Rechtsprechung
BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen Übernahmepreis und Abgabepreis - Rückforderungsrecht der öffentlichen Hand bei zweckwidriger Verwendung von subventionierten Gegenständen - Voraussetzung für den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge - Kompetenz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.04.1970 - IV A 21/69
- BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66
Erstattung von Förderungsbeiträgen für den Bezug von Handelsdünger - Erstattung …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Der erkennende Senat hat ausgesprochen, daß bei zweckwidriger Verwendung von subventionierten Gegenständen die öffentliche Hand die Subvention von dem zurückfordern kann, der einer der ordnungsgemäßen Zweckverwendung dienenden, von ihm gegenüber dem Staat übernommenen Verpflichtung zuwider gehandelt hat (Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VII C 118.66 -, JZ 1969, 69 [BVerwG 28.06.1968 - VII C 118/66] = MDR 1968, 1035 [BVerwG 28.06.1968 - VII C 118/66] = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 26 = VerwRspr.20 S. 212 = NJW 1969, 809 = DVBl. 1969, 665 = DÖV 1969/394).
- BVerwG, 09.02.1966 - V C 99.65
Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Die Verwirkung setzt einmal voraus, daß beim Verpflichteten die Annahme gerechtfertigt ist, der Berechtigte werde seine Forderung nicht mehr geltend machen (vgl. Urteil vom 9. Februar 1966 - BVerwG V C 99.65 -, DVBl. 1966, 600). - BVerwG, 09.11.1962 - VII C 37.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Das gilt nur ausnahmsweise dann nicht, wenn sich der Gegner ohne Vertagung nicht sachgemäß und erschöpfend über Beweisergebnisse, Tatsachen oder neue Anträge erklären kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VII C 37.61 -, DÖV 1964, 561).
- BVerwG, 07.03.1958 - VII C 8.57
Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem Übernahme- und dem Abgabepreis im Sinne des § 8 des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) in der Fassung vom 24. November 1951 (BGBl. I S. 901) - GetrG - privatrechtlicher (so BGHZ 20, 77 ff. [BGH 16.02.1956 - II ZR 30/55]) oder öffentlich-rechtlicher (so BVerwGE 6, 244 [246]) Natur ist, weil die Klägerin einen solchen Anspruch nicht geltend macht. - BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Selbst wenn ein solcher Leistungsverwaltungsakt hier zweckmäßig gewesen wäre, was immerhin zweifelhaft ist, so blieb ihr daneben auch die Möglichkeit, ihren Anspruch einzuklagen, zumal da angesichts des Verhaltens der Beklagten ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (vgl. BVerwGE 20, 295 [298]; 24, 225 [227]; 28, 153 [154]; Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 113.67 -, DÖV 1968, 729). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54
Frauenarbeitszeit
Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Mit der Rüge der Verletzung ihres rechtlichen Gehörs vor dem Verwaltungsgericht kann die Beklagte nicht mehr gehört werden, da ihr das rechtliche Gehör im Berufungsverfahren gewährt worden und das Berufungsgericht in der Lage gewesen ist, ihr Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 5, 22). - BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Selbst wenn ein solcher Leistungsverwaltungsakt hier zweckmäßig gewesen wäre, was immerhin zweifelhaft ist, so blieb ihr daneben auch die Möglichkeit, ihren Anspruch einzuklagen, zumal da angesichts des Verhaltens der Beklagten ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (vgl. BVerwGE 20, 295 [298]; 24, 225 [227]; 28, 153 [154]; Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 113.67 -, DÖV 1968, 729). - BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65
Baudispens
Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Über die Rechtsgültigkeit von öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen einem Hoheitsträger und einem Bürger besteht Streit; jedoch hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß sich die Rechtsgültigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach den für die Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger im Einzelfall geschaffenen spezial-rechtlichen Regelungen - hier dem Getreidegesetz - bestimmt (so BVerwGE 23, 213 [216]; 32, 37 [38]). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56
Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO
Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Mit der Rüge der Verletzung ihres rechtlichen Gehörs vor dem Verwaltungsgericht kann die Beklagte nicht mehr gehört werden, da ihr das rechtliche Gehör im Berufungsverfahren gewährt worden und das Berufungsgericht in der Lage gewesen ist, ihr Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 5, 22). - BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63
öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70
Selbst wenn ein solcher Leistungsverwaltungsakt hier zweckmäßig gewesen wäre, was immerhin zweifelhaft ist, so blieb ihr daneben auch die Möglichkeit, ihren Anspruch einzuklagen, zumal da angesichts des Verhaltens der Beklagten ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (vgl. BVerwGE 20, 295 [298]; 24, 225 [227]; 28, 153 [154]; Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 113.67 -, DÖV 1968, 729). - BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62
Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches - …
- BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
- BGH, 16.02.1956 - II ZR 30/55
Rechtsweg für Anspruch nach Getreidegesetz
- BVerwG, 23.04.1969 - IV C 69.67
Höhe des gemeindlichen Eigenanteils am Erschließungsaufwand
- BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages …
- BVerwG, 30.04.1976 - VII C 58.74
Öffentliche Kunstpflege, Verfahrensrecht
Dies ist z.B. geschehen in den Urteilen vom 27. Juni 1968 - BVerwG II C 70.67 - (BVerwGE 30, 65 [BVerwG 27.06.1968 - II C 70/67] [67]) und vom 21. April 1972 - BVerwG VII C 64.70 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 32) in Fällen, in denen sich - anders als hier - der Vertragsgegenstand auf von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich geregelte Sachverhalte bezog.