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   BVerwG, 21.06.1993 - 1 C 16.93   

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BVerwG, 21.06.1993 - 1 C 16.93 (https://dejure.org/1993,11546)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1993 - 1 C 16.93 (https://dejure.org/1993,11546)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 1 C 16.93 (https://dejure.org/1993,11546)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Titelerteilungssperre;

    Wird die Klage auf Verpflichtung der Ausländerbehörde, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, durch Begründung der Zuständigkeit einer anderen Ausländerbehörde unbegründet, kann der Kläger seinen Verpflichtungsantrag auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder eine isolierte Anfechtungsklage gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umstellen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 C 16.93 - juris Rn. 2, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Im Hinblick auf den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Beklagten während des Rechtsstreits infolge des Umzugs des Klägers konnte dieser seinen Verpflichtungsantrag auf einen (isolierten) Anfechtungsantrag gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umstellen (vgl. auch Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 C 16.93 - InfAuslR 1993, 322 (323) m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 27.04.2004 - 27 K 958/01

    Anforderungen an eine hinreichende Substantiierung der Behauptung einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1996 - 1 C 28.94 - und Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 C 16.93 -.

    Angesichts dessen, dass ein Widerspruchsbescheid bislang nicht ergangen ist, ist vorliegend auf den die Umstellung auf eine isolierte Anfechtungsklage erst ermöglichenden vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1996 - 1 C 28.94 - und Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 C 16.93 -.

    Im Übrigen dürfte auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 C 16.93 -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

    Zwar kann der Kläger, nachdem sich der von ihm geltend gemachte Anspruch durch seinen Wohnsitzwechsel nach A-Stadt erledigt hat, seinen gegen die Beklagte gerichteten Verpflichtungsantrag auf eine isolierte Anfechtungsklage gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.1996 - 1 C 28.94 -, InfAuslR 1997, 24 [25], RdNr. 13 in juris; Urt. v. 10.12.1996 - 1 C 19.94 -, InfAuslR 1997, 239, RdNr. 12 in juris; Beschl. v. 21.06.1993 - 1 C 16.93 -, InfAuslR 1993, 322).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 193/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer

    Wird die Klage auf Verpflichtung der Ausländerbehörde, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, durch den Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde unbegründet, kann der Kläger seinen Verpflichtungsantrag auf eine isolierte Anfechtungsklage gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umstellen (BVerwG, Beschl. v. 21.06.1993 - BVerwG 1 C 16.93 -, Juris RdNr. 2; Urt. v. 10.12.1996 - BVerwG 1 C 19.94 -, Juris RdNr. 12 und Urt. v. 21.11.2006 - BVerwG 1 C 10.06 -, Juris RdNr. 16).
  • VG Freiburg, 17.06.2009 - 1 K 2234/08

    Aufenthaltserlaubnis nach Wiederbegründung eines Aufenthalts im Ausland;

    Wird die Klage auf Verpflichtung der Ausländerbehörde, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, durch Begründung der Zuständigkeit einer anderen Ausländerbehörde unbegründet, kann der Kläger seinen Verpflichtungsantrag auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder eine isolierte Anfechtungsklage gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umstellen (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 21.6.1993 - 1 C 16/93 - InfAuslR 1993, 322).

    Wird die Klage auf Verpflichtung der Ausländerbehörde, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, durch Begründung der Zuständigkeit einer anderen Ausländerbehörde unbegründet, kann der Kläger seinen Verpflichtungsantrag auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder eine isolierte Anfechtungsklage gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umstellen (BVerwG, Beschl. v. 21.6.1993 - 1 C 16/93 - InfAuslR 1993, 322).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

    Der Kläger konnte gegen die Versagung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis trotz seines weitergehenden, auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichteten Anliegens deswegen (isolierte) Anfechtungsklage erheben, weil die Beklagte nach dem Umzug des Klägers nach D. für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr örtlich zuständig war (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 Verordnung des Landes Baden-Württemberg über die Zuständigkeiten nach dem Ausländergesetz und dem Asylverfahrensgesetz [AAZuVO] in der hier maßgeblichen Fassung vom 23. März 1998 [GBl. S. 187]) und den Anspruch auf Erteilung der befristeten Aufenthaltserlaubnis nicht mehr erfüllen konnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.4.1968 - 1 C 23.67 -, Buchholz 402.24 § 20 AuslG Nr. 1; Urteil vom 31.3.1987 - 1 C 32.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 6; Beschluss vom 21.6.1993 - 1 C 16.93, InfAuslR 1993, 322; Beschluss vom 29.3.1996 - 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 10.12.1996, - 1 C 19/94 -, InfAuslR 1997, 239).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2019 - 11 S 1109/18

    Verpflichtung zur Ausstellung eine Aufenthaltskarte - Rechtskraftbindung des

    Zudem besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresse hinsichtlich von Vorfragen im Einbürgerungs- und Aufenthaltsrecht, wenn der bisher Beklagte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren etwa infolge Wohnortwechsels des Klägers unzuständig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.03.1987 - 1 C 32.84 -, juris, Rn. 34, und Beschluss vom 21.06.1993 - 1 C 16.93 -, juris), was impliziert, dass der Feststellungsausspruch (auch) gegenüber dem Rechtsträger der später zuständig gewordenen Behörde Wirkungen entfaltet.
  • VGH Hessen, 11.11.1996 - 12 UE 1533/96

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 bei Tätigkeit

    Demgegenüber könnte der Kläger mit dem Übergang auf eine isolierte Anfechtungsklage nach Erledigung des Verpflichtungsantrags (siehe BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94 - 21.06.1993 - 1 C 16.93 -, InfAuslR 1993, 322) die Feststellung lediglich für den Zeitraum bis zum Widerspruchsbescheid erstreiten, weil beim Übergang auf diese Klageart nach allgemeinen Grundsätzen jener Zeitpunkt maßgeblich würde (BVerwG, 29.03.1996, a.a.O.).
  • VG Magdeburg, 20.11.2015 - 4 A 83/15

    Isolierte Anfechtung eines Ablehnungsbescheides (hier: Aufenthaltserlaubnis)

    Der Kläger kann zwar, nachdem sich der von ihm geltend gemachte Anspruch durch seinen Wohnsitzwechsel nach A-Stadt erledigt hat, seinen gegen die Beklagte gerichteten Verpflichtungsantrag auf eine isolierte Anfechtungsklage gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.1996 - 1 C 28.94 -, juris; Urt. v. 10.12.1996 - 1 C 19.94 -, juris; Beschl. v. 21.06.1993 - 1 C 16.93 -, InfAuslR 1993, 322).
  • VG Freiburg, 22.11.2004 - 1 K 1400/03

    Ausländerrecht-freiwillige Rückkehr in den Irak

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