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   BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02   

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https://dejure.org/2002,28229
BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02 (https://dejure.org/2002,28229)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.2002 - 7 B 5.02 (https://dejure.org/2002,28229)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 7 B 5.02 (https://dejure.org/2002,28229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit der Frage der Behebbarkeit eines im Nachhinein erkannten Fehlers im Planfeststellungsverfahren ohne förmliche, nachträgliche Entscheidung - Grundsätzliche Bedeutsamkeit der Frage der Pflicht des Verwaltungsgerichts zum Zurückstellen seiner ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
    Die vom Kläger für seine Auffassung herangezogenen Entscheidungen befassen sich mit der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens aufgrund der Einlassungen der Behörde zur Sache im gerichtlichen Verfahren (Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13; Beschluss vom 8. Juni 1988 - BVerwG 7 ER 205.88 -) und sind auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
    Dieses Ermessen reduziert sich nur in Ausnahmefällen zu einer Verpflichtung zur Aussetzung, nämlich wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 3 C 22.86 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 5; Beschluss vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 247.92 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 08.06.1988 - 7 ER 205.88
    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
    Die vom Kläger für seine Auffassung herangezogenen Entscheidungen befassen sich mit der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens aufgrund der Einlassungen der Behörde zur Sache im gerichtlichen Verfahren (Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13; Beschluss vom 8. Juni 1988 - BVerwG 7 ER 205.88 -) und sind auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 B 247.92

    Aussetzung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 94 VwGO im Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
    Dieses Ermessen reduziert sich nur in Ausnahmefällen zu einer Verpflichtung zur Aussetzung, nämlich wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 3 C 22.86 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 5; Beschluss vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 247.92 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 7 B 5.02
    Mit einzelfallbezogenen Hinweisen, die darauf abzielen, die Beweiswürdigung der Vorinstanz als sachlich unrichtig anzugreifen, kann die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
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