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   BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15   

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https://dejure.org/2015,1309
BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15 (https://dejure.org/2015,1309)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2015 - 5 C 4.15 (https://dejure.org/2015,1309)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 5 C 4.15 (https://dejure.org/2015,1309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.2014 - 5 B 24.14

    Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15
    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 20.14

    Beweiswürdigung hinsichtlich Schreibens der Südafrikanischen Militärmission zur

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2012 - 5 AV 2.12

    Antrag auf Tatsachenberichtigung und Beschlussergänzung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15
    Der ungeschriebene Rechtsbehelf der Gegenvorstellung wäre jedenfalls insoweit nicht statthaft und unzulässig, soweit er - wie hier - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2012 - 5 AV 2.12 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 31.03.2021 - 3 A 325/18

    Rücknahme einer subventionsrechtlichen Zuwendung

    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2017 - 5 C 4.15 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 7.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

    Der Kostenansatz beruht darauf, dass der Senat mit Beschluss vom 21. Januar 2015 - 5 C 4.15 (5 C 18.14, 5 PKH 30.14) - die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2014 - 5 C 18.14, 5 PKH 30.14 - zurückgewiesen, ihren Antrag, den vorbezeichneten Beschluss vom 18. Dezember 2014 aufzuheben, verworfen und ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt hat.
  • VG München, 19.03.2019 - M 22 M 19.322

    Erfolglose Kostenerinnerung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung

    Der Antrag der Antragstellerin auf Niederschlagung der Gerichtskosten ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, da die Entscheidung hierüber der Gerichtsverwaltung obliegt (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.2015 - 5 KSt 7.15 (5 C 4.15), BeckRS 2015, 43227 Rn. 9).
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