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   BVerwG, 21.02.1996 - 1 D 59.95   

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https://dejure.org/1996,4486
BVerwG, 21.02.1996 - 1 D 59.95 (https://dejure.org/1996,4486)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1996 - 1 D 59.95 (https://dejure.org/1996,4486)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 1 D 59.95 (https://dejure.org/1996,4486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Urteilsabfassung im Disziplinarverfahren, Unterschiedliche Urteilsfassungen, Anwendung der Vorschriften der StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinarrecht - Urteil - Begründung - Unterschrift - Beamtenbeisitzer - Weglassen von Unterschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1086
  • NVwZ 1997, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1996 - 1 D 59.95
    Mit ihrer Unterschrift bezeugen die Richter, daß die schriftlich niedergelegten Urteilsgründe das Ergebnis der Beratung vollständig und wahrheitsgetreu wiedergeben (BGH, MDR 1983, 421 ).

    Auch ist mit dem Hinweis auf den Urlaub des Vorsitzenden ein anzuerkennender Verhinderungsgrund vermerkt (vgl. dazu BGH, NJW 1961, 782; BGH, MDR 1983, 421 ; Gollwitzer in Loewe/Rosenberg, 24. Aufl., § 275 Rn. 48).

    Hier verzichtet das Gesetz auf die grundsätzlich notwendige Unterschrift aller beteiligten Richter und läßt es ausreichen, daß die Gewähr für die vollständige und wahrheitsgemäße Mitteilung der Urteilsgründe notfalls nur durch einen Richter übernommen wird (BGH, MDR 1983, 421 ).

    Es ist lediglich die Tatsache der Verhinderung zu bezeugen und deren Grund anzugeben (BGH, MDR 1983, 421 ).

  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60

    Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1996 - 1 D 59.95
    Auch ist mit dem Hinweis auf den Urlaub des Vorsitzenden ein anzuerkennender Verhinderungsgrund vermerkt (vgl. dazu BGH, NJW 1961, 782; BGH, MDR 1983, 421 ; Gollwitzer in Loewe/Rosenberg, 24. Aufl., § 275 Rn. 48).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1996 - 1 D 59.95
    Sind sich dagegen die zur Unterschrift berufenen Richter über den Urteilstext nicht einig, so sind sie dienstlich verpflichtet, die maßgebende Fassung der Urteilsbegründung eindeutig festzulegen und zu unterschreiben (vgl. dazu auch BGHSt 26, 92 (93)).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1996 - 1 D 59.95
    Wäre trotz der gebotenen Bemühungen die Fristüberschreitung nicht abwendbar gewesen, wäre sie gemäß § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO unschädlich (vgl. BGHSt 26, 247 (249)).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23

    Disziplinarrecht: Ergänzende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

    Aufgrund des in § 25 Satz 1 BDO enthaltenen allgemeinen Verweises auf die Strafprozessordnung galt § 275 StPO für Form und Frist der Urteilsabfassung in Verfahren nach der Bundesdisziplinarordnung entsprechend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1996 âEURŒ- 1 D 59.95 - Buchholz 235 § 78 BDO Nr. 1 S. 2; zur Fortgeltung in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung vgl. § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO sowie BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 6).
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