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   BVerwG, 21.02.1961 - I B 88.60   

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https://dejure.org/1961,1209
BVerwG, 21.02.1961 - I B 88.60 (https://dejure.org/1961,1209)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1961 - I B 88.60 (https://dejure.org/1961,1209)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1961 - I B 88.60 (https://dejure.org/1961,1209)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 861
 
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  • BVerwG, 13.06.1957 - I C 60.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1961 - I B 88.60
    Der Senat hat bereits in BVerwGE 5, 114 [116] festgestellt, daß die Witwe eines Apothekers keine auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung und damit keinen Beruf im Sinne der Rechtsprechung des Senats ausübt.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsprach ein Gesetz, welches aus Gründen der Fürsorge für die Volksgesundheit ganz allgemein den Inhalt und die Schranken von Rechten und rechtlichen Befugnissen eines Berufsstandes bestimmt und das betreffende Rechtsgebiet auch für die Zukunft regelt, dem Art. 153 Abs. 1 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung und fällt auch heute nicht unter den Begriff der Enteignung (BVerwGE 3, 254 [257]; 5, 114 [117]).

  • BVerwG, 10.06.1960 - I C 198.58
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1961 - I B 88.60
    Senats verlangen, so gestellt zu werden, wie sie bei einer richtigen Behandlung der Sache nach den seinerzeit geltenden Vorschriften stehen würde (Urteil des Senats vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 206.55 - [DVBl. 1959 S. 664 = MDR 1959 S. 948]; Urteil vom 10. Juni 1960 - BVerwG I C 198.58 - [DVBl. 1960 S. 778]).
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 172.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1961 - I B 88.60
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsprach ein Gesetz, welches aus Gründen der Fürsorge für die Volksgesundheit ganz allgemein den Inhalt und die Schranken von Rechten und rechtlichen Befugnissen eines Berufsstandes bestimmt und das betreffende Rechtsgebiet auch für die Zukunft regelt, dem Art. 153 Abs. 1 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung und fällt auch heute nicht unter den Begriff der Enteignung (BVerwGE 3, 254 [257]; 5, 114 [117]).
  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1961 - I B 88.60
    Senats verlangen, so gestellt zu werden, wie sie bei einer richtigen Behandlung der Sache nach den seinerzeit geltenden Vorschriften stehen würde (Urteil des Senats vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 206.55 - [DVBl. 1959 S. 664 = MDR 1959 S. 948]; Urteil vom 10. Juni 1960 - BVerwG I C 198.58 - [DVBl. 1960 S. 778]).
  • BVerwG, 02.02.1961 - I B 6.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1961 - I B 88.60
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die revisionsgerichtliche Prüfung dazu bestimmt, geltendes Recht mit richtungweisender Wirkung für seine künftige Anwendung zu klären (Beschluß des Senats vom 2. Februar 1961 - BVerwG I B 6.61 -).
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