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   BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07   

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https://dejure.org/2008,10534
BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07 (https://dejure.org/2008,10534)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2008 - 5 B 122.07 (https://dejure.org/2008,10534)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 5 B 122.07 (https://dejure.org/2008,10534)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Absehens von einer Anhörung bei gleichgelagerten Verwaltungsakten mit einem wesentlichen Eingriff in die Rechtsposition des Empfängers; Anforderung der Erhebung der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht bei fehlender Stellung eines förmlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 BVerwG 9 BN 2.01 NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 BVerwG 9 BN 2.01 NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 267.02

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines Verfahrensmangels in

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07
    Wer, wie die Klägerin, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschluss vom 13. März 2003 BVerwG 5 B 267.02 juris).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Wer, wie die Klägerin, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschlüsse vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris, 20. August 2007 - BVerwG 5 B 173.07 - juris und 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretenen Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.04.2022 - 5 B 10.11 - juris Rn. 10 und vom 21.02.2008 - 5 B 122.07 - juris Rn. 10 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.2018 - 1 S 1289/17 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingebürgerter türkischer Kinder

    Wer, wie die Beteiligte, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschlüsse vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris, 20. August 2007 - BVerwG 5 B 173.07 - juris und 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 8.10

    Anforderungen an die Darlegung einer im Revisionsverfahren klärungsfähigen

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09

    Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder

    Dabei genügen lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge den letztgenannten Anforderungen nicht (Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 BVerwG 9 B 1.07 juris, vom 21. Februar 2008 BVerwG 5 B 122.07 juris und vom 2. Juni 2008 BVerwG 4 B 32.08 juris).
  • BVerwG, 05.11.2008 - 5 PKH 8.08

    Der Klägerin kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 BVerwG 9 B 1.07 juris und vom 21. Februar 2008 BVerwG 5 B 122.07 juris).
  • BVerwG, 05.11.2008 - 5 B 89.08

    Anforderungen an die Darlegung der Rüge der Verletzung der gerichtlichen

    Dabei genügen lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge den letztgenannten Anforderungen nicht (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11

    Pflicht zur Nachprüfung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht unter anderem die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 5.08

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision gegen ein Urteil mit mehreren die

    Dabei genügen lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge den letztgenannten Anforderungen nicht (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2017 - 6 A 1840/16

    Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Unterrichtung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17

    Darlegung ernstlicher Zweifel bezüglich der erstinstanzlichen Tatsachen- oder

  • BVerwG, 28.03.2008 - 5 B 121.07

    Möglichkeit der jederzeitigen Änderung eines durch Verwaltungsvorschriften

  • BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10

    Anforderungen an die Darlegung der Grundsatzbedeutung sowie der Divergenzrüge

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2016 - 1 L 142/14

    Bindungswirkung des Urteils bei Zustellung - Wiedereröffnung des Verfahrens

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2016 - 1 L 143/14

    Eintritt der Bindungswirkung bei einem an Verkündung statt zugestelltem Urteil

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2022 - 1 L 241/16
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 B 90.08
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