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   BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93   

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BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93 (https://dejure.org/1994,1942)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1994 - 4 B 193.93 (https://dejure.org/1994,1942)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1994 - 4 B 193.93 (https://dejure.org/1994,1942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fremdenverkehr - Verfassungsrechtliche Bedenken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 22 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 271
  • DÖV 1994, 879
  • BauR 1994, 601
  • ZfBR 1994, 246
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93
    Bei Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG muß der Gesetzgeber beiden Elementen des im Grundgesetz angelegten Verhältnisses von verfassungsrechtlich garantierter Rechtsstellung und dem Gebot einer sozialgerechten Eigentumsordnung in gleicher Weise Rechnung tragen und die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. z.B. BVerfGE 52, 1 ; 72, 66 , stRspr).
  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93
    Bei Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG muß der Gesetzgeber beiden Elementen des im Grundgesetz angelegten Verhältnisses von verfassungsrechtlich garantierter Rechtsstellung und dem Gebot einer sozialgerechten Eigentumsordnung in gleicher Weise Rechnung tragen und die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. z.B. BVerfGE 52, 1 ; 72, 66 , stRspr).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93
    Auch die Entstehungsgeschichte der Norm kann herangezogen werden (BVerfGE 58, 257 ; 76, 130 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91

    Normenkontrolle einer Satzung nach BauGB § 22

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93
    Zu dessen Durchsetzung erscheint eine generelle Kontrolle aller Rechtsvorgänge zur Schaffung von Wohnungseigentum geboten (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Oktober 1992 - 8 S 2849/91 - ZfBR 1993, 241).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93
    Ein Fall möglicherweise unzulässiger Rückwirkung liegt danach nicht vor (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, a.a.O., unter Bezugnahme auf BVerfGE 72, 200 ).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93
    Jedenfalls hiervon ist auszugehen, weil die Beschwerde selbst nicht geltend macht, daß die vorhandene Begründung nur aus "Leerformeln" besteht und deshalb einer gänzlich fehlenden Begründung gleichzuachten ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 N 1.85 - BVerwGE 74, 47 ).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93
    Auch die Entstehungsgeschichte der Norm kann herangezogen werden (BVerfGE 58, 257 ; 76, 130 ).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94

    Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgemeinden erschwert

    Danach liegt eine Beeinträchtigung jedenfalls dann vor, wenn aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten und feststellbaren Entwicklungstendenzen durch die beantragte Teilung eine (weitere) Verschlechterung der Situation eintritt (vgl. Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1).

    Es liegt auf der Hand, daß bei einer weiteren Zunahme von Zweitwohnungen die Zweckbestimmung dieses Gebiets für den Fremdenverkehr (weiter) beeinträchtigt wird (vgl. bereits Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - aaO.).

    Auch mit dieser - für die Eigentümer relativ "harten" - Auslegung des § 22 Abs. 5 S. 1 BauGB bestehen gegen die Vorschrift keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. allgemein bereits Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - und Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - jeweils aaO.).

  • KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16

    Wohnungsgrundbucheintragung einer Teilungserklärung: Bestimmung von Balkonen zu

    Damit wurde das Vertrauen in allen Fällen geschützt, in denen der Eigentümer alles in seiner Macht Stehende veranlasst hatte, um Wohnungseigentum zu begründen oder zu teilen, bevor die Voraussetzungen zu einer Eigentumsbeschränkung nach § 22 BauGB vorlagen (BVerwG, NVwZ 1995, 271).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 28.94

    Voraussetzungen der Genehmigungserteilung nach § 22 BauGB- II

    Eine Beeinträchtigung der Zweckbestimmung eines Gebietes für den Fremdenverkehr im Sinne von § 22 Abs. 5 S. 1 BauGB liegt danach jedenfalls dann vor, wenn aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten und feststellbaren Entwicklungstendenzen durch die beantragte Teilung eine (weitere) Verschlechterung der Situation eintritt (vgl. Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1).

    Bei einer weiteren Zunahme von Zweitwohnungen würde die Zweckbestimmung des Gebiets für den Fremdenverkehr (weiter) beeinträchtigt (vgl. bereits Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - aaO.).

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher

    Damit wurde das Vertrauen in allen Fällen geschützt, in denen der Eigentümer alles in seiner Macht Stehende veranlasst hatte, um Wohnungseigentum zu begründen oder zu teilen, bevor die Voraussetzungen zu einer Eigentumsbeschränkung nach § 22 BauGB vorlagen (BVerwG, NVwZ 1995, 271).
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen zwar nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - UPR 1994, 306; ebenso VGH Baden-Württemberg ESVGH 43, 52 = ZfBR 1993, 241; OVG Schleswig SchlHA 1993, 277).
  • KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16

    Grundbucheintragung: Eintragungshindernis durch nach Stellung des

    Damit wurde das Vertrauen in allen Fällen geschützt, in denen der Eigentümer alles in seiner Macht Stehende veranlasst hatte, um Wohnungseigentum zu begründen oder zu teilen, bevor die Voraussetzungen zu einer Eigentumsbeschränkung nach § 22 BauGB vorlagen (BVerwG, NVwZ 1995, 271).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96

    Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung darf Gemeinbedarfsflächen umfassen

    Der Senat hat in diesem Sinne bereits wiederholt betont, daß Gewerbegebiete oder Außenbereichsflächen in der Regel nicht durch Fremdenbeherbergung geprägte Gebiete sind und deshalb nicht in den Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung einbezogen werden können, daß aber auf der anderen Seite einzelne Straßen oder Bereiche ohne Gebäude mit Fremdenbeherbergung eine im übrigen vorhandene und das Gesamtgebiet erfassende Prägung durch Fremdenbeherbergung regelmäßig nicht aufheben (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242 [247 f.]; Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 [LS 4]; vgl. zum Begriff der Prägung in § 22 Abs. 1 BauGB in ähnlicher Weise BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1, NVwZ 1995, 271).
  • OVG Sachsen, 09.10.2014 - 5 C 1/14

    Sonstige Fremdenverkehrsgemeinde, Kurtaxe, Kurtaxsatzung, Landeshauptstadt

    Eine Prägung durch den Fremdenverkehr in diesem Sinne ist dann anzunehmen, wenn die öffentliche und private Infrastruktur der Gemeinde (oder des Gemeindeteils) auf die Fremdenverkehrsbedürfnisse ausgerichtet ist, wenn also das Beherbergungsgewerbe eine dominierende Rolle spielt und anderen Wirtschaftszweigen den Rang abläuft (so BVerwG, Beschl. v. 21. April 1994, NVwZ 1995, 271 a. E./272).
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 24.93

    Keine Fremdenverkehrssatzung für ganzes Gemeindegebiet

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen zwar nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - noch unveröffentlicht; ebenso VGH Baden-Württemberg ESVGH 43, 52 = ZfBR 1993, 241; OVG Schleswig SchlHA 1993, 277).
  • KG, 05.01.2016 - 1 W 1032/15

    Wohnungsgrundbuchverfahren in Berlin: Genehmigungserfordernis bei der Begründung

    Die Zielrichtung der Regelung gleicht derjenigen in § 236 Abs. 2 BauGB, § 22 Abs. 3 bzw. Abs. 4 BauGB a.F. (vgl. BVerwG, NVwZ 1995, 271) oder § 878 BGB.
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 23.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 25.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

  • VG Augsburg, 26.10.2005 - Au 4 K 05.791

    Genehmigung nach § 22 BauGB bei Umwandlung von Bruchteilseigentum

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 K 16/95
  • VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 08.41

    Begründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Begründung von

  • VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 07.1511

    Begründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Begründung von

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