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   BVerwG, 21.03.2012 - 4 B 2.12   

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https://dejure.org/2012,8719
BVerwG, 21.03.2012 - 4 B 2.12 (https://dejure.org/2012,8719)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2012 - 4 B 2.12 (https://dejure.org/2012,8719)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2012 - 4 B 2.12 (https://dejure.org/2012,8719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rüge eines Verfahrensfehlers durch eine behauptete falsche Datierung einer Baugenehmigung durch das Verwaltungsgericht; Ausreichen einer lediglichen Rüge einer fehlerhaften Würdigung des Sachverhalts i.R.e. Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Rüge eines Verfahrensfehlers durch eine behauptete falsche Datierung einer Baugenehmigung durch das Verwaltungsgericht; Ausreichen einer lediglichen Rüge einer fehlerhaften Würdigung des Sachverhalts i.R.e. Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2012 - 4 B 2.12
    Wie auch die Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 = NVwZ-RR 1995, 310 zeigt, zielt die Kritik der Beschwerde damit auf eine Würdigung des Sachverhalts an Hand des von der Beschwerde als maßgeblich erachteten Erfahrungssatzes, dass Bauten unter den Augen der Baupolizei nicht rechtswidrig errichtet würden.
  • VG Schleswig, 19.08.2021 - 4 A 377/18

    Grundsteuer

    Ein dagegen gerichteter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde von dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht - 4 B 2/12 - mit Beschluss vom 19.01.2012 abgelehnt.

    Mit Schreiben vom 04.08.2018 beantragte der Kläger bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht die Abänderung des Beschlusses vom 19.01.2012 - 4 B 2/12 - und stellte gegen die Beklagte den Antrag, ihm die gezahlte Grundsteuer B für die Jahre 2005 bis 2018 zu erstatten.

    Mit Beschluss vom 17.10.2018 wurde der Abänderungsantrag des Klägers im Verfahren - 4 B 2/12 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und des beigezogenen Verwaltungsvorgangs sowie auf die beigezogenen Gerichtsakten zu den Aktenzeichen 4 A 78/09, 4 A 586/11 und 4 B 2/12.

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im

    Bei den im Schriftsatz vom 30. Oktober 2014 genannten Beweismitteln (Zeugeneinvernahme des Bauleiters des Generalunternehmers der Beklagten, Augenschein sowie Sachverständigengutachten) handelt es sich lediglich um die Ankündigung eines Beweisantrags bzw. um eine Beweisanregung, die allerdings für eine derartige Verfahrensrüge nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreichend sind (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 2/12 - juris Rn. 6 f.; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30/06 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 28.8.2015 - 9 ZB 13.1876 - juris Rn. 24).

    Ebenso wenig wurde substanziiert geltend gemacht, dass sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen, wobei es dabei grundsätzlich nicht ausreicht, wenn die Frage der weiteren Sachverhaltsaufklärung lediglich aus Sicht der Klagepartei beurteilt wird (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 2/12 - juris Rn. 7).

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