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   BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20   

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BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20 (https://dejure.org/2021,9393)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.2021 - 8 C 19.20 (https://dejure.org/2021,9393)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 2021 - 8 C 19.20 (https://dejure.org/2021,9393)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
    Dieser Schutz ist wegen der besonderen Merkmale des Versicherungssektors und der Vielzahl der Betroffenen ferner europarechtlich geboten (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - C-205/84 [ECLI:EU:C:1986:463], Kommission/Deutschland - Rn. 30 ff.).

    In diesem Sektor bestehen somit zwingende Gründe des Allgemeininteresses für eine Beschränkung der Grundfreiheiten (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - C-205/84, Kommission/Deutschland - Rn. 30 ff.).

  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).

    Zudem unterliegt die Auslegung und Anwendung des Begriffs der ausreichenden Wahrung der Interessen der Versicherten im Falle einer Klageerhebung voller gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ).

  • BVerwG, 14.10.1980 - 1 A 12.78

    Voraussetzungen einer Genehmigung bei dem Bundesaufsichtsamt für das

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
    Die sachlichen Voraussetzungen, an die nach diesen Vorschriften die Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen geknüpft ist, stellen zugleich Belange der Versicherten dar, deren Wahrung der Beklagten obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1980 - 1 A 12.78 - BVerwGE 61, 59 ).

    Dabei hat die Aufsichtsbehörde nicht darüber zu wachen, dass - positiv - die Interessen der Versicherten die denkbar beste oder auch nur eine möglichst gute Berücksichtigung erfahren, sondern nur - negativ - eine unangemessene Beeinträchtigung der Belange der Versicherten zu verhüten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1980 - 1 A 12.78 - BVerwGE 61, 59 ).

  • EuGH, 26.10.1983 - 163/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
    Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9).
  • BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 2.19

    Fahrpersonalgesetz regelt keine Auskunftspflicht von Paketdienstleistern, die

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
    Doch ist es erforderlich, dass die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 8 C 2.19 - GewArch 2020, 369 Rn. 9).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
    Bei der Konkretisierung der zu wahrenden Belange der Versicherten ist weiter zu berücksichtigen, dass die Aufsicht der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Gesetzgebers für die Versicherten aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG Rechnung trägt und gewährleistet, dass die Versicherungsverhältnisse nicht einseitig zu Lasten der Versicherten ausgestaltet sind (vgl. BVerfG, Urteile vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 782/94, 957/96 - BVerfGE 114, 1 und vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 80/95 - BVerfGE 114, 73 ).
  • EFTA-Gerichtshof, 25.02.2021 - E-5/20

    SMA SA and Société Mutuelle d'Assurance du Batiment et des Travaux Publics v

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
    Art. 27 Solva II-RL überlässt es dabei dem Ermessen der Mitgliedstaaten, wie Aufsichtsbehörden den Schutz der Versicherungsnehmer sicherstellen sollen (EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 25. Februar 2021 - E-5/20, SMA SA - Rn. 43).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
    Die Erledigung eines Verwaltungsakts tritt ein, wenn er nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungswirkung, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 - Buchholz 345 § 6 VwVG Nr. 1 Rn. 13).
  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 a 32.87

    Zeitnahe Zuteilung von Überschußanteilen - in der Lebensversicherung - Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92

    Versicherungsrecht: Teilübertragung des Versicherungsbestandes ausscheidenden

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 06.02.2017 - 4 B 2.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 A 3.05

    Bestandsübertragung, Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts.

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