Rechtsprechung
BVerwG, 21.01.2014 - 2 B 7.13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 Abs 5 S 1 SchulG ND, Art 33 Abs 5 GG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Verfassungsmäßigkeit der Übertragung eines höherwertigen Amtes auf Zeit; Folgen bei Nichtigkeit; Revisionszulassung
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Übertragung eines höherwertigen Amtes zunächst zeitlich begrenzt für die Dauer von sieben Jahren nach § 44 Abs. 5 S. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes mit Art. 33 Abs. 5 GG
- rewis.io
Verfassungsmäßigkeit der Übertragung eines höherwertigen Amtes auf Zeit; Folgen bei Nichtigkeit; Revisionszulassung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 33 Abs. 5
Vereinbarkeit der Übertragung eines höherwertigen Amtes zunächst zeitlich begrenzt für die Dauer von sieben Jahren nach § 44 Abs. 5 S. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes mit Art. 33 Abs. 5 GG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06
Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2014 - 2 B 7.13
Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die Übertragung eines höherwertigen Amtes zunächst zeitlich begrenzt für die Dauer von sieben Jahren nach § 44 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist und welche Folgen sich ggf. aus einer Nichtigkeit der Regelung für diejenigen Beamten ergeben, denen ein solches Amt übertragen worden ist (vgl. Beschluss vom 27. September 2007 - BVerwG 2 C 21.06 u.a. - BVerwGE 129, 272 zum Anspruch auf Übertragung des innegehabten Amtes sowie BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - BVerfGE 121, 205 zum jedenfalls bestehenden Anspruch auf Neubescheidung). - BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig
Auszug aus BVerwG, 21.01.2014 - 2 B 7.13
Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die Übertragung eines höherwertigen Amtes zunächst zeitlich begrenzt für die Dauer von sieben Jahren nach § 44 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist und welche Folgen sich ggf. aus einer Nichtigkeit der Regelung für diejenigen Beamten ergeben, denen ein solches Amt übertragen worden ist (vgl. Beschluss vom 27. September 2007 - BVerwG 2 C 21.06 u.a. - BVerwGE 129, 272 zum Anspruch auf Übertragung des innegehabten Amtes sowie BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - BVerfGE 121, 205 zum jedenfalls bestehenden Anspruch auf Neubescheidung).
- OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LC 191/16
Besondere Ordnung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Funktionsamt; Funktionsstelle; …
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 13. November 2012 (- 5 LB 79/12 -, juris) zwar entschieden, dass § 44 Abs. 5 NSchG (a. F.) nicht verfassungswidrig sei; das Bundesverwaltungsgericht habe jedoch mit Beschluss vom 21. Januar 2014 (- BVerwG 2 B 7.13 -, juris) insoweit die Revision zugelassen (neues Aktenzeichen: BVerwG 2 C 8.14). - VGH Bayern, 16.02.2021 - 6 ZB 20.2847
Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Klage auf Beurteilung nach Zurruhesetzung
Wenn und solange dagegen - wie hier - davon auszugehen ist, dass der Beamte krankheitsbedingt voraussichtlich keinerlei Dienst mehr leisten kann, entfällt eine - grundsätzlich bestehende - Suchpflicht des Dienstherrn, weil deren Zweck von vornherein nicht erreicht werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 7.13 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 16.02.2021 - 6 ZB 20.2842
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen eine dienstliche Beurteilung bei …
Wenn und solange dagegen - wie hier - davon auszugehen ist, dass der Beamte krankheitsbedingt voraussichtlich keinerlei Dienst mehr leisten kann, entfällt eine - grundsätzlich bestehende - Suchpflicht des Dienstherrn, weil deren Zweck von vornherein nicht erreicht werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 7.13 - juris Rn. 13).