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BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 94.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme einer Abweichung zu einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) - Notwendigkeit einer entgeltlichen Vermietung im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an …
Auszug aus BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 94.01
Die angefochtene Entscheidung weicht nicht von dem in der Beschwerde angegebenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 1.00 - (VIZ 2001, 81 ff.) ab.Die anschließende Behauptung der Beschwerde, das Bundesverwaltungsgericht habe in der zitierten Entscheidung ausdrücklich ausgeführt, dass die tatsächliche Vermietung zu Wohnzwecken zum Zeitpunkt des Eigentumsverlustes bei § 1 Abs. 2 VermG nicht gegeben sein müsse, findet in dem Beschluss vom 19. Oktober 2000 (a.a.O.) keine Grundlage.
- BVerwG, 03.08.1993 - 7 B 109.93
Offene Vermögensfragen - Vermietetes Grundstück - Verzicht auf Eigentum
Auszug aus BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 94.01
Das Verwaltungsgericht hat sich für seine gegenteilige Auffassung demgegenüber zu Recht auf den Beschluss vom 3. August 1993 - BVerwG 7 B 109.93 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 7) berufen.