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   BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 73.84   

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https://dejure.org/1986,2213
BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 73.84 (https://dejure.org/1986,2213)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1986 - 7 C 73.84 (https://dejure.org/1986,2213)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1986 - 7 C 73.84 (https://dejure.org/1986,2213)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2331
  • NVwZ 1986, 839 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 73.84
    Eine Observation - d.h. die systematische Beobachtung einer Person, die es ermöglicht, eine Vielzahl von Informationen über den Observierten zu erlangen - kann in die geschützte Privatsphäre und damit in das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Betroffenen eingreifen (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.).

    Der Schutz privater Belange wird aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfGE 65, 1, 41 f.), er ist für das Verwaltungsverfahren in § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes - VwVfG - vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253), dessen Bestimmungen für die Verwaltungstätigkeit des Landes Rheinland/Pfalz gelten (§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Rheinland/Pfalz vom 23. Dezember 1976 ), als gegen die Behörde gerichteter "Geheimhaltungsanspruch mit Offenbarungsvorbehalt" (hierzu besonders Knemeyer in NJW 1984, 2241, 2243) normiert worden.

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 73.84
    Die Richtigkeit dieser Ansicht folgt daraus, daß die begehrte behördliche Entscheidung, Auskunft gemäß § 26 Abs. 5 StVZO zu erteilen, einen Verwaltungsakt, nämlich die Regelung eines Einzelfalls des öffentlichen Rechts mit unmittelbarer Außenwirkung zum Gegenstand hat (vgl. Urteil vom 25. Februar 1969 in BVerwGE 31, 301, 307) [BVerwG 25.02.1969 - I C 65/67], und daß es sich hier somit um eine Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO handelt.

    Soweit ein öffentliches Geheimhaltungsinteresse in Betracht kommt, ist das Auskunftsverweigerungsrecht den Grundsätzen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu entnehmen (vgl. BVerwGE 31, 301, 306) [BVerwG 25.02.1969 - I C 65/67].

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 73.84
    Parallelsache zu BVerwG 7 C 71.83.

    Für die vom Berufungsgericht zu treffenden Ermittlungen und für die erneute Entscheidung verweist der Senat auf die Urteilsgründe der von ihm am selben Tag entschiedenen Parallelsachen BVerwG 7 C 71.83 und 72.83.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 73.84
    Denn es ist anerkannt, daß die Arbeitsweise und die Erkenntnismittel der für die innere und äußere Sicherheit des Bundes und der Länder tätigen Behörden im wichtigen Gemeinschaftsinteresse geheimhaltungsbedürftig sein können (BVerfGE 57, 251, 284) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; es ist auch nicht von vornherein ausgeschlossen, daß dieses Geheimhaltungsbedürfnis die hier streitige Halterauskunft umfaßt.
  • BVerwG, 30.01.1970 - VII C 49.69
    Auszug aus BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 73.84
    Die Pflicht zur Darlegung des im Einzelfall vorliegenden berechtigten Interesses, die § 26 Abs. 5 StVZO der auskunftbegehrenden Privatperson für die Erteilung einer beantragten Auskunft auferlegt, ist erfüllt, wenn der Tatsachenvortrag des Antragstellers erkennen läßt, daß er durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr geschädigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt und deshalb aus vernünftigen Erwägungen daran interessiert ist, den Namen und die Anschrift des Halters und sonstige für ihn notwendige Tatsachen über das Kraftfahrzeug zu erfahren (Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG 7 C 49.69 - in Buchholz 442.16 § 26 StVZO Nr. 1).
  • OVG Berlin, 16.12.1986 - 8 B 3.85

    Auskünfte über Erkenntnisse des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz

    In dieser Vorschrift ist die Konkretisierung des Gedankens zu sehen, daß die Geheimhaltung von Vorgängen zum Nachteil individueller Interessen zulässig sein kann, wenn öffentliche Interessen, insbesondere der Staatsschutz, es erfordern (BVerwGE 74, 115 [119] und BVerwG, NJW 1986, 2331 [2332], vgl. Krieger, Das Recht des Bürgers auf behördliche Auskunft, 1972, S. 85; Scholz, NJW 1973, 481 [483]; Evers, ZRP 1980, 110 [113 f.]).
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