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   BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00   

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BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00 (https://dejure.org/2000,2958)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 11 BN 3.00 (https://dejure.org/2000,2958)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 11 BN 3.00 (https://dejure.org/2000,2958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GG Art. 2, 9, 12, 14, 83, 84 Abs. 1; AbfKlärV § 3 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 1 u. 5; NdsLwKG § 2 Abs. 1
    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder; körperschaftliche Selbstverwaltung; Autonomie; Gebührenerhebung; Landwirtschaftskammer als landwirtschaftliche Fachbehörde; Klärschlammverordnung

  • Wolters Kluwer

    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder - Körperschaftliche Selbstverwaltung - Autonomie - Gebührenerhebung - Landwirtschaftskammer - Landwirtschaftliche Fachbehörde - Klärschlammverordnung

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 9; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; GG Art. 83; ; GG Art. 84 Abs. 1; ; AbfKlärV § 3 Abs. 3 Satz 2; ; AbfKlärV § 7 Abs. 1; ; AbfKlärV § 7 Abs. 5; ; NdsLwKG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder; körperschaftliche Selbstverwaltung; Autonomie; Gebührenerhebung; Landwirtschaftskammer als landwirtschaftliche Fachbehörde; Klärschlammverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3150
  • NVwZ 2000, 1285 (Ls.)
  • DÖV 2000, 1008
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Normenkontrollurteils von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur körperschaftlichen Selbstverwaltung (BVerfGE 33, 125 ; 38, 281) geltend macht, genügt dieser Vortrag schon nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.

    Nach Ansicht der Beschwerde ergibt sich insbesondere aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 u. 308/64 - (BVerfGE 33, 125), dass der "Selbstgesetzgebung" autonomer Körperschaften nicht so starke Fesseln angelegt werden dürfen, dass dann diesen Körperschaften nicht mehr genügend Spielraum zur Erfüllung ihrer Aufgaben verbleibt.

    In seinem Beschluss vom 9. Mai 1972 (a.a.O., S. 159) führt das Bundesverfassungsgericht zwar aus, die Prinzipien der Selbstverwaltung und der Autonomie würden nicht ernst genug genommen, wenn der Selbstgesetzgebung autonomer Körperschaften so starke Fesseln angelegt würden, dass ihr Grundgedanke, die in den gesellschaftlichen Gruppen lebendigen Kräfte in eigener Verantwortung zur Ordnung der sie besonders berührenden Angelegenheiten heranzuziehen und ihren Sachverstand für die Findung "richtigen" Rechts zu nutzen, nicht genügend Spielraum fände.

    Unklar ist, ob die Beschwerde im Rahmen ihrer Divergenzrüge geltend machen will, das Bundesverfassungsgericht habe in der von ihr zitierten Rechtsprechung (BVerfGE 33, 125; 38, 281) der körperschaftlichen Selbstverwaltung Grundrechtsschutz zuerkannt.

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Normenkontrollurteils von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur körperschaftlichen Selbstverwaltung (BVerfGE 33, 125 ; 38, 281) geltend macht, genügt dieser Vortrag schon nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.

    Eine Aussage dieses Inhalts findet sich aber weder in diesem noch in dem anderen - von der Beschwerde zitierten - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 1974 - 1 BvR 430/65 u. 259/66 - (BVerfGE 38, 281).

    Unklar ist, ob die Beschwerde im Rahmen ihrer Divergenzrüge geltend machen will, das Bundesverfassungsgericht habe in der von ihr zitierten Rechtsprechung (BVerfGE 33, 125; 38, 281) der körperschaftlichen Selbstverwaltung Grundrechtsschutz zuerkannt.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 432/98

    Abfall; Auftragsangelegenheit; Beratungstätigkeit; Gebührenerhebung;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    OVG Lüneburg vom 10.02.2000 - Az.: OVG 3 K 432/98 -.

    BVerwG 11 BN 3.00 OVG 3 K 432/98.

  • BVerwG, 27.08.1976 - IV C 97.74

    Amtsenthebung - Pflichtverletzung - Mangelnde Eignung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Der körperschaftlichen Selbstverwaltung (hier: Landwirtschaftskammer) steht keine verfassungsrechtliche Garantie zur Seite (im Anschluss an BVerwGE 51, 115 ).

    Der körperschaftlichen Selbstverwaltung steht keine verfassungsrechtliche Garantie zur Seite (vgl. BVerwGE 51, 115 ).

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Es liegt vielmehr allein in der Organisationshoheit der Länder, ob sie das Bundesgesetz im Rahmen der staatsunmittelbaren Verwaltung ausführen oder auf die Möglichkeit zurückgreifen, mit dem Gesetzesvollzug eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu beauftragen (vgl. zur Heranziehung von Gemeinden BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 46.94 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 3 S. 2).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94

    Verwaltungsaufbau bei Ausführung des Vermögensgesetzes (VermG)

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Es liegt vielmehr allein in der Organisationshoheit der Länder, ob sie das Bundesgesetz im Rahmen der staatsunmittelbaren Verwaltung ausführen oder auf die Möglichkeit zurückgreifen, mit dem Gesetzesvollzug eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu beauftragen (vgl. zur Heranziehung von Gemeinden BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 46.94 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 3 S. 2).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Die Länder sind von Verfassungs wegen gehalten, ihre Verwaltung nach Art, Umfang und Leistungsvermögen entsprechend den Anforderungen sachgerechter Erledigung des sich aus der Bundesgesetzgebung ergebenden Aufgabenbestandes einzurichten (vgl. BVerfGE 55, 274 ).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Wenn die effektive Durchführung eines Bundesgesetzes eine ressortübergreifende Behördenzuständigkeit erfordert, kann der Bundesgesetzgeber den Ländern aufgeben, die fachlich geeigneten Behörden heranzuziehen (vgl. BVerfGE 4, 7 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvL 14/79

    Wasserbeschaffungsverbände

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Sie beruht ausschließlich auf einfachrechtlichen Vorschriften und kann dementsprechend - in Abänderung dieser Vorschriften - eingeschränkt oder sogar entzogen werden (vgl. BVerfGE 58, 45 ).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00
    Materielle Grundrechte stehen juristischen Personen des öffentlichen Rechts - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - ohnehin nicht zu (vgl. BVerfGE 21, 362 ; stRspr).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2005 - 9 A 810/04

    Verwaltungsgebühr bei der Klärschlammverwertung

    BVerwG, Beschluss vom 21.7.2000 - 11 BN 3.00 -, NJW 2000, 3150.
  • BVerwG, 23.08.2000 - 11 BN 4.00

    Anforderungen an die Abtrennung eines Verfahrens - Erfolgsaussichten einer

    Im Verfahren BVerwG 11 BN 4.00 obsiegen die verbliebenen Antragstellerinnen aus den Gründen, die der Senat bereits in seinem Beschluss vom 21. Juli 2000 - BVerwG 11 BN 3.00 - angeführt hat.
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