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   BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81   

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https://dejure.org/1982,6540
BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81 (https://dejure.org/1982,6540)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1982 - 2 B 35.81 (https://dejure.org/1982,6540)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1982 - 2 B 35.81 (https://dejure.org/1982,6540)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Beamten zur Überprüfung eines Zahlungsgrundes auf offensichtliche rechtliche Mängel - Vertrauensschutz bezüglich einer überzahlten Zulage nach Änderung des statusrechtlichen und funktionellen Amtes eines Beamten - Pflicht zur Kenntnis aller ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81
    Ob der Beamte den Mangel des rechtlichen Grundes einer Zahlung als einen offensichtlichen hätte erkennen müssen (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG) und nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BVerwGE 40, 212 [217]; Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 6.67 - [ZBR 1968, 183]), läßt sich nicht rechtsgrundsätzlich klären, sondern nur nach den besonderen Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles entscheiden.
  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78

    Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81
    Mit Verfahrensmängeln im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sind nur solche des gerichtlichen Verfahrens - und zwar ausschließlich dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - gmeint (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27] und vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 3]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 6.67

    Offensichtlichkeit des Mangels des rechtlichen Grundes an der Zahlung - Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81
    Ob der Beamte den Mangel des rechtlichen Grundes einer Zahlung als einen offensichtlichen hätte erkennen müssen (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG) und nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BVerwGE 40, 212 [217]; Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 6.67 - [ZBR 1968, 183]), läßt sich nicht rechtsgrundsätzlich klären, sondern nur nach den besonderen Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles entscheiden.
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81
    Eine verschiedene rechtliche Beurteilung unterschiedlicher Sachverhalte rechtfertigt für sich allein die Zulassung der Revision wegen Abweichung nicht (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 130]).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81
    Eine verschiedene rechtliche Beurteilung unterschiedlicher Sachverhalte rechtfertigt für sich allein die Zulassung der Revision wegen Abweichung nicht (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 130]).
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81
    Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht eine Rechtsfrage unrichtig entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BGB Nr. 40]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81
    Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht eine Rechtsfrage unrichtig entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BGB Nr. 40]).
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 20.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81
    Mit Verfahrensmängeln im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sind nur solche des gerichtlichen Verfahrens - und zwar ausschließlich dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - gmeint (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27] und vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 3]).
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