Rechtsprechung
   BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12, 3 C 13.12 (3 C 3.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10791
BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12, 3 C 13.12 (3 C 3.10) (https://dejure.org/2013,10791)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2013 - 3 C 13.12, 3 C 13.12 (3 C 3.10) (https://dejure.org/2013,10791)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2013 - 3 C 13.12, 3 C 13.12 (3 C 3.10) (https://dejure.org/2013,10791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 3; MOG § 10 Abs. 3, § 14 Abs. 1; VwVfG § 49a Abs. 3; BGB §§ 195, 199 Abs. 1; §§ 197, 201 a. F.
    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; Rücknahme; Aufhebung; Wirkung für die Vergangenheit; Rückforderung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Entstehung; Zeitpunkt; rückwirkende Entstehung; Zinsen; Verzinsung; Verjährung; Verjährungsfrist; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 3
    Absehen von der Geltendmachung; Aufhebung; Einlagerung von Zucker; Entstehung; Ermessen; Erstattung; Erstattungsanspruch; Hemmung; Lagerkostenvergütung; Landwirtschaft; Rückforderung; Rücknahme; Verjährung; Verjährungsfrist; Verzinsung; Wirkung für die Vergangenheit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 EGV 2988/95, § 10 Abs 3 MOG, § 14 Abs 1 MOG, § 49a Abs 3 VwVfG, § 195 BGB
    Landwirtschaft; Einlagerung von Zucker; Rückforderung von Lagerkostenvergütungen; Rückwirkung von Zinsansprüchen; Ermessen

  • Wolters Kluwer

    Entstehen von Ansprüchen auf Erstattung besonderer Vergünstigungen nach dem Marktorganisationsgesetz rückwirkend in dem Zeitpunkt des Empfangs der Leistung bei Aufhebung der Bewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit

  • rewis.io

    Landwirtschaft; Einlagerung von Zucker; Rückforderung von Lagerkostenvergütungen; Rückwirkung von Zinsansprüchen; Ermessen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 49a Abs. 3 S. 2
    Entstehen von Ansprüchen auf Erstattung besonderer Vergünstigungen nach dem Marktorganisationsgesetz rückwirkend in dem Zeitpunkt des Empfangs der Leistung bei Aufhebung der Bewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Landwirtschaft; Einlagerung von Zucker; Rückforderung von Lagerkostenvergütungen; Rückwirkung von Zinsansprüchen; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1020
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12
    Der Senat hält daran fest, dass Ansprüche auf Erstattung besonderer Vergünstigungen nach dem Marktorganisationsgesetz - MOG - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Empfangs der Leistung entstehen und damit gemäß § 14 Abs. 1 MOG ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen sind, wenn deren Bewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird (wie Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 S. 1 ).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2010 (a.a.O. Rn. 10 f.) näher ausgeführt hat, richtet sich die Verzinsungspflicht mangels unionsrechtlicher Regelung nach nationalem Recht; das hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 29. März 2012 (a.a.O., insb. Rn. 42 bis 45) bestätigt.

    Wie der Senat in seinem Teilurteil vom 21. Oktober 2010 (BVerwG 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 S. 1 ) näher dargelegt hat, findet die alte Fassung des Gesetzes jedoch auch insoweit nicht mehr Anwendung.

    Der Senat hat dies in seinem Vorlagebeschluss vom 21. Oktober 2010 (a.a.O. Rn. 12) unter Bezugnahme auf das Teilurteil vom selben Tag (a.a.O. Rn. 36 ff.) näher ausgeführt; darauf wird verwiesen.

    Das sind hier die für Zinsansprüche geltenden Verjährungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vgl. Urteil vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 - BVerwGE 99, 109 und Teilurteil vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 48 ff.).

    Zwar begann die Verjährung der Zinsen parallel mit der rückwirkenden Entstehung des Erstattungsanspruchs jeweils sukzessiv am Schluss eines jeden Jahres (Beschluss vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 15).

    Dazu war sie im Zuge der Festsetzung des Erstattungsbetrags (§ 10 Abs. 3 MOG) berechtigt (Teilurteil vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 29).

    Insbesondere liegt es unabhängig hiervon in der Hand der Klägerin, durch Befriedigung der Hauptforderung das Auflaufen weiterer Zinsen zu verhindern (vgl. Teilurteil vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 29 f.).

  • EuGH, 29.03.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. März 2012 (Rs. C-564/10 - EuZW 2012, 438) entschieden, dass die in Art. 3 der Verordnung vorgesehene Verjährungsfrist für die im Anspruch auf Erstattung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils bestehende Hauptforderung nicht für die Erstattung der infolge dieser Forderung angefallenen Zinsen gilt, wenn diese nicht nach Unionsrecht geschuldet sind, sondern allein nach nationalem Recht.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2010 (a.a.O. Rn. 10 f.) näher ausgeführt hat, richtet sich die Verzinsungspflicht mangels unionsrechtlicher Regelung nach nationalem Recht; das hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 29. März 2012 (a.a.O., insb. Rn. 42 bis 45) bestätigt.

    Durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. März 2012 (a.a.O.) ist geklärt, dass die Verjährungsregelung des Art. 3 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 für die Verjährung der streitigen Zinsforderungen keine Geltung beansprucht, weil sie allein nach nationalem Recht geschuldet werden.

  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12
    Das sind hier die für Zinsansprüche geltenden Verjährungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vgl. Urteil vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 - BVerwGE 99, 109 und Teilurteil vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 48 ff.).
  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12
    Für das im öffentlichen Recht jedenfalls für vermögensrechtliche Ansprüche anerkannte Institut der Verjährung werden im Wege der Analogie nach dem Gesamtzusammenhang der für den jeweiligen Anspruch maßgebenden Rechtsvorschriften und der Interessenlage diejenigen Verjährungsregeln herangezogen, die am sachnächsten sind (Urteile vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 und vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 ).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12
    Für das im öffentlichen Recht jedenfalls für vermögensrechtliche Ansprüche anerkannte Institut der Verjährung werden im Wege der Analogie nach dem Gesamtzusammenhang der für den jeweiligen Anspruch maßgebenden Rechtsvorschriften und der Interessenlage diejenigen Verjährungsregeln herangezogen, die am sachnächsten sind (Urteile vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 und vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 ).
  • BFH, 11.12.2012 - VII R 61/10

    Verjährung des Zinsanspruchs bei zurückgeforderter Ausfuhrerstattung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12
    Der Bundesfinanzhof hat sich dem angeschlossen (Urteil vom 11. Dezember 2012 - VII R 61/10 - BFHE 239, 310 ).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 3.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12
    Mit Beschluss vom 21. Oktober 2010 (BVerwG 3 C 3.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 4 S. 17) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl Nr. L 312 S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 177/10
    - 3 C 4.10 -, a. a. O., Rn. 38 ff.; Urteile vom 21. März 2013 - 3 C 14.12 -, a. a. O., Rn. 18 f., und - 3 C 13.12 -, juris, Rn. 14 f. und 19.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 13.12 -, a. a. O., Rn. 19.

    - 3 C 14.12 -, a. a. O., Rn. 22 und - 3 C 13.12 -, a. a. O., Rn. 18, jeweils mit weiteren Nachweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 182/10
    vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 -, a. a. O., Rn. 38 ff.; Urteile vom 21. März 2013 - 3 C 14.12 -, a. a. O., Rn. 18 f., und - 3 C 13.12 -, juris, Rn. 14 f. und 19.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 13.12 -, a. a. O., Rn. 19.

    - 3 C 14.12 -, a. a. O., Rn. 22 und - 3 C 13.12 -, a. a. O., Rn. 18, jeweils mit weiteren Nachweisen.

  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14

    Bürgschaftserklärung einer Aktiengesellschaft für eine Zuwendungsempfängerin

    Eine abschließende Berechnung der Zinsen konnte bei Erlass des Bescheides vom 13. Dezember 2007 schon deshalb nicht erfolgen, weil die Verzinsung der Hauptforderung endet, wenn diese befriedigt wird (siehe zum Ganzen nur BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 13/12 - Rdnr. 23); einer Zinsberechnung bedurfte es aber auch nicht, denn mit der Benennung des festgesetzten Erstattungsbetrags als Hauptforderung, auf der die Zinspflicht beruht, und dem Zeitpunkt, zu dem die Verzinsung einsetzt, genügte die Klägerin dem Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG.

    Beginnt die vierjährige Verjährung der Zinsansprüche (§§ 197, 201 BGB in der vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 geltenden Fassung i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 EGBGB) parallel mit der rückwirkenden Entstehung des Erstattungsanspruchs jeweils sukzessive am Schluss des Jahres zu laufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 13/12 - Rdnr. 19), sind vorliegend die Zinsansprüche für das Jahr 2001 verjährt.

  • VG Köln, 25.05.2023 - 13 K 1781/22
    Hier wird aber durch den Widerrufs- und Rückforderungsbescheid vom 16. Dezember 2020 nur die Verzinsungspflicht dem Grunde nach ab dem 26. Februar 2016 festgestellt, was zulässig ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 13.12 -, juris Rn. 23, es handelt sich schon nicht um den Zinsbescheid bzw. denjenigen über die Zinsfestsetzung, wie er der Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 13.12 -, juris, zugrunde lag.

    Erst bei der Zinsfestsetzung wird die Beklagte gegebenenfalls die möglicherweise teilweise eingetretene Verjährung zu berücksichtigen haben, die seit dem Empfang der Beihilfe (26. Februar 2016) und dem verjährungshemmenden Zugang des Widerrufs- und Rückforderungsbescheids vom 16. Dezember 2020 am 19. Dezember 2020, vgl. zu dieser Wirkung BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 13.12 -, juris Rn. 22 ff.

    § 49a Abs. 3 VwVfG finden im Rahmen des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG keine Anwendung, was rechtlich nicht zu beanstanden ist, vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 13.12 -, juris Rn. 26 f.

  • OVG Sachsen, 29.10.2015 - 1 A 348/14

    Zuwendung; Zuwendungsbescheid; Widerruf; Widerrufsbescheid; Zweckverfehlung;

    Für die Verjährung solcher Ansprüche ist in der Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt, dass gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVfZG die dort ausdrücklich in Bezug genommenen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind (Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 34; Senatsurt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 25 ff.), wogegen für entsprechende öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche nach Bundesrecht - soweit ersichtlich - noch keine einheitliche Rechtsanwendung besteht (für die regelmäßige Verjährung aus § 195 BGB in der heute geltenden Fassung: Urt. v. 15. Juni 2006 - 2 C 10.05 -, juris Rn. 19; Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 15.10 -, juris Rn. 20; Urt. v. 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 -, juris Leitsatz 4 und Rn. 36; Urt. v. 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 -, juris Rn. 27; für den Rückgriff auf die vor dem 1. Januar 2002 geltende Frist für die regelmäßige Verjährung von 30 Jahren [§ 195 BGB a. F.]: Urt. v. 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - , juris Leitsatz und Rn. 10; (Teil-)Urt. v. 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - juris Rn. 17; Urt. v. 30. Juni 2011 - 3 C 30.10 -, juris Rn. 18; Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 21.11 -, juris Rn. 38; Urt. v. 21. März 2013 - 3 C 13.12 -, juris Rn. 18; offen gelassen: Urt. v. 24. Juli 2008 - 7 A 2.07 und 7 A 3.07 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 28. Oktober 2013 - 5 B 65.13 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13

    Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen

    Die Intention des Landesgesetzgebers, die Regelverjährung entsprechend der durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 erfolgten Änderung auf drei Jahre zu verkürzen und andere Verjährungsfristen nur zuzulassen, wenn diese ausdrücklich geregelt sind, ist gleichwohl eindeutig, so dass in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung für die Verjährung von landesrechtlichen Erstattungsansprüchen aus § 49a Abs. 1 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG/SächsVwVfZG von der Anwendung der aktuellen Fassung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Verjährung auszugehen ist, und die Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB n. F. drei Jahre beträgt." 23 Hieran hält der Senat fest, zumal auch die nach Erlass des vorgenannten Senatsurteils ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28. Oktober 2013 - 5 B 66.13 -, juris Rn. 14; Urt. v. 21. März 2013 - 3 C 13.12 -, juris Rn. 18) keine Veranlassung gibt, die vorstehend vertretene Rechtsauffassung in Frage zu stellen.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13

    Auflagenverstoß; Bewilligungsvoraussetzungen; ELER; Ermessen; Falschangabe;

    Nach Art. 71 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 817/2004 i. V. m. Art. 49 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 ist der Rückzahlungsbetrag zu verzinsen, so dass auch die hier rechtlich vertretbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2013 - 3 C 13/12 -, juris, Rn. 23), aber ggf. allenfalls eingeschränkt sinnvoll (vgl. Senatsurt. v. 17.3.2015 - 10 LC 100/13 -) nur dem Grunde nach mit dem angegriffenen Bescheid erfolgte Geltendmachung der Verzinsung nicht zu beanstanden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 175/10
    - 3 C 14.12 -, a. a. O., Rn. 22 und - 3 C 13.12 -, juris, Rn. 18, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 21 A 1461/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2013- 3 C 13.12 -, juris, Rn. 23.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 31/13

    Auflagenverstoß; ELER; Ermessen; Falschangabe; absichtliche Falschangabe;

    Nach Art. 71 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 817/2004 i. V. m. Art. 49 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 ist der Rückzahlungsbetrag zu verzinsen, so dass auch die hier rechtlich vertretbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2013 - 3 C 13/12 -, juris, Rn. 23), aber ggf. allenfalls eingeschränkt sinnvoll (vgl. Senatsurt. v. 17.3.2015 - 10 LC 100/13 -) nur dem Grunde nach mit dem angegriffenen Bescheid erfolgte Geltendmachung der Verzinsung nicht zu beanstanden ist.
  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20

    NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2022 - 12 A 4302/19

    Rücknahme des Bewilligungsbescheides und Rückforderung von Milchsonderbeihilfe;

  • VG Köln, 19.09.2019 - 13 K 6511/18
  • VG Köln, 12.09.2019 - 13 K 6654/18
  • VG Magdeburg, 25.04.2022 - 3 A 125/19

    Zinserhebung nach Widerruf landwirtschaftlicher Subventionen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht