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   BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 7.01   

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https://dejure.org/2002,4937
BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 7.01 (https://dejure.org/2002,4937)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2002 - 5 C 7.01 (https://dejure.org/2002,4937)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2002 - 5 C 7.01 (https://dejure.org/2002,4937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WoGSoG F. 1993 § 18 Abs. 3 Nr. 2, § 19 Abs. 3; WoGG F. 1993 § 29 Abs. 3 Nr. 2, § 30 Abs. 5; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Satz 3; SGB I § 37 Satz 1, § 31
    Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Ver- gangenheit auf der Grundlage des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Satz 3 SGB X wegen rückwirkender -; Wohngeld, rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von -; Rückwirkung der Aufhebung von Wohngeldbewilligung.

  • Wolters Kluwer

    Einnahmenerhöhung - Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit - Rückwirkung der Aufhebung von Wohngeldbewilligung - Änderung der Einkommensverhältnisse durch Rentennachzahlung - Versäumung der Revisionbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    WoGSoG F. 1993 § 18 Abs. 3 Nr. 2; ; WoGSoG F. 1993 § 19 Abs. 3; ; WoGG F. 1993 § 29 Abs. 3 Nr. 2; ; WoGG F. 1993 § 30 Abs. 5; ; SGB X § ... 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; SGB X § 48 Abs. 1Satz 3; ; SGB I § 37 Satz 1; ; SGB I § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohngeldrecht - Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit auf der Grundlage des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 , Satz 3 SGB X wegen rückwirkender -; Wohngeld, rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von -; Rückwirkung der Aufhebung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht - Leistung von Wohngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 45
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 4.01

    Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 7.01
    Diese Regelung geht der Regelung in § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Satz 3 SGB X vor (§ 37 Satz 1 SGB I) - wie BVerwG 5 C 4.01 -.
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 7.01
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 68.90 und 70.90 - (BVerwGE 91, 82) schließlich, auf welches die Vorinstanz sich zur Begründung ihrer Auffassung beruft, enthält keine Aussagen zur vorliegenden rechtlichen Problematik.
  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 7.01
    Die vom Berufungsgericht für seine Gesetzesauslegung angeführte Passage der Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP (BTDrucks 12/4401 S. 76) - zu § 18 Abs. 3 WoGSoG in Bezug genommenen (BTDrucks a.a.O., S. 77) - mit dem Wortlaut .
  • VG Ansbach, 20.01.2011 - AN 14 K 10.00686

    Wohngeldrecht ordnungsgemäße Klageerhebung nur gegen einen von zweien am selben

    Nach der alten - hier maßgeblichen - bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Rechtslage gab es grundsätzlich keine Rechtsgrundlage für Eingriffe bzw. für eine Korrektur in abgelaufene Bewilligungszeiträume (BVerwG vom 21.3.2002 - 5 C 4/01 - BVerwGE 116, 161 ff.; sowie Parallelentscheidung BVerwG vom 21.3.2002 - 5 C 7/01 - WuM 2003, 156 ff.; VG Göttingen vom 23.2.2007 - 2 A 202/05 - Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Stand: April 2008, RdNr. 34 zu § 29 WoGG a. F.).

    Nach der alten bis zum 31. Dezember 2003 geltenden - und hier maßgeblichen - Rechtslage gab es grundsätzlich keine Rechtsgrundlage für (nachträgliche) Eingriffe in bereits abgelaufene Bewilligungszeiträume (BVerwG vom 21.3.2002 - 5 C 4/01 - BVerwGE 116, 161 ff.; sowie Parallelentscheidung BVerwG vom 21.3.2002 - 5 C 7/01 - WuM 2003, 156 ff.; VG Göttingen vom 23.2.2007 - 2 A 202/05 - Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Stand: April 2008, RdNr. 34 zu § 29 WoGG a. F.).

    Nach der alten - hier maßgeblichen - bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Rechtslage gab es grundsätzlich keine Rechtsgrundlage für Eingriffe in abgelaufene Bewilligungszeiträume (BVerwG vom 21.3.2002 - 5 C 4/01 - BVerwGE 116, 161 ff.; sowie Parallelentscheidung BVerwG vom 21.3.2002 - 5 C 7/01 - WuM 2003, 156 ff.; VG Göttingen vom 23.2.2007 - 2 A 202/05 - Stadler/Gutekunst/Dietrich/Frö-ba, WoGG, Stand: April 2008, RdNr. 34 zu § 29 WoGG a. F.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte für die bis zum 31. Dezember 2003 geltende Rechtslage mit den beiden zitierten Urteilen (BVerwG vom 21.3.2002 a. a. O.) für den Fall einer - wie hier infolge eines rückwirkenden Rentenbescheides - rückwirkenden Einkommenserhöhung zwei wichtige Rechtsfragen geklärt: Zum einen hat es entschieden, dass bei einer rückwirkenden Einkommenserhöhung eine Änderung der Verhältnisse (also bei Erfülltsein der Tatbestände nach Nr. 1 oder Nr. 2 des § 29 Abs. 3 WoGG a. F.) nicht bereits mit dem Zeitpunkt eintritt, für den die Erhöhung rückwirkend gilt, sondern erst ab dem Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides, mit den Einkommen rückwirkend bewilligt wird (wie im vorliegenden Fall mit dem Bescheid über die Rentennachzahlung), da der Wohngeldempfänger in der Vergangenheit nicht schon faktisch über die höheren Einnahmen verfügt hat.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2009 - 3 L 205/07

    Neuberechnung Wohngeld wegen erhöhtem Einkommen

    Unter Punkt I. 3b der Antragsbegründungsschrift bemängelt die Beklagte, dass sich das Verwaltungsgericht maßgeblich auf die Parallelentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2002 (- 5 C 4/01 -, - 5 C 7/01 -) gestützt habe.

    Hieran gemessen legt die Antragsbegründungsschrift unter Punkt IV. 1. die behauptete Divergenz zu den Parallelentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (- 5 C 4/01 und 5 C 7/01 -) vom 21. März 2002 nicht schlüssig dar.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 471/08

    Rückforderung von Wohngeld

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 21. März 2002 - 5 C 4.01 und 5 C 7.01 - zu der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung des Wohngeldgesetzes entschieden habe, dass § 29 Abs. 3 WoGG bei einer rückwirkenden Einnahmeerhöhung eine Neuentscheidung über die Leistung von Wohngeld nur von dem in § 29 Abs. 2 Satz 2 WoGG bezeichneten Zeitpunkt an zulasse, nicht aber eine rückwirkende Anwendung der Vorschrift erlaube, und es überdies festgestellt habe, dass - entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis des Beklagten - auch eine Aufhebung der Wohngeldbewilligung auf der Grundlage des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X nicht möglich sei, habe der Gesetzgeber als Reaktion hierauf mit § 29 Abs. 3 Satz 3 WoGG in der Fassung 2004 eine Neuregelung mit echter Rückwirkung geschaffen.
  • VG Braunschweig, 11.07.2006 - 3 A 102/06

    Bewilligungszeitraum; echte Rückwirkung; Einnahmeerhöhung; Rückforderung;

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte mit zwei Urteilen vom 21.03.2002 (5 C 4.01 und 5 C 7.01, BVerwGE 116, 161 ff. bzw. WuM 2003, 156 ff.) zur Frage der Aufhebung von Wohngeldbescheiden für bereits abgelaufene Bewilligungszeiträume im Falle von rückwirkenden Einkommenserhöhungen für Zeiträume von 1994 bis 1998 und damit zur Anwendbarkeit u. a. des § 29 WoGG in der damals geltenden Fassung Stellung genommen.
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