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   BVerwG, 21.04.1972 - VII C 80.70   

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BVerwG, 21.04.1972 - VII C 80.70 (https://dejure.org/1972,370)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1972 - VII C 80.70 (https://dejure.org/1972,370)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1972 - VII C 80.70 (https://dejure.org/1972,370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Verzugszinsen - Entscheidung über einen Widerspruch nach Ablauf der Jahresfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1682
  • MDR 1972, 892
  • DÖV 1972, 795
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 80.70
    Zwar kann sich die Klägerin nicht darauf berufen, daß sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt und die Beklagte diesen nicht beschieden habe; denn nach der Vorschrift des § 76 VwGO entfällt nach Ablauf der Jahresfrist in der Regel jede Klagmöglichkeit (so BVerwGE 28, 305 [307]).

    Sie muß jedoch zur Anwendung kommen, wenn die Behörde die Entscheidung mißbräuchlich verzögert hat (BVerwGE 28, 305 [309]) oder wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles ein Unterbleiben der Klagerhebung innerhalb der Frist als gerechtfertigt erscheinen lassen (so BVerwGE 26, 54 [58]).

  • BVerwG, 26.05.1967 - VII B 33.66
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 80.70
    Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen, obwohl inzwischen das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 26. Mai 1967 (BVerwG VII B 33.66) den Musterprozeß rechtskräftig zu ihren Ungunsten entschieden hatte.

    Dabei kann es - wie in dem sogenannten Musterprozeß (vgl. Beschluß vom 26. Mai 1967 - BVerwG VII B 33.66 -) - offenbleiben, ob in öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen Verzugszinsen überhaupt geltend gemacht werden können.

  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 4.66
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 80.70
    Sie muß jedoch zur Anwendung kommen, wenn die Behörde die Entscheidung mißbräuchlich verzögert hat (BVerwGE 28, 305 [309]) oder wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles ein Unterbleiben der Klagerhebung innerhalb der Frist als gerechtfertigt erscheinen lassen (so BVerwGE 26, 54 [58]).
  • RG, 11.10.1921 - VII 63/21

    Verzug. Berechnung nach dem Kalender

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 80.70
    Da die Beklagte die Zinsen nur als Verzugszinsen verlangt hat und ein Verzug nach den allenfalls entsprechend anwendbaren bürgerlich-rechtlichen Vorschriften nicht gegeben ist, kann die Beklagte die Zinsen nicht beanspruchen (siehe RGZ 103, 33; Soergel-Siebert, Komm, zum BGB, 10. Aufl., § 284 RdNr. 8; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Aufl., § 51 II 3, S. 220).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Der Bürger als Empfänger einer nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt mißverständlichen Willensäußerung der Verwaltung darf durch solche Unklarheiten nicht benachteiligt werden; dies gebietet auch die Grundrechtsbestimmung des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 26. April 1972 - BVerwG VII C 80.70 - zu § 76 VwGO [NJW 1972, 1682; MDR 1972, 892]).
  • BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 92.08

    Verletzung der Fürsorgepflicht wegen fehlender Maßnahmen des Dienstherren gegen

    Sollte die Rüge des Klägers auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1972 BVerwG 7 C 80.70 zielen, so wäre sie im Übrigen unbegründet.
  • BVerwG, 05.05.2006 - 7 B 1.06

    Revision gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Kartbahn -

    Selbst wenn es den Rechtssatz, dass der Bürger als Empfänger einer nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt missverständlichen Willensäußerung der Verwaltung durch deren Unklarheiten nicht benachteiligt werden darf (Urteil vom 21. April 1972 BVerwG 7 C 80.70 Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 12; Urteil vom 12. Januar 1973 BVerwG 7 C 3.71 BVerwGE 41, 305 ), fehlerhaft angewendet hätte, könnte der Rechtsanwendungsfehler die Divergenzrüge nicht begründen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne

    Der Betroffene als Empfänger einer nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt missverständlichen Willensäußerung der Verwaltung darf durch Unklarheiten nicht benachteiligt werden; dies gebietet nicht zuletzt die Grundrechtsbestimmung des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. Urt. v. 12.01.1973 - VII C 3.71 - a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 26.04.1972 - VII C 80.70 - zu § 76 VwGO).
  • BVerwG, 05.05.2006 - 7 B 2.06

    Maßgeblichkeit des Einwirkungsbereichs einer genehmigungsbedürftigen Anlage in

    Selbst wenn es den Rechtssatz, dass der Bürger als Empfänger einer nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt missverständlichen Willensäußerung der Verwaltung durch deren Unklarheiten nicht benachteiligt werden darf (Urteil vom 21. April 1972 BVerwG 7 C 80.70 Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 12; Urteil vom 12. Januar 1973 BVerwG 7 C 3.71 BVerwGE 41, 305 ), fehlerhaft angewendet hätte, könnte der Rechtsanwendungsfehler die Divergenzrüge nicht begründen.
  • BVerwG, 17.07.1986 - 3 C 30.84

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Bindung an die rechtliche

    Diese Auffassung berücksichtigt, daß die an Art. 19 Abs. 4 GG zu messende Vorschrift des § 76 VwGO nicht eng ausgelegt werden darf (vgl. Urteil vom 21. April 1972 - BVerwG 7 C 80.70 - ).
  • OVG Hamburg, 07.09.2022 - 5 Bs 63/22

    Kündigung eines Kirchenbeamtenverhältnisses auf Probe; rechtliche Überprüfung

    Denn wie bei einem sog. "Schein-Verwaltungsakt" bzw. wie bei dem Erlass eines Verwaltungsakts trotz fehlender Ermächtigung kann ein solches rechtswidriges Verhalten des Antragsgegners nicht dazu führen, dass deshalb dem Antragsteller der begehrte Rechtsschutz zu versagen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.11.1984, 7 C 5/84, NVwZ 1985, 264, juris Rn. 3 ff.).Der Einzelne soll als Empfänger einer nach ihrem objektiven Inhalt missverständlichen Willensäußerung der Verwaltung im Hinblick auf seine Rechtsschutzmöglichkeiten nicht benachteiligt werden (BVerwG, Urt. v. 12.1.1973, VIII C 3.71, BVerwGE 41, 305, juris Rn. 16; Urt. v. 21.4.1972, VII C 80.70, NJW 1972, 1682, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 35.72

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Belehrung über die Jahresfrist im

    In diesem Sinne hat der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 21. April 1972 - BVerwG VII C 80.70 - (Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 12) trotz Ablaufs der Jahresfrist die Klage deswegen für zulässig gehalten, weil die.
  • VG Ansbach, 21.02.2019 - AN 11 K 16.00714

    Ermessensfehler bei Anordnung der Löschwasserversorgung hinsichtlich

    Unklarheiten gehen zulasten der Behörde (Tiedemann in BeckOK, VwVfG, 42. Ed. 1.1.2019, § 37 Rn. 2 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 21.4.1972 - VII C 80/70 - juris und VGH Kassel, U.v. 22.9.1992 - 11 UE 2954/86 - juris).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 2 B 59.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fürsorgepflicht des Dienstherrn zur

    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1972 - BVerwG 7 C 80.70 - (DÖV 1972, 795 = Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 12) und vom 21. September 1973 - BVerwG 4 C 35.72 - (DÖV 1974, 98 = Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 14) ab.
  • BVerwG, 01.12.1995 - 4 B 268.95

    Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Bindungswirkung eines Bauvorbescheids

  • BVerwG, 12.12.1980 - 6 B 30.80
  • BVerwG, 25.05.1990 - 8 B 75.90

    Auslegung behördlicher Erklärungen - Maßgeblichkeit des erklärten Willens -

  • BVerwG, 08.11.1984 - 6 B 202.84

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Angriffe

  • BVerwG, 05.06.1989 - 8 B 81.89

    Rüge der Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Unklarheiten über die Auslegung

  • BVerwG, 15.03.1984 - 4 B 15.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.09.1978 - 4 CB 51.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.03.1975 - 4 B 20.75

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 13.04.1976 - 4 B 9.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.02.1974 - III C 16.73

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

  • BVerwG, 22.04.1993 - 1 B 89.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01617

    Ablieferung von Überschüssen aus der Pfandverwertung an die Behörde;

  • VG Berlin, 28.07.2000 - 19 A 345.99

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Zwangsmittelandrohung wegen Nichterfüllung

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