Rechtsprechung
BVerwG, 21.03.2012 - 9 B 87.11, 9 B 87.11 (9 C 3.12) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Nr 4 BauGB
Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage; Regelung durch Satzung - rewis.io
Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage; Regelung durch Satzung
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage; Regelung durch Satzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 19.11.2008 - 7 K 2089/06
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2011 - 2 S 1163/09
- BVerwG, 21.03.2012 - 9 B 87.11, 9 B 87.11 (9 C 3.12)
- BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
Wird zitiert von ...
- VG Meiningen, 10.01.2013 - 1 K 305/10
Wiederholte Veröffentlichung einer Satzung zur Fehlerbehebung; Voraussetzungen …
Unter Bezugnahme auf die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Revision (9 B 87/11) begegne die Regelung in § 11 Abs. 1 EBS 2001 hinsichtlich der Feststellung des Merkmals der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage rechtlichen Bedenken, die zur Unwirksamkeit der EBS 2001 führen müssten.Die Klägerin kann ihre Ansicht nicht auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2012 (9 B 87/11) stützen, in dem es um die Klärung der Frage geht, ob die Regelung einer EBS in der (konkreten) Auslegung durch den VGH Baden-Württemberg, nach der die endgültige Herstellung der Straßenfahrbahndecke einen Ausbauzustand voraussetzt, der dem technischen Standard der jeweils gültigen Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) entspricht, mit § 132 Nr. 4 BauGB vereinbar ist.