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   BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89   

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BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89 (https://dejure.org/1989,7706)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1989 - 9 B 260.89 (https://dejure.org/1989,7706)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1989 - 9 B 260.89 (https://dejure.org/1989,7706)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Lebensumstände der äthiopischen Flüchtlinge im Sudan - Sicherheit eines Flüchtlings - Darlegung einer abstrakten Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung in der Nichtzulassungsbeschwerde - Anwendung neuer asylgesetzlicher Vorschriften auf vor dem In-Kraft-Treten des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
    Dies ergibt sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]) entschieden hat, aus der engen Verknüpfung des materiellen Asylrechts mit dem Verfahrensrecht.

    Wegen dieser Besonderheit ist ein Vertrauen darauf, daß die Rechtslage nach § 2 AsylVfG a.F. während des Asylverfahrens unverändert bleiben werde, sachlich nicht gerechtfertigt (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß § 2 Abs. 1 AsylVfG n.F. bereits dann erfüllt ist, wenn der Flüchtling in einem Drittstaat "objektive" Sicherheit vor Verfolgung erlangt hatte, und daß es nicht mehr erforderlich ist, daß er diesen Schutz in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Drittstaat gefunden hat (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O. und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347).

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß § 2 Abs. 1 AsylVfG n.F. bereits dann erfüllt ist, wenn der Flüchtling in einem Drittstaat "objektive" Sicherheit vor Verfolgung erlangt hatte, und daß es nicht mehr erforderlich ist, daß er diesen Schutz in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Drittstaat gefunden hat (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O. und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347).

    Geklärt ist ebenfalls, daß es sich bei der Regelung des § 2 Abs. 1 AsylVfG n.F. um eine Norm handelt, welche das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG konkretisierend und erläuternd nachzeichnet (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O., und vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Ferner ist die Beschwerde der Sache nach der Auffassung, das Berufungsgericht sei dadurch vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 92.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 87, allerdings ohne den Abdruck der hier maßgeblichen Passage, vgl. dazu das insoweit wörtlich übereinstimmende Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) abgewichen, daß es die von einem politisch Verfolgten bei Antritt der Flucht und auch noch auf dem Weg in das Erstzufluchtsland eingenommene innere Einstellung, zunächst überhaupt dieses Erstzufluchtsland zu erreichen, als einen Umstand gewertet hat, der die Flucht im Erstzufluchtsland enden läßt.

  • BVerfG, 14.02.1989 - 2 BvR 1737/88
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
    Wegen dieser Besonderheit ist ein Vertrauen darauf, daß die Rechtslage nach § 2 AsylVfG a.F. während des Asylverfahrens unverändert bleiben werde, sachlich nicht gerechtfertigt (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
    Er kann es erst nach Erwirkung des Anerkennungsaktes geltend machen (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - ist es zur Annahme einer im Drittstaat erlangten Verfolgungssicherheit nicht erforderlich, daß die den politisch Verfolgten belastenden Folgen seiner Flucht wie z.B. Obdachlosigkeit, Mittellosigkeit, Hunger oder Krankheit durch gezielte Hilfsmaßnahmen der Behörden des Drittstaates behoben werden.
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 55.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
    Kann der Flüchtling bei der anzulegenden generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. Urteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72; vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber. A 1988, 138) einen solchen Tätigkeitsbereich finden, liegt die Hilfestellung darin, daß der Drittstaat den Aufbau einer Lebensgrundlage nicht behindert.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
    Unabhängig von der Frage, ob in der durch § 43 Nr. 2 AsylVfG angeordneten Anwendung des § 2 AsylVfG n.F. auf Asylverfahren solcher Asylbewerber, die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts asylbegehrend in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, eine echte Rückwirkung liegt, ist das Rechtsstaatsprinzip nicht verletzt, weil auch belastende Gesetze mit echter Rückwirkung ausnahmsweise zulässig sind (BVerfGE 30, 367 ) und eine solche Ausnahme hier gegeben ist.
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß § 2 Abs. 1 AsylVfG n.F. bereits dann erfüllt ist, wenn der Flüchtling in einem Drittstaat "objektive" Sicherheit vor Verfolgung erlangt hatte, und daß es nicht mehr erforderlich ist, daß er diesen Schutz in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Drittstaat gefunden hat (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O. und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
    Geklärt ist ebenfalls, daß es sich bei der Regelung des § 2 Abs. 1 AsylVfG n.F. um eine Norm handelt, welche das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG konkretisierend und erläuternd nachzeichnet (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O., und vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87

    Asylverfahren - Politische Verfolgung - Ehegatte - Verfolgungsvermutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
    Ferner ist die Beschwerde der Sache nach der Auffassung, das Berufungsgericht sei dadurch vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 92.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 87, allerdings ohne den Abdruck der hier maßgeblichen Passage, vgl. dazu das insoweit wörtlich übereinstimmende Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) abgewichen, daß es die von einem politisch Verfolgten bei Antritt der Flucht und auch noch auf dem Weg in das Erstzufluchtsland eingenommene innere Einstellung, zunächst überhaupt dieses Erstzufluchtsland zu erreichen, als einen Umstand gewertet hat, der die Flucht im Erstzufluchtsland enden läßt.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

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