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   BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15   

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BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15 (https://dejure.org/2016,1155)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2016 - 20 F 2.15 (https://dejure.org/2016,1155)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 (https://dejure.org/2016,1155)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 VwGO
    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 VwGO
    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsbegehren eines Journalisten bzgl. des beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten Archivguts; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung

  • rewis.io

    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsbegehren eines Journalisten bzgl. des beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten Archivguts; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung

  • rechtsportal.de

    Nutzungsbegehren eines Journalisten bzgl. des beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten Archivguts; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 467
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12

    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15
    Ebenso kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 15. März 2013 - 20 F 8.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 03.06.2013 - 20 F 9.13

    Anspruch eines Journalisten auf Auskunft über die Höhe der Gesamtkosten für die

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15
    Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 und vom 3. Juni 2013 - 20 F 9.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15
    Aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache folgt, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob und gegebenenfalls welche Informationen aus den Akten für eine Sachentscheidung erforderlich sind, bevor die oberste Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO über die Freigabe oder Verweigerung der in Rede stehenden Aktenteile befindet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2010 - 20 F 4.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15
    Ebenso kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 15. März 2013 - 20 F 8.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15
    Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 und vom 3. Juni 2013 - 20 F 9.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15
    Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe auch davon abhängen, ob der Akteninhalt seinem Gegenstand nach unstreitig ist und auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 61 Rn. 13 und vom 6. Mai 2013 - 20 F 12.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 06.05.2013 - 20 F 12.12

    Geltendmachen des Zugang zu den Dienstanweisungen für die Sachbearbeiter-Asyl und

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15
    Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe auch davon abhängen, ob der Akteninhalt seinem Gegenstand nach unstreitig ist und auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 61 Rn. 13 und vom 6. Mai 2013 - 20 F 12.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11

    Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15
    Ist erst in der Sperrerklärung der Inhalt der angeforderten Unterlagen inhaltlich jedenfalls stichwortartig näher beschrieben worden, hat zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht der Hauptsache zu prüfen und förmlich darüber zu befinden, ob es die im Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen ohne Einsichtnahme in die angeforderten Unterlagen auf der Grundlage der abstrakten Umschreibung ihres Inhalts beantworten kann (BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 20 F 25.10 - juris Rn. 9 f. und vom 3. Juli 2012 - 20 F 12.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO

    Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe davon abhängen, ob die betreffenden Akteninhalte ihrem Gegenstand nach unstreitig sind und auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 01.02.2024 - 20 F 20.22
    Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der ungeschwärzten Aktenvorlage zu entscheiden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 4 m. w. N.).

    Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe davon abhängen, ob die betreffenden Akteninhalte ihrem Gegenstand nach unstreitig sind und auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 5 m. w. N.).

  • BVerwG, 08.03.2019 - 20 F 8.17

    Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit geheimhaltungsbedürftiger Akten

    a) Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrages nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist die ordnungsgemäße Bejahung der Entscheidungserheblichkeit der gesperrten Unterlagen für das Ausgangsverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 3).

    Nur in Ausnahmefällen entfällt diese Bindungswirkung und damit zugleich auch eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 3 ff. m.w.N.).

    Die Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der ungeschwärzten Aktenvorlage zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 4 m.w.N.).

    Gegebenenfalls ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang es der genauen Kenntnis des Inhalts der geschwärzten Teile der Dokumente bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 6 und vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 5).

  • VG Schleswig, 25.04.2019 - 6 A 222/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

    Allerdings kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss v. 21. Januar 2016 - 20 F 2/15 -, juris, Rn. 5 m. w. N.; BVerwG, Beschluss v. 2. November 2010 - 20 F 2/10 -, NVwZ 2011, 233, 234; OVG Schleswig, aaO, Rn. 18).

    Vielmehr hat das zur Sachentscheidung berufene Gericht der Hauptsache zu prüfen und förmlich darüber zu befinden, ob es die im Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen auch ohne Einsichtnahme in die angeforderten Unterlagen nicht schon auf der Grundlage der abstrakten Beschreibung ihres Inhalts beantworten kann (vgl. BVerwG, Beschluss v. 21. Januar 2016 - 20 F 2/15 -, juris, Rn. 4; BVerwG, Beschluss v. 2. November 2010 - 20 F 2/10 -, NVwZ 2011, 233, 234 (Rn. 13); OVG Schleswig, Beschluss v. 28. Februar 2017 - 15 P 1/15, juris, Rn. 19).

    Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe auch davon abhängen, ob der Akteninhalt seinem Gegenstand unstreitig ist und schon auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss v. 21. Januar 2016 - 20 F 2/15 -, juris, Rn. 6 m. w. N.).

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 19.15

    Abschluss des Verfahrens; Aufklärungsrüge; Funktionsfähigkeit und

    Das Oberverwaltungsgericht geht - in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 5 f. und vom 23. Mai 2016 - 7 B 47.15 - juris Rn. 8 f., jeweils m.w.N.) - davon aus, dass es in Verfahren, in denen der Informationszugang Streitgegenstand ist, nicht zwingend einer detaillierten Kenntnis des Akteninhalts bedarf.
  • BVerwG, 02.01.2020 - 20 F 5.19

    Anspruch auf Auskunft über die beim Niedersächsischen Landeskriminalamt zur

    a) Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrages nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist die ordnungsgemäße Bejahung der Entscheidungserheblichkeit der gesperrten Unterlagen für das Ausgangsverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 3).

    Nur in Ausnahmefällen entfällt diese Bindungswirkung und damit zugleich auch eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 3 ff. m.w.N.).

    Die Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der ungeschwärzten Aktenvorlage zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 4 m.w.N.).

    Gegebenenfalls ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang es der genauen Kenntnis des Inhalts der geschwärzten Teile der Dokumente bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 6 und vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.11.2020 - 20 F 5.20

    Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung zu Vorgängen betreffend die Europäische

    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist oder wenn es seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 4 m.w.N.).

    Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe davon abhängen, ob der Akteninhalt seinem Gegenstand nach unstreitig ist und auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 5 m.w.N.).

    Auch wenn das Gericht der Hauptsache in einem Beweisbeschluss in ausreichender Weise die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen verlautbart hat, kann es verpflichtet sein, die Entscheidungserheblichkeit nach Abgabe der Sperrerklärung erneut zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.10.2018 - 20 F 15.16

    Aufgaben einer Sicherheitsbehörde; Darlegung; Datenbank; Ermittlungsmethoden;

    Nur in Ausnahmefällen entfällt diese Bindungswirkung und damit zugleich - mangels Festlegung des Gegenstandes des Zwischenverfahrens - auch eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 4 ff., m.w.N.).

    Gegebenenfalls ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang es der genauen Kenntnis des Inhalts der Schwärzungen bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 6, 8 und vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 12.09.2017 - 6 A 1.15

    Aktennutzungsbegehren gegen den Bundesnachrichtendienst;

    Der Senat hat deshalb die Entscheidungserheblichkeit der betreffenden Unterlagen aufgrund der Angaben in der Sperrerklärung des Bundeskanzleramtes nochmals überprüft (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:210116B20F2.15.0] - NVwZ 2016, 467 Rn. 6) und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es der Vorlage der ungeschwärzten Unterlagen lediglich in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang weiterhin bedarf, damit der Senat über das Informationszugangsbegehren entscheiden kann, das die Klägerin mit der anhängig gemachten Klage verfolgt.
  • BVerwG, 15.12.2020 - 20 F 4.20

    Pflicht der Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und Auskünften

    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist oder wenn es seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 4 m.w.N.).

    Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe davon abhängen, ob der Akteninhalt seinem Gegenstand nach unstreitig ist und auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 5).

    Auch wenn das Gericht der Hauptsache in einem Beweisbeschluss in ausreichender Weise die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen verlautbart hat, kann es verpflichtet sein, die Entscheidungserheblichkeit nach Abgabe der Sperrerklärung erneut zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 6 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2017 - 15 P 1/15

    Anforderungen an ein In-camera-Verfahren nach VwGO § 99 Abs 2

  • BVerwG, 12.10.2023 - 20 F 16.22
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2017 - 12 B 12.16

    Akteneinsichtsbegehren; Ausschlussgründe; laufendes Gerichtsverfahren;

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.2022 - 15 P 1/17
  • BVerwG, 23.05.2016 - 7 B 47.15

    Informationszugangsverweigerung wegen Beeinträchtigung der öffentlichen

  • BVerwG, 15.03.2017 - 20 F 12.15

    Geheimhaltungsbedürftigkeit des Inhalts der Akten als Grund für die Einstufung

  • BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16

    Klage gegen eine atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - 15 A 2538/14

    Antragstellung einer Person auf Aktennutzung bei einer Behörde hinsichtlich des

  • BVerwG, 12.09.2017 - 6 A 3.15

    Ungeschwärzte Vorlage der bei dem Bundesnachrichtendienst den

  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

  • VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 4920/16

    Zum Anspruch auf Zugang zu Rahmenbefehlen und Gefährdungslagebildern zu Stuttgart

  • BVerwG, 31.05.2021 - 20 F 13.20

    Förmlichen Äußerung der Entscheidungserheblichkeit durch Verfügung zur Kenntnis

  • BVerwG, 16.04.2019 - 20 F 18.17

    Auskunftserteilung einer Person über die zu seiner Person gespeicherten

  • BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung eines

  • BVerwG, 28.09.2020 - 20 F 3.20

    Erfolglose Beschwerde gegen OVG-Beschluss

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2021 - 15 P 1/16

    Informationszugang; Einleitung des Zwischenverfahrens bei Sperrerklärung;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 14 S 4119/20

    Gerichtsinterne Zuständigkeit für die Einleitung eines Zwischenverfahrens

  • BVerwG, 18.09.2017 - 20 F 4.17

    Anforderungen an die Festsetzung des Regelpflichtbeitrags zu einer

  • BVerwG, 18.09.2017 - 20 F 5.17

    Anforderungen an die Festsetzung des Regelpflichtbeitrags zu einer

  • BVerwG, 18.11.2021 - 20 F 12.20

    Anspruch einer Privatperson auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten

  • BVerwG, 31.05.2021 - 20 F 14.20

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über die beim Landesamt für Verfassungsschutz

  • BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 11.16
  • VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14

    Anspruch auf Einsichtnahme in polizeiliche Unterlagen, Umweltinformation;

  • BVerwG, 18.11.2021 - 20 F 11.20

    Auskunftsbegehren über die beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg

  • BVerwG, 18.11.2021 - 20 F 15.20

    Auskunftsbegehren über die beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg

  • VG Trier, 25.01.2023 - 9 K 105/22

    Informationszugang zu einer Ausnahmegenehmigung zur Bereitung glutenfreien Bieres

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