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BVerwG, 21.02.2007 - 6 B 95.06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückstellung im Verteidigungsfall; Ausrufung des Verteidigungsfalls als Voraussetzung für die Einberufung zum unbefristeten Wehrdienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 16.08.2006 - 1 K 1319/04
- BVerwG, 21.02.2007 - 6 B 95.06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.10.2001 - 6 B 39.01
Vorliegen eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Beweisantrages - Verstoß …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2007 - 6 B 95.06
Von einem entsprechenden Verständnis ist der Senat auch noch in einer jüngeren Entscheidung - hier in Bezug auf die Tauglichkeitsüberprüfung (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 WPflG) - ausgegangen (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 2001 - BVerwG 6 B 39.01 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 11 S. 6). - BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 35.76
Gediente Wehrpflichtige - Bedingte Einberufung - Bereitschaftsfall - …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2007 - 6 B 95.06
Es ist vielmehr darüber hinaus auch nicht ohne Rücksicht auf die Verhältnisse eines konkreten Verteidigungsfalls im Vorhinein abstrakt und abschließend zu beurteilen, welche Verteidigungsanforderungen auch personeller Art sich ergeben werden (Urteil vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 35.76 - BVerwGE 57, 59 = Buchholz 448.0 § 48 WPflG Nr. 2 S. 3 f.). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2007 - 6 B 95.06
2 Eine den Anforderungen von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlichen noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).