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   BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09   

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https://dejure.org/2010,13643
BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09 (https://dejure.org/2010,13643)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2010 - 4 B 73.09 (https://dejure.org/2010,13643)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - 4 B 73.09 (https://dejure.org/2010,13643)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 BauGB, § 137 Abs 2 VwGO
    Zur Auslegung von Erklärungen gegenüber Behörden; Abwägungsfehler bei Pufferzonenbildung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfbarkeit einer gegenüber einer Behörde abgegebenen Erklärung im Revisionsverfahren; Bildung einer Pufferzone durch eine Regionalplanung und der Überprüfung der rechtlichen Kriterien des Abwägungsgebots; Wirksamkeit eines unter der Pflicht der Umweltprüfung ...

  • rewis.io

    Zur Auslegung von Erklärungen gegenüber Behörden; Abwägungsfehler bei Pufferzonenbildung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zur Auslegung von Erklärungen gegenüber Behörden; Abwägungsfehler bei Pufferzonenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfbarkeit einer gegenüber einer Behörde abgegebenen Erklärung im Revisionsverfahren; Bildung einer Pufferzone durch eine Regionalplanung und der Überprüfung der rechtlichen Kriterien des Abwägungsgebots; Wirksamkeit eines unter der Pflicht der Umweltprüfung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09
    Diese Pflicht bestehe nur in besonders gelagerten Fällen nicht, etwa wenn nach einem steckengebliebenen Genehmigungsverfahren komplexe technische Sachverhalte zu beurteilen seien; in solchen Ausnahmefällen sei es nicht Aufgabe der Gerichte, diese in allen Einzelheiten durchzuprüfen (unter Verweis auf das Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 - ZfBR 1989, 225 = Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 36).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09
    Der Beklagte und die Beigeladene zu 2 verweisen auf die Urteile des Senats vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - (BVerwGE 100, 238) sowie vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - (BVerwGE 122, 207).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09
    Der Beklagte und die Beigeladene zu 2 verweisen auf die Urteile des Senats vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - (BVerwGE 100, 238) sowie vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - (BVerwGE 122, 207).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1973 - VI 88/72

    Sozialhilfe - zulässige Antragsänderung im Widerspruchsverfahren, zur Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09
    Der Beklagte, auf dessen Begründung die Beigeladene zu 2 verweist, beschränkt sich auf den Einwand, das vom Oberverwaltungsgericht herangezogene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. März 1973 (VI 88/72 - FEVS 22, 154) passe nicht auf den vorliegenden Fall.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09
    Hinsichtlich der von der Beschwerde behaupteten Aufklärungsmängel hätte dementsprechend substantiiert dargelegt werden müssen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und aus welchen Gründen diese tatsächlichen Feststellungen auf der allein maßgeblichen Grundlage der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einem für den Beklagten günstigeren Ergebnis geführt hätten (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09
    Die Auslegung einer gegenüber der Behörde abgegebenen Erklärung hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab; ihr kommt eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung nicht zu (vgl. auch Beschluss vom 30. Mai 2000 - BVerwG 11 B 18.00 - juris Rn. 5 zur Auslegung eines Verwaltungsakts).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09
    Die Feststellung, welchen Inhalt das Schreiben vom 20. November 2003 hat, ist ebenso wie die Feststellung des konkreten Inhalts einer behördlichen Erklärung Tatsachenfeststellung und deshalb im Revisionsverfahren gemäß § 137 Abs. 2 VwGO nur eingeschränkt überprüfbar (Urteil vom 5. November 2009 - BVerwG 4 C 3.09 - NVwZ 2010, 133 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 14.06.1999 - 7 B 332.98

    Grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsstreits - Abweichung eines Urteils von der

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09
    Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung geht das Oberverwaltungsgericht ferner im Anschluss an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 332.98 - (juris) davon aus, ein Gericht sei, wenn der Behörde ein Ermessensspielraum oder eine Beurteilungsermächtigung nicht zustehe, grundsätzlich verpflichtet, die Sache in vollem Umfang selbst spruchreif zu machen.
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09
    Ob eine Regionalplanung eine Pufferzone der genannten Größenordnung bilden darf, ist nach den rechtlichen Kriterien des Abwägungsgebots zu überprüfen (vgl. zu Windenergieanlagen das Urteil des Senats vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 376 = BRS 73 Nr. 94).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Zwar hat der Senat die Anwendung eines solchen Abstandskriteriums für unzulässig gehalten, wenn dies in der Weise geschieht, dass innerhalb eines bestimmten Radius um bestehende Windparks die Ausweisung eines anderen Vorrang- bzw. Eignungsgebiets für die Nutzung von Windenergie von vorn herein ausgeschlossen sein soll, weil es dann an der erforderlichen Abwägungsoffenheit fehlt (vgl. Urt. d. Senats v. 23.07.2009 - 2 L 302/06 -, ZNER 2009, 312, RdNr. 47 f. in Juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.07.2008 - 4 B 20.08 -, ZfBR 2008, 808; Beschl. v. 21.07.2010 - 4 B 73.09 -, Juris).
  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 827/13

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BVerwG 21. Juli 2010 - 4 B 73.09 - Rn. 6) .
  • VG Oldenburg, 01.12.2014 - 11 A 1685/14

    Abrundung; altrechtlich; Eigenjagdbezirk; Jagdbehörde; Jagdgenosse;

    Er ist insoweit Funktionsnachfolger des nach § 6 RJG iVm § 6 VO-RJG zuständig gewesenen Kreisjägermeisters (vgl. dazu allgemein: BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 4 B 73.09 - juris, Rn. 6; Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 - juris, Rn. 12; Kopp/Schenke, Rn. 13 zu § 91 VwGO).
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