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BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutsamkeit der Frage der Behebbarkeit eines im Nachhinein erkannten Fehlers im Planfeststellungsverfahren ohne förmliche, nachträgliche Entscheidung - Grundsätzliche Bedeutsamkeit der Frage der Pflicht des Verwaltungsgerichts zum Zurückstellen seiner ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.05.2001 - 22 B 94.3165
- BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81
Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens
Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
Die vom Kläger für seine Auffassung herangezogenen Entscheidungen befassen sich mit der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens aufgrund der Einlassungen der Behörde zur Sache im gerichtlichen Verfahren (Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13; Beschluss vom 8. Juni 1988 - BVerwG 7 ER 205.88 -) und sind auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar. - BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86
Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg - …
Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
Dieses Ermessen reduziert sich nur in Ausnahmefällen zu einer Verpflichtung zur Aussetzung, nämlich wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 3 C 22.86 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 5; Beschluss vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 247.92 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 6). - BVerwG, 08.06.1988 - 7 ER 205.88
Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
Die vom Kläger für seine Auffassung herangezogenen Entscheidungen befassen sich mit der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens aufgrund der Einlassungen der Behörde zur Sache im gerichtlichen Verfahren (Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13; Beschluss vom 8. Juni 1988 - BVerwG 7 ER 205.88 -) und sind auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar. - BVerwG, 17.12.1992 - 4 B 247.92
Aussetzung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 94 VwGO im Ermessen des …
Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
Dieses Ermessen reduziert sich nur in Ausnahmefällen zu einer Verpflichtung zur Aussetzung, nämlich wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 3 C 22.86 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 5; Beschluss vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 247.92 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 6). - BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
Mit einzelfallbezogenen Hinweisen, die darauf abzielen, die Beweiswürdigung der Vorinstanz als sachlich unrichtig anzugreifen, kann die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).