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   BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17   

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BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17 (https://dejure.org/2020,2816)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2020 - 4 B 33.17 (https://dejure.org/2020,2816)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 4 B 33.17 (https://dejure.org/2020,2816)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Schutz vor Wirbelschleppen bei Landeanflügen i.R.e. Entscheidung durch Beschluss; Übertragung der im Musterverfahren zur Planrechtfertigung und zur Verkehrsprognose getroffenen Feststellungen auf das Verfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 93a Abs. 2 S. 1; EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Schutz vor Wirbelschleppen bei Landeanflügen i.R.e. Entscheidung durch Beschluss; Übertragung der im Musterverfahren zur Planrechtfertigung und zur Verkehrsprognose getroffenen Feststellungen auf das Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17
    Auf die Revision der Kläger in acht Musterverfahren hat der Senat mit Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - (BVerwGE 142, 234) unter Änderung des erstinstanzlichen Urteils den Beklagten verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flugbewegungen zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr (bisher 17 Flugbewegungen) sowie über die Zulassung planmäßiger Flugbewegungen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, soweit diese durchschnittlich 133 je Nacht übersteigen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

    Das Revisionsverfahren der Stadt Raunheim (BVerwG 4 C 1.10 ) gegen die Musterentscheidung ist im Umfang der Erledigung eingestellt worden, soweit der Beklagte die Beigeladene in der mündlichen Verhandlung durch Protokollerklärung verpflichtet hat, an den im Eigentum der Klägerin stehenden und im Bereich der Anfluggrundlinien liegenden Anwesen durch Verklammerung der Dachziegel Schutzvorkehrungen gegen wirbelschleppenbedingte Schäden durchzuführen (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 9).

    Denn nach seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung kam es für die rechtliche Würdigung des Verkehrsbedarfsplans II auf eine Zusammschau mit den Aussagen des Planfeststellungsbeschlusses an, die bereits Gegenstand der Musterverfahren waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 35 ff.).

    Der Verwaltungsgerichtshof (BA S. 39 ff.) hat sich der Revisionsentscheidung des Senats in den Musterverfahren (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 155; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 = juris Rn. 38 ff.) angeschlossen, wonach eine Verletzung gesetzlicher Nachbesserungspflichten gerichtlich erst festgestellt werden kann, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation untragbar geworden ist.

  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 37.17

    Klage gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17
    Denn das Ziel des § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO würde handgreiflich verfehlt, wenn jedweder neue, aktualisierte oder vertiefende Vortrag eines Beteiligten eine Entscheidung im Beschlusswege ausschlösse (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 - 4 B 37.17 - BA Rn. 17 ff. und vom 17. Dezember 2019 - 4 B 53.17 - BA Rn. 17 ff.).

    b) Die von der Beschwerde angeführten verfassungs- und konventionsrechtlichen Gesichtspunkte geben keinen Anlass, die vom Senat entwickelten Maßstäbe zu korrigieren (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 - 4 B 37.17 - BA Rn. 22 ff. und - 4 B 53.17 - Rn. 22 ff.).

    Wann dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Einzelfallumständen ab (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 - 4 B 37.17 - BA Rn. 33 und - 4 B 53.17 - Rn. 33).

    Im Übrigen kann unter den Voraussetzungen des § 110 VwGO im Beschlusswege nach § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO auch über einen Teil des Streitgegenstandes entschieden werden (BVerwG, Beschlüsse vom 1. November 2007 - 4 A 1009.07 u.a. - juris Rn. 9 und vom 17. Dezember 2019 - 4 B 37.17 - BA Rn. 17 und - 4 B 53.17 - Rn. 17).

  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 53.17

    Nachverfahren gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Flughafens

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17
    Denn das Ziel des § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO würde handgreiflich verfehlt, wenn jedweder neue, aktualisierte oder vertiefende Vortrag eines Beteiligten eine Entscheidung im Beschlusswege ausschlösse (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 - 4 B 37.17 - BA Rn. 17 ff. und vom 17. Dezember 2019 - 4 B 53.17 - BA Rn. 17 ff.).

    b) Die von der Beschwerde angeführten verfassungs- und konventionsrechtlichen Gesichtspunkte geben keinen Anlass, die vom Senat entwickelten Maßstäbe zu korrigieren (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 - 4 B 37.17 - BA Rn. 22 ff. und - 4 B 53.17 - Rn. 22 ff.).

    Wann dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Einzelfallumständen ab (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 - 4 B 37.17 - BA Rn. 33 und - 4 B 53.17 - Rn. 33).

    Im Übrigen kann unter den Voraussetzungen des § 110 VwGO im Beschlusswege nach § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO auch über einen Teil des Streitgegenstandes entschieden werden (BVerwG, Beschlüsse vom 1. November 2007 - 4 A 1009.07 u.a. - juris Rn. 9 und vom 17. Dezember 2019 - 4 B 37.17 - BA Rn. 17 und - 4 B 53.17 - Rn. 17).

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10

    Aufhebung der Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren gem § 93a Abs 1 S 1

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17
    Er hat insbesondere erkannt, dass die Norm mit Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden muss (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 f. m.w.N.) und Art. 6 Abs. 1 EMRK zu beachten ist.

    Auch im vereinfachten Beschlussverfahren stehen den Beteiligten gegen den Beschluss diejenigen Rechtsmittel zu, die zulässig wären, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte (vgl. § 93a Abs. 2 Satz 5 VwGO), also insbesondere das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 11).

    Sind ihm, wie in § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO, im Interesse einer angemessenen Verfahrensgestaltung Ermessensbefugnisse eingeräumt, so müssen diese im konkreten Fall mit Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden; sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz führen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 18.04.2007 - 4 A 1003.07

    Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist von wesentlichen Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne von § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO auszugehen, wenn in den ausgesetzten Verfahren neue, in den Musterverfahren noch nicht angesprochene Rechts- oder Tatsachenfragen aufgeworfen werden, deren Beantwortung das in den Musterverfahren gefundene Ergebnis in Zweifel ziehen oder jedenfalls seine Übertragbarkeit als problematisch erscheinen lassen könnte (BVerwG, Beschluss vom 18. April 2007 - 4 A 1003.07 - juris Rn. 12).

    Hiervon kann ausgegangen werden, wenn in den ausgesetzten Verfahren keine neuen, in den Musterverfahren noch nicht angesprochenen Rechts- oder Tatsachenfragen aufgeworfen werden, deren Beantwortung das in den Musterverfahren gefundene Ergebnis in Zweifel ziehen oder jedenfalls seine Übertragbarkeit als problematisch erscheinen lassen könnte (BVerwG, Beschluss vom 18. April 2007 - 4 A 1003.07 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 47.14

    Anerkenntnis; berechtigtes Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17
    Zu beachten ist dabei auch Art. 6 Abs. 1 EMRK mit dem Inhalt, den die Vorschrift in der Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85 Rn. 5 m.w.N.).

    Ob bei Ergänzungen oder Änderungen des angegriffenen Bescheids nach dem Erlass bzw. infolge des Urteils im Musterverfahren durch Beschluss nach § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO entschieden werden kann, hängt nicht entscheidend von der prozessrechtlichen Einordnung der Antragsänderung als Klageänderung oder Änderung des Streitgegenstandes ab (vgl. zu § 130a VwGO BVerwG, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 B 15.15 - juris Rn. 7 und vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85 Rn. 7).

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17
    Im Übrigen wies er die Klagen ab (VGH Kassel, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. - LKRZ 2010, 66).

    Die Musterklägerin Stadt Raunheim hatte im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof neben einem Antrag auf Planaufhebung u.a. Verpflichtungsanträge auf Neufassung der Nebenbestimmung zu den Wirbelschleppen unter A XI Ziffer 2.3 des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Dezember 2007 gestellt (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. - LKRZ 2010, 66 = juris Rn. 144 ff.); diese Anträge hat der Verwaltungsgerichtshof abgewiesen (a.a.O. juris Rn. 1191 ff., 1221).

  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17
    Das gilt auch, soweit materiell-rechtliche Fragen als Vorfragen verfahrensrechtlicher Fragen zu beantworten sind (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2015 - 8 B 10.15 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 44 Rn. 18 m.w.N. und vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 111 Rn. 11).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17
    Zwar könne nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 ) im Einzelfall das Auseinanderklaffen zwischen Prognose und nachträglicher tatsächlicher Entwicklung als Indiz für eine unsachgemäße Aufstellung der Prognose in Betracht zu ziehen sein (sog. fehlgeschlagene Prognose).
  • EGMR, 05.04.2016 - 33060/10

    Vertretungsverbot gegen einen Anwalt ohne vorherige Durchführung einer mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17
    Es kann Verfahren geben, die einer mündlichen Verhandlung nicht bedürfen, wenn es zum Beispiel nicht um die Glaubwürdigkeit oder um bestrittene Tatsachen geht, die eine mündliche Erörterung notwendig machen, und die Gerichte fair und angemessen auf der Grundlage des Parteivortrags oder anderer schriftlicher Unterlagen entscheiden können (EGMR, Urteil vom 5. April 2016 - Nr. 33060/10, Blum/Österreich - NJW 2017, 2455 Rn. 70 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • EGMR, 16.03.2017 - 23621/11

    Fröbrich ./. Deutschland - Stasi-Informant muss Entschädigung wegen DDR-Haft

  • BVerwG, 01.11.2007 - 4 A 1009.07

    Durchführung von Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

  • EGMR, 06.12.2001 - 31178/96

    Einbenennung eines nichtehelichen Kindes ohne Zustimmung des leiblichen Vaters;

  • BVerwG, 13.08.2015 - 4 B 15.15

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren

  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 57.19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Klärungsbedürftigkeit der Entscheidung des

  • BVerwG, 17.12.2015 - 8 B 10.15

    Amtshaftung; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspielstaatsvertrag 2008; Kollegialgericht;

  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

  • EGMR, 23.11.2006 - 73053/01

    JUSSILA v. FINLAND

  • BVerwG, 14.06.2019 - 7 B 25.18

    Mündliche Verhandlung; Schriftsatzfrist; Verwirkung; Vorverfahren; Widerspruch;

  • BVerfG, 17.03.2009 - 1 BvR 432/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung und wegen Subsidiarität

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

  • BVerwG, 04.05.2017 - 4 B 57.15

    Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 A 1008.07

    Nachbarschaftsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

  • EGMR, 23.10.2010 - 50108/06
  • BVerwG, 20.12.2016 - 4 B 25.15

    Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und

  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

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