Rechtsprechung
BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 32.06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6
Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum; Buchungsfreiheit von Grundstücken; Wegegrundstück; Grabengrundstück; Gemeinde; Interessentengemeinschaft; Gutsbezirk; Bodenreform; Beweisnot; Beweismaß. - Bundesverwaltungsgericht
EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7
Alteigentum; Beweismaß; Beweisnot; Bodenreform; Buchungsfreiheit von Grundstücken; Gemeinde; Grabengrundstück; Gutsbezirk; Interessentengemeinschaft; Rückübertragung; Vermögenszuordnung; Wegegrundstück; öffentliche Restitution - Wolters Kluwer
Restitutionsberechtigung einer Gemeinde bei Unmöglichkeit des Nachweises früheren Eigentums an ehemaligen Wegegrundstücken und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit; Ein "Sammelzuordnungsbescheid" als Vermögenszuordnung im Sinne der Art. 21 und 22 des ...
- Judicialis
EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermögenszuordnungsrecht - Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum; Buchungsfreiheit von Grundstücken; Wegegrundstück; Grabengrundstück; Gemeinde; Interessentengemeinschaft; Gutsbezirk; Bodenreform; Beweisnot; Beweismaß
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.12.2005 - 15 A 280.01
- BVerwG, 15.06.2006 - 3 B 37.06
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 32.06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 18.05
Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; rechtsstaatswidriger Erwerb; …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 32.06
Die Klägerin ist - entgegen der Ansicht der Beigeladenen - auch nicht gehindert, sich auf dieses Eigentum zu berufen (Urteil vom 14. Juni 2006 - BVerwG 3 C 18.05 - BVerwGE 126, 114). - BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
Rechtsstellung des Erben nach kommissarischer Verwaltung eines Grundstücks
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 32.06
Diesem Umstand kommt zusätzliche indizielle Bedeutung für kommunales Alteigentum zu; denn er verdeutlicht die Auffassung der DDR, dass es sich bei dem hiervon betroffenen Grundbesitz um Eigentum der öffentlichen Hand handelte, für das grundsätzlich Eigentum des Volkes eingetragen werden sollte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - III ZR 121/02 - BGHZ 153, 258). - BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05
Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 32.06
Die hierzu nötigen Feststellungen betreffen allgemeinkundige Tatsachen, so dass das Revisionsgericht sie selbst treffen kann (vgl. Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 - m.w.N.).
- BVerwG, 01.11.2010 - 3 B 67.10
Vermögenszuordnung von Grundstücken; Beweiswert von Eintragungen in …
Nach Auffassung der Klägerin weicht das angegriffene Urteil von dem Urteil des Senats vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 32.06 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58) ab, weil das Verwaltungsgericht annehme, dass das Flurstück als Privatweg im Eigentum der Ackerinteressenten gestanden habe, obwohl nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im herangezogenen Urteil davon auszugehen sei, dass Interessentengemeinschaften praktisch nirgends Eigentümer öffentlicher Wege gewesen seien.