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   BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15   

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BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15 (https://dejure.org/2016,23413)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2016 - 3 B 41.15 (https://dejure.org/2016,23413)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 3 B 41.15 (https://dejure.org/2016,23413)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 7 KHG, § 8 KHG, § 107 Abs 1 SGB 5, § 107 Abs 2 SGB 5, § 86 Abs 1 VwGO
    Aufnahme von Betten einer Einrichtung in den Krankenhausplan

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme einer Klinik des Fachbereichs neurologische Frührehabilitation der Phase B in den Krankenhausplan; Medizinische Leistungsfähigkeit einer Klinik als Rehabilitationseinrichtung

  • rewis.io

    Aufnahme von Betten einer Einrichtung in den Krankenhausplan

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme einer Klinik des Fachbereichs neurologische Frührehabilitation der Phase B in den Krankenhausplan; Medizinische Leistungsfähigkeit einer Klinik als Rehabilitationseinrichtung

  • datenbank.nwb.de

    Aufnahme von Betten einer Einrichtung in den Krankenhausplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
    Ob eine zu Unrecht verneinte Sachdienlichkeit einen Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO begründen kann (offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 6), bedarf keiner Entscheidung.

    Eine Klageänderung ist in der Regel als sachdienlich anzusehen, wenn sie der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren dient und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 100/13

    Auswahl um Versorgungsbedarf bei mehreren um ihn konkurrierenden Krankenhäusern;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
    Zudem wäre bei Zugrundelegung dieses Beurteilungszeitpunkts auch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren über die von ihr parallel erhobene Anfechtungsklage gegen den an einen konkurrierenden Krankenhausträger gerichteten Planaufnahmebescheid des Beklagten vom 31. August 2009 (VGH Mannheim, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 100/13 - BVerwG 3 B 42.15) zu ihren Gunsten ausgefallen.

    Die Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Frage zeigt die Klägerin auch nicht auf, soweit sie auf die von ihr parallel erhobene "Konkurrentenklage" und das dazu ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs - 10 S 100/13 - verweist.

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
    Der Verwaltungsgerichtshof hat zutreffend ausgeführt, dass die Verdoppelung der beantragten Planbetten die Frage der Bedarfsdeckung sowie der Leistungsfähigkeit der Klägerin neu aufwirft (UA S. 19 a.E. f.) und daher die Voraussetzungen für ein Absehen vom Antragserfordernis nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1970 - 4 C 28.67 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 6 S. 6 f. und vom 24. Juni 1982 - 2 C 91.81 - juris Rn. 30; Beschluss vom 3. März 1995 - 4 B 26.95 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 26.95

    Zulässigkeit und Voraussetzungen für das Vorliegen einer Klageänderung -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
    Der Verwaltungsgerichtshof hat zutreffend ausgeführt, dass die Verdoppelung der beantragten Planbetten die Frage der Bedarfsdeckung sowie der Leistungsfähigkeit der Klägerin neu aufwirft (UA S. 19 a.E. f.) und daher die Voraussetzungen für ein Absehen vom Antragserfordernis nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1970 - 4 C 28.67 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 6 S. 6 f. und vom 24. Juni 1982 - 2 C 91.81 - juris Rn. 30; Beschluss vom 3. März 1995 - 4 B 26.95 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
    Gab es mithin keine klärungsbedürftigen Tatsachen, die den Verwaltungsgerichtshof zur Einholung des beantragten medizinischen Sachverständigengutachtens veranlassen mussten, durfte er das Beweismittel im Ergebnis als ungeeignet ansehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 51).
  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
    Die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage setzt regelmäßig einen vor Klageerhebung bei der Behörde zu stellenden Antrag voraus (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1982 - 6 C 8.77 - juris Rn. 24; Wysk, in: ders., VwGO, 2. Aufl. 2016, § 42 Rn. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67
    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
    Der Verwaltungsgerichtshof hat zutreffend ausgeführt, dass die Verdoppelung der beantragten Planbetten die Frage der Bedarfsdeckung sowie der Leistungsfähigkeit der Klägerin neu aufwirft (UA S. 19 a.E. f.) und daher die Voraussetzungen für ein Absehen vom Antragserfordernis nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1970 - 4 C 28.67 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 6 S. 6 f. und vom 24. Juni 1982 - 2 C 91.81 - juris Rn. 30; Beschluss vom 3. März 1995 - 4 B 26.95 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 02.08.2013 - 6 BN 1.13

    Halten gefährlicher Hunde; hier: Rottweiler; Gleichbehandlungsgrundsatz;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
    Denn ein Sachverständigengutachten kann die eigene Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatrichters nicht ersetzen, möglicherweise aber unterstützen (BVerwG, Beschluss vom 2. August 2013 - 6 BN 1.13 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 99 Rn. 50).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
    Zur Begründung hat er auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats verwiesen (BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 - BVerwGE 139, 309), wonach sich das Aufnahmebegehren nicht auf einen bestimmten Krankenhausplan bezieht und es sich deshalb auch nicht erledigt, wenn der bisherige Krankenhausplan durch einen neuen abgelöst wird.
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 1/97

    Abgrenzung eines Krankenhauses von einer Vorsorge- oder

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
    Dieses Konzept muss die Art der zu behandelnden Erkrankungen, die vorgesehene Therapie sowie die personelle und sachliche Ausstattung der Einrichtung erkennen lassen, um eine zutreffende rechtliche Einordnung zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 19. November 1997 - 3 RK 1/97 - BSGE 81, 189 ).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • BVerwG, 06.05.1997 - 9 B 15.97

    Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises - Verletzung der

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

  • BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 42.15

    Krankenversicherung - Abgrenzung - stationäre Krankenhausbehandlung -

  • BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

    Ob ein belastender Verwaltungsakt bzw. eine belastende Nebenbestimmung den Kläger i. S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschl. v. 21.7.2016 - 3 B 41.15 - Urt. v. 31.3.2004 - 8 C 5.03 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Eine Änderung ist in der Regel sachdienlich, wenn sie der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren dient und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2016 - 4 CN 4.16 - juris Rn. 10; B.v. 21.7.2016 - 3 B 41.15 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 13 LB 354/18

    Auswahlentscheidung; Bedarfsermittlung; Berufung; Fachrichtung; Gebiet

    Die geänderte Zahl der von der Klägerin erstrebten Planbetten berührt vielmehr inhaltliche Aspekte des Aufnahmeanspruchs, wirft sie doch die Frage der Bedarfsgerechtigkeit und der Leistungsfähigkeit des Versorgungsangebots neu auf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.7.2016 - BVerwG 3 B 41.15 -, juris Rn. 15).

    - BVerwG 3 B 41.15 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.4.2015.

    Die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage setzt indes regelmäßig einen vor Klageerhebung bei der Behörde zu stellenden Antrag voraus, und es liegen - schon wegen der gebotenen neuen inhaltlichen Prüfung der Fragen der Bedarfsdeckung, der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit des Versorgungsangebots der Klägerin - auch die Voraussetzungen für ein ausnahmsweises Absehen von diesem Antragserfordernis nicht vor (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.7.2016 - BVerwG 3 B 41.15 -, juris Rn. 15; Senatsurt. v. 15.4.2015 - 13 LB 91/14 -, juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 1 S 1813/17

    Anfechtungsklage gegen Sicherstellungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Maßgeblich für die Bestimmung des entscheidungserheblichen Beurteilungszeitpunkts ist allerdings nicht das Prozessrecht, sondern das jeweilige materielle Recht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2016 - 3 B 41.15 - Buchholz 451.74 § 5 KHG Nr. 1 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 09.11.2017 - 4 K 4634/15

    Hygieneanforderungen in Pflegeeinrichtungen

    Einer durch den Kläger zwischenzeitlich angeregten Beweiserhebung durch Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens zu den epidemiologischen Zusammenhängen bedurfte es daher nicht (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 21.07.2016 - 3 B 41.15 - juris Rn. 18; Beschl. v. 02.08.2013 - 6 BN 1.13 - juris Rn. 47 ff.; Beschl. v. 25.03.2010 - 9 B 74.09 - juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2017 - 13 A 1105/16

    Aufnahme einer Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik in den Krankenhausplan

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 3 B 41.15 -, juris, Rn. 15, und vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, juris, Rn. 23, m.w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 -10 S 96/13 -, juris, Rn. 28.

    vgl. BVerwG, Beschlusse vom 21. Juli 2016 - 3 B 41.15 -, juris, Rn. 15 unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 -10 S 96/13 -, juris, Rn. 28; Dettling/Gerlach, Kranken-hausrecht, 2014, § 8 KHG, Rn. 23.

  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

    1.3 Der ergänzte Antrag, den Beigeladenen zu verpflichten, die Einhaltung von Grenzwerten durch einen unabhängigen Sachverständigen nachzuweisen, wirft keine inhaltlich neuen Fragen auf, sodass diesbezüglich vom Antragserfordernis abgesehen werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 3 B 41.15 - Buchholz 451.74 § 5 KHG Nr. 1 = juris Rn. 15; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, § 42 Rn. 37).
  • OVG Hamburg, 18.09.2019 - 1 E 18/18

    Klage zweier Bürger auf Einhaltung der Bahnbenutzungsregelungen am Flughafen

    Eine Klageänderung ist in der Regel als sachdienlich anzusehen, wenn sie der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren dient und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.7.2016, 3 B 41.15, MedR 2017, 644, juris Rn. 15, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der

    Die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage setzt regelmäßig einen vor Klageerhebung bei der Behörde zu stellenden Antrag voraus, der, da es sich um eine Klage- und nicht um eine bloße Sachurteilsvoraussetzung handelt, im laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht nachgeholt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.7.2016 - BVerwG 3 B 41.15 -, juris Rn. 15; Urt. v. 24.2.1982 - BVerwG 6 C 8.77 -, juris Rn. 24 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Zwar hat sich die Beklagte insoweit auf die geänderte Klage nicht eingelassen, die Klageänderung ist jedoch als sachdienlich, § 91 Abs. 1 2. Alt. VwGO, zuzulassen, weil der Streitstoff der geänderten Klage im Wesentlichen derselbe bleibt und daher zu erwarten ist, dass die Änderung der Klage die endgültige Beilegung der Auseinandersetzung fördert (BVerwG, Urt. v. 08. Dezember 2016 - BVerwG 4 CN 4.16 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2016 - BVerwG 3 B 41.15 -, juris Rn. 15).
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
  • BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 42.15

    Aufnahme eines Krankenhauses mit der geplanten Fachabteilung der neurologischen

  • KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16

    Strafverteidigung: Verteidigerbesuch in der Justizvollzugsanstalt außerhalb der

  • VG Stuttgart, 30.11.2021 - 16 K 5337/21

    Sitz des Beschwerten nach § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO - Ausschluss der

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