Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1989 - 9 B 258.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4616
BVerwG, 21.02.1989 - 9 B 258.88 (https://dejure.org/1989,4616)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1989 - 9 B 258.88 (https://dejure.org/1989,4616)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 9 B 258.88 (https://dejure.org/1989,4616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in Religionsfreiheit - Politische Verfolgung - Körperstrafe - Unverhältnismäßige Härte eine Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 9 B 258.88
    Als solches ist es unter asylrechtlichen Aspekten sowohl von den Betroffenen als auch von der Bundesrepublik Deutschland hinzunehmen (vgl. BVerfG a.a.O. S. 160; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O. S. 37; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 76, 143 ; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann politische Verfolgung auch dann gegeben sein, wenn ein Fehlverhalten gegenüber einer den Schutz der öffentlichen Moral bezweckenden und damit für sich betrachtet asylrechtlich unerheblichen Norm allgemein oder im Einzelfall zum Anlaß genommen wird, um auf asylrechtlich bedeutsame persönliche Merkmale oder Eigenschaften im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zuzugreifen (vgl. Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - a.a.O. S, 152 mit weiteren Nachweisen).

    Vielmehr müssen - wie in dem der Entscheidung vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - (a.a.O.) zugrundeliegenden Fall festgestellt - weitere Indiztatsachen erhärtend hinzukommen, um den Schluß zu gestatten, mit der Verhängung und Vollstreckung der Strafe sei mehr beabsichtigt als nur die Ahndung eines Verstoßes gegen die öffentliche Moral.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 9 B 258.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann politische Verfolgung auch dann gegeben sein, wenn ein Fehlverhalten gegenüber einer den Schutz der öffentlichen Moral bezweckenden und damit für sich betrachtet asylrechtlich unerheblichen Norm allgemein oder im Einzelfall zum Anlaß genommen wird, um auf asylrechtlich bedeutsame persönliche Merkmale oder Eigenschaften im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zuzugreifen (vgl. Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - a.a.O. S, 152 mit weiteren Nachweisen).

    In diese Richtung kann zwar die unverhältnismäßige Härte einer verhängten Strafe indizierend hindeuten (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 ), sie reicht jedoch für sich allein zur Annahme einer politischen Verfolgung nicht aus (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. S, 188).

    Danach wird eine politische Verfolgung nach sich ziehende Beantragung von Asyl als subjektiver Nachfluchtgrund vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG jedenfalls dann erfaßt, wenn sich der Ausländer vor dem Verlassen seines Heimatstaats in einer - zumindest latenten - Gefährdungslage befunden hat, die - wie stets für einen asylrechtlich erheblichen Sachverhalt erforderlich - durch politische Gründe im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (a.a.O.) bedingt gewesen sein muß (Urteil vom 30. August 1908 - BVerwG 9 C 80.87 - InfAuslR 1988, 337 sowie Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 9 B 258.88
    Sie müssen ein solches Gewicht haben, daß sie in den elementaren Bereich der sittlichen Person eingreifen, in dem für ein menschenwürdiges Dasein die Selbstbestimmung möglich bleiben muß, sollen nicht die metaphysischen Grundlagen menschlicher Existenz zerstört werden (BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 ).

    Als solches ist es unter asylrechtlichen Aspekten sowohl von den Betroffenen als auch von der Bundesrepublik Deutschland hinzunehmen (vgl. BVerfG a.a.O. S. 160; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O. S. 37; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 76, 143 ; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt).

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 9 B 258.88
    Sie müssen ein solches Gewicht haben, daß sie in den elementaren Bereich der sittlichen Person eingreifen, in dem für ein menschenwürdiges Dasein die Selbstbestimmung möglich bleiben muß, sollen nicht die metaphysischen Grundlagen menschlicher Existenz zerstört werden (BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 ).

    Als solches ist es unter asylrechtlichen Aspekten sowohl von den Betroffenen als auch von der Bundesrepublik Deutschland hinzunehmen (vgl. BVerfG a.a.O. S. 160; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O. S. 37; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 76, 143 ; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt).

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 9 B 258.88
    Als solches ist es unter asylrechtlichen Aspekten sowohl von den Betroffenen als auch von der Bundesrepublik Deutschland hinzunehmen (vgl. BVerfG a.a.O. S. 160; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O. S. 37; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 76, 143 ; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 9 B 258.88
    In diese Richtung kann zwar die unverhältnismäßige Härte einer verhängten Strafe indizierend hindeuten (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 ), sie reicht jedoch für sich allein zur Annahme einer politischen Verfolgung nicht aus (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. S, 188).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 9 B 258.88
    Danach wird eine politische Verfolgung nach sich ziehende Beantragung von Asyl als subjektiver Nachfluchtgrund vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG jedenfalls dann erfaßt, wenn sich der Ausländer vor dem Verlassen seines Heimatstaats in einer - zumindest latenten - Gefährdungslage befunden hat, die - wie stets für einen asylrechtlich erheblichen Sachverhalt erforderlich - durch politische Gründe im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (a.a.O.) bedingt gewesen sein muß (Urteil vom 30. August 1908 - BVerwG 9 C 80.87 - InfAuslR 1988, 337 sowie Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 9 B 258.88
    Danach wird eine politische Verfolgung nach sich ziehende Beantragung von Asyl als subjektiver Nachfluchtgrund vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG jedenfalls dann erfaßt, wenn sich der Ausländer vor dem Verlassen seines Heimatstaats in einer - zumindest latenten - Gefährdungslage befunden hat, die - wie stets für einen asylrechtlich erheblichen Sachverhalt erforderlich - durch politische Gründe im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (a.a.O.) bedingt gewesen sein muß (Urteil vom 30. August 1908 - BVerwG 9 C 80.87 - InfAuslR 1988, 337 sowie Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • VG Düsseldorf, 08.08.2006 - 2 K 2689/06

    Iran, Glaubwürdigkeit, Demonstrationen, Verfolgungsbegriff, Hausdurchsuchung,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 9 B 258.88 -, InfAuslR 1989, 216, zur Verurteilung eines Iraners zu 100 Peitschenhieben, weil er sich mit seiner Freundin verbotenerweise in der Öffentlichkeit gezeigt hat; OVG NRW, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 16 A 10941/90 -, juris Rechtsprechung Nr. MWRE181639300, zur Diskriminierung von Frauen durch Bekleidungsvorschriften u.a. im Iran; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 1992 - 13 UE 567/89 -, juris Rechtsprechung Nr. MWRE104719200.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1990 - A 14 S 1509/89

    Zur Frage politischer Verfolgung im Iran wegen Asylantragstellung

    Zwar ist nicht in jedem Falle eines Verstoßes gegen iranische Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Moral im islamischen Sinne ein politischer Bezug gegeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21.02.1989 -- 9 B 258.88 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1990 - A 14 S 1604/90

    Zur Frage politischer Verfolgung im Iran wegen Asylantragstellung

    Zwar ist nicht in jedem Falle eines Verstoßes gegen iranischen Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Moral im islamischen Sinne ein politischer Bezug gegeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21.02.1989 -- 9 B 258.88 --).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht