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   BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 18.19 (9 C 4.20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23693
BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 18.19 (9 C 4.20) (https://dejure.org/2020,23693)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2020 - 9 B 18.19 (9 C 4.20) (https://dejure.org/2020,23693)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 9 B 18.19 (9 C 4.20) (https://dejure.org/2020,23693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 48 EnWG, § 117 EnWG, Anl PreisV 30/53
    Revisionszulassung; Gebührenkalkulation; Konzessionsabgaben als Kosten einer wirtschaftlichen Betriebsführung

  • rewis.io

    Revisionszulassung; Gebührenkalkulation; Konzessionsabgaben als Kosten einer wirtschaftlichen Betriebsführung

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; Gebührenkalkulation; Konzessionsabgaben als Kosten einer wirtschaftlichen Betriebsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 30.11.2023 - 5 A 1290/21

    Zur gebührenmindernden Berücksichtigung einer Wasserkonzessionsabgabe

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hin hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision mit Beschluss vom 21. Juli 2020 - 9 B 18.19 - zugelassen sowie das Urteil des Senats mit Urteil vom 23. März 2021 - 9 C 4.20 - aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 3 K 28.22

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten; Vertretung im Berufungsverfahren;

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend entschieden, dass der Erinnerungsführer und Beklagte des Ausgangsverfahrens für die Tätigkeit seines Verfahrensbevollmächtigten im Berufungsverfahren - OVG 9 B 18.19 - keine Verfahrensgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG in Verbindung mit Nr. 3200, 3201 der Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis - VV RVG) beanspruchen kann.
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