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   BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 30.94   

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https://dejure.org/1996,2943
BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 30.94 (https://dejure.org/1996,2943)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1996 - 2 C 30.94 (https://dejure.org/1996,2943)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1996 - 2 C 30.94 (https://dejure.org/1996,2943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung eines Minderjährigen zur Rückzahlung von Anwärtersonderzuschlägen im Falle seines vorzeitigen Ausscheidens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftsfähigkeit - Beamtenverhältnis - Minderjähriger - Zustimmung - Einwilligung des gesetzlichen Vertreters - Verpflichtungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 1143
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67

    Anwendbarkeit von § 113 Ab. 1 und 2 BGB auf öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 30.94
    § 113 Abs. 1 BGB ist auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. Urteil des Senats vom 6. November 1969 [BVerwGE 34, 168]; Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 WD 8/69 - [RiA 1969, 219]).

    Im übrigen handelt es sich der Sache nach - ähnlich wie in dem in BVerwGE 34, 168 entschiedenen Fall - nicht um ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das allein zum Zwecke der Ausbildung begründet worden ist.

  • BVerwG, 23.03.1977 - VI C 8.74

    Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten - Beamter - Vorzeitiges Ausscheiden -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 30.94
    Die vom Kläger - wie schon in seinem vorinstanzlichen Vorbringen - bezweifelte Befugnis der Beklagten, die Rückforderung durch Leistungsbescheid geltend zu machen, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 52, 183 [185 f.] im Anschluß an BVerwGE 40, 237 [238 f.]).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 38.70

    Anspruch auf nochmalige Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 30.94
    Die vom Kläger - wie schon in seinem vorinstanzlichen Vorbringen - bezweifelte Befugnis der Beklagten, die Rückforderung durch Leistungsbescheid geltend zu machen, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 52, 183 [185 f.] im Anschluß an BVerwGE 40, 237 [238 f.]).
  • VGH Hessen, 22.03.1995 - 1 UE 1955/93

    Zur Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 30.94
    Es handelt sich nicht um die rechtlich selbständige Begründung, Veränderung oder Aufhebung eines Rechtsverhältnisses gemäß § 54 VwVfG (vgl. insoweit auch VGH Kassel, Urteil vom 22. März 1995 - 1 UE 1955/93 - [ZTR 1995, 473]).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91

    Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 30.94
    Vielmehr hat der Verordnungsgeber von der ihm eingeräumten Möglichkeit zur Bestimmung von - untechnisch zu verstehenden - "Auflagen" (vgl. zum gleichen Begriff in § 59 Abs. 5 BBesG Urteil des Senats vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 28.91 - [Buchholz 240 § 59 Nr. 7 = ZBR 1992, 244]) in der Weise Gebrauch gemacht, daß er die erwartete Mindestdienstzeit als Zweck der Gewährung des Anwärtersonderzuschlages und die Rückzahlungspflicht bei Nichtleistung dieser Dienstzeit in der Sache selbst festgelegt, sie der Form nach aber noch von einer ausdrücklichen Verpflichtungserklärung des Beamten mit vorgeschriebenem Inhalt abhängig gemacht hat.
  • VGH Bayern, 03.06.2008 - 3 B 06.2325

    Polizeibeamtin des mittleren Dienstes

    Auf sie ist § 113 BGB entsprechend anwendbar (Senatsbeschluss vom 3.11.1966, Az. 249 VIII 65, bestätigt vom BVerwG, Urteil vom 6.11 1969, BayVBl 1970, 255; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.3 1996, BayVBl 1996, 637).
  • BVerwG, 05.07.1996 - 2 B 15.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Keine Revisionszulassung bei zwischenzeitlich erfolgter

    In dem den Beteiligten zur Kenntnisnahme übersandten Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 30.94 - hat der beschließende Senat ausgeführt, daß sich in Fällen der vorliegenden Art eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Anwärtersonderzuschlags aus § 63 Abs. 2 BBesG in Verbindung mit dem - im vorliegenden Falle ebenfalls noch anzuwendenden - § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vom 20. Februar 1978 (BGBl I S. 276) ergibt und daß der Dienstherr befugt ist, die Rückforderung durch Leistungsbescheid geltend zu machen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - 12 A 6256/96

    Beamtenbesoldung; Anwärterbezüge; Auflage; Bekanntgabe der Zweckbestimmung

    Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 28.91 -, ZBR 1992, S. 244 (246 f.); vgl. auch Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 30.94 - im Ansatz zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß die Zulassung von "Auflagen" in § 59 Abs. 5 BBesG den Dienstherrn grundsätzlich dazu befugt, die Erfüllung einer solchen "Auflage" - hier zur Verhinderung einer vorzeitigen Beendigung der Ausbildung bzw. eines Ausscheidens vor Ablauf einer Mindestdienstzeit als mit der Gewährung der Besoldung bezweckten Erfolg zu bestimmen mit der Folge, daß bei Nichteintritt dieses Erfolges unter den im einzelnen festgelegten Voraussetzungen die Bezüge zuviel gezahlt sind und zurückgefordert werden können.
  • VG Kassel, 15.03.2004 - 7 E 127/01

    Rückforderung von Dienstbezügen und Anwärtersonderzuschlägen bei Entlassung eines

    Die Rechtsprechung legte diese, bis 1990 gültige, Fassung so aus, dass die Verpflichtungserklärung u. a. auch an den Minderjährigkeitsvorschriften des BGB, insbesondere den § 113 Abs. 1 BGB, gemessen wurde (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 21.03.1996 -2 C 30/94 -" ZBR 1996, 258 ff.).
  • VG Koblenz, 12.10.2006 - 7 K 569/05

    Anspruch eines juristischen Prüflings auf Neubewertung und Neubescheidung von

    Dabei kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage offenbleiben, bis zu welchem Zeitpunkt noch Bewertungsrügen erhoben werden können, nämlich bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens einerseits oder bis zum Ende der gerichtlichen Tatsacheninstanz andererseits (siehe hierzu OVG Rhld-Pf. , Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93.OVG -, NVwZ 1994, 805; OVG Rhld-Pf. , Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 10441/01.OVG -, BVerwG, Urteil vom 27. April 1999 - 2 C 30/94 -, NVwZ 2000, 921; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, Rdnr. 454).
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