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   BVerwG, 21.08.2000 - 2 B 39.00, 2 C 42.00   

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https://dejure.org/2000,19364
BVerwG, 21.08.2000 - 2 B 39.00, 2 C 42.00 (https://dejure.org/2000,19364)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.2000 - 2 B 39.00, 2 C 42.00 (https://dejure.org/2000,19364)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 2000 - 2 B 39.00, 2 C 42.00 (https://dejure.org/2000,19364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung eines Entlastungsbeweises in Form eines Gutachtens nach der Beweislastregel des § 282 BGB; Vorliegen eines Schadens durch Manipulationen in der Buchführung; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts als Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2000 - 2 B 39.00
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2000 - 2 B 39.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Gericht trotz seiner Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Beweiserhebung vorzunehmen, die eine anwaltlich vertretene Partei - entsprechend ihrer Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhaltes - nicht beantragt hat (z.B. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - [Buchholz 237.6 § 86 NdsLBG Nr. 4]).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2000 - 2 B 39.00
    Die Beschwerde benennt keinen konkreten Rechtssatz aus den Urteilen vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12.98 - (ZBR 1999, 64 = Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 42) und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 14.75 - (NJW 1978, 1540 = BVerwGE 52, 255 ), von dem das Berufungsgericht abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98

    Schadenersatzpflicht des Beamten, Anforderungen an Feststellung wiederholter

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2000 - 2 B 39.00
    Die Beschwerde benennt keinen konkreten Rechtssatz aus den Urteilen vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12.98 - (ZBR 1999, 64 = Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 42) und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 14.75 - (NJW 1978, 1540 = BVerwGE 52, 255 ), von dem das Berufungsgericht abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2000 - 2 B 39.00
    Eine Abweichung im Sinne dieser Bestimmung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (z.B. Beschluss vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - [Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3 S. 1 f.]).
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