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   BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87   

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https://dejure.org/1987,6670
BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87 (https://dejure.org/1987,6670)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1987 - 1 B 33.87 (https://dejure.org/1987,6670)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1987 - 1 B 33.87 (https://dejure.org/1987,6670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörden ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei ausüben, wenn sie einen zu Erwerbszwecken erstrebten Aufenthalt verweigern, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (vgl. z.B. BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79]; Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40).
  • BVerwG, 07.05.1985 - 1 B 47.85

    Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87
    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls schon klargestellt hat, können deswegen die einwanderungspolitischen Ziele im Rahmen der Ermessensabwägung auch dann Gewicht haben, wenn der um die Aufenthaltserlaubnis nachsuchende Ausländer eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben will (BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]) oder die von ihm beabsichtigte Beschäftigung arbeitsmarktpolitisch unbedenklich ist oder sogar volkswirtschaftlich erwünscht erscheint (Beschluß vom 7. Mai 1985 - BVerwG 1 B 47.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 69).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörden ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei ausüben, wenn sie einen zu Erwerbszwecken erstrebten Aufenthalt verweigern, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (vgl. z.B. BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79]; Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörden ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei ausüben, wenn sie einen zu Erwerbszwecken erstrebten Aufenthalt verweigern, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (vgl. z.B. BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79]; Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörden ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei ausüben, wenn sie einen zu Erwerbszwecken erstrebten Aufenthalt verweigern, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (vgl. z.B. BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79]; Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40).
  • BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82

    Voraussetzungen einer aufenthaltsrechtlich erheblichen Einwanderung -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörden ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei ausüben, wenn sie einen zu Erwerbszwecken erstrebten Aufenthalt verweigern, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (vgl. z.B. BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79]; Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörden ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei ausüben, wenn sie einen zu Erwerbszwecken erstrebten Aufenthalt verweigern, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (vgl. z.B. BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79]; Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40).
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87
    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls schon klargestellt hat, können deswegen die einwanderungspolitischen Ziele im Rahmen der Ermessensabwägung auch dann Gewicht haben, wenn der um die Aufenthaltserlaubnis nachsuchende Ausländer eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben will (BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]) oder die von ihm beabsichtigte Beschäftigung arbeitsmarktpolitisch unbedenklich ist oder sogar volkswirtschaftlich erwünscht erscheint (Beschluß vom 7. Mai 1985 - BVerwG 1 B 47.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 69).
  • VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 1174/89

    Ausländerrecht: unbefristete Aufenthaltserlaubnis

    Daß einwanderungspolitischen zielen im Rahmen der nach den §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 AuslG zu treffenden Ermessensentscheidung über die Erteilung und die Ausgestaltung der Aufenthaltserlaubnis maßgebliche Bedeutung beizumessen ist, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. beispielsweise Beschluß vom 7. Mai 1985 - BVerwG 1 B 47.85 -, ZfSH/SGB 1986, 182, Beschluß vom 21. April 1987 - BVerwG 1 B 33.87 -, InfAuslR 1987, 273 f., jeweils m.w.N.), der der Senat folgt.
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