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   BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17   

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BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17 (https://dejure.org/2018,24943)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.2018 - 1 A 16.17 (https://dejure.org/2018,24943)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 (https://dejure.org/2018,24943)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klage eines türkischen Staatsangehörigen gegen die Anordnung seiner Abschiebung in die Türkei; Zurechnung zum jihadistischen Salafismus; Gerichtliche Beurteilung einer Abschiebungsanordnung; Zugehörigkeit zur radikal-islamischen Szene in Deutschland

  • rewis.io

    Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthGhier: türkischer Gefährder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage eines türkischen Staatsangehörigen gegen die Anordnung seiner Abschiebung in die Türkei; Zurechnung zum jihadistischen Salafismus; Gerichtliche Beurteilung einer Abschiebungsanordnung; Zugehörigkeit zur radikal-islamischen Szene in Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung gegen einen türkischen Gefährder

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung gegen einen türkischen Gefährder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsanordnung gegen einen türkischen Gefährder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährderabschiebung - ohne Anhörung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zwischenzeitlich vollzogene Abschiebung - und das deswegen nicht mögliche Erscheinen vor Gericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Klage gegen eine zwischenzeitlich vollzogene Abschiebung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung eines türkischen Gefährders

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung gegen einen türkischen Gefährder bestätigt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Abschiebung eines sog. Gefährders in die Türkei

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
    Sie bildet unter anderem die Grundlage für die Rechtmäßigkeit der Abschiebung und darauf aufbauende Rechtsfolgen, etwa die Haftung des Klägers für die durch seine Abschiebung entstandenen Kosten nach §§ 66 und 67 AufenthG (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 12).

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der hinsichtlich der Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung im Zielstaat einer Abschiebung auf den Zeitpunkt der Abschiebung abstellt und nachträglich bekannt werdende Tatsachen nur ergänzend heranzieht (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 14 unter Hinweis auf EGMR, Urteil vom 14. März 2017 - Nr. 47287/15, Ilias u. Ahmed/Ungarn - Rn. 105 m.w.N.).

    2.1 Diese Regelung ist formell und materiell verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 16; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 20 ff. und vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 - NVwZ 2017, 1530 Rn. 18).

    In diesem Sinne richten sich auch Gewaltanschläge gegen Unbeteiligte zum Zwecke der Verbreitung allgemeiner Unsicherheit gegen die innere Sicherheit des Staates (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 21).

    Erfasst sind grundsätzlich auch Zwischenstufen lose verkoppelter Netzwerke, (virtueller oder realer) Kommunikationszusammenhänge oder "Szeneeinbindungen", die auf die Realitätswahrnehmung einwirken und die Bereitschaft im Einzelfall zu wecken oder zu fördern geeignet sind (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 22).

    Da es um die Verhinderung derartiger Straftaten geht, ist es nicht erforderlich, dass mit deren Vorbereitung oder Ausführung in einer Weise begonnen wurde, die einen Straftatbestand erfüllt und etwa bereits zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen geführt hat (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 23).

    Die mit dieser Ausgestaltung des Verfahrens verbundenen Abweichungen gegenüber einer Ausweisung lassen sich nur mit einer direkt vom Ausländer ausgehenden terroristischen und/oder dem gleichzustellenden Bedrohungssituation für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 24).

    Eine Abschiebungsanordnung ist daher schon dann möglich, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte ein beachtliches Risiko dafür besteht, dass sich eine terroristische Gefahr und/oder eine dem gleichzustellende Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik in der Person des Ausländers jederzeit aktualisieren kann, sofern nicht eingeschritten wird (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 25).

    Angesichts der Schwere aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist eine Verlagerung der Eingriffsschwelle in das Vorfeldstadium dagegen verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, wenn nur relativ diffuse Anhaltspunkte für mögliche Gefahren bestehen, etwa allein die Erkenntnis, dass sich eine Person zu einem fundamentalistischen Religionsverständnis hingezogen fühlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 26.).

    Vielmehr genügt angesichts der besonderen Gefahrenlage, der § 58a AufenthG durch die tatbestandliche Verselbstständigung begegnen soll, dass sich aus den festgestellten Tatsachen ein beachtliches Risiko dafür ergibt, dass die von einem Ausländer ausgehende Bedrohungssituation sich jederzeit aktualisieren und in eine konkrete terroristische Gefahr und/oder eine dem gleichzustellende Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland umschlagen kann (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 27).

    Dabei kann sich - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - in der Gesamtschau ein beachtliches Risiko, das ohne ein Einschreiten jederzeit in eine konkrete Gefahr umschlagen kann, auch schon daraus ergeben, dass sich ein im Grundsatz gewaltbereiter und auf Identitätssuche befindlicher Ausländer in besonderem Maße mit dem radikal-extremistischen Islamismus in seinen verschiedenen Ausprägungen bis hin zum ausschließlich auf Gewalt setzenden jihadistischen Islamismus identifiziert, über enge Kontakte zu gleichgesinnten, möglicherweise bereits anschlagsbereiten Personen verfügt und sich mit diesen in "religiösen" Fragen regelmäßig austauscht (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 28).

    Der hohe Rang der geschützten Rechtsgüter und die Eilbedürftigkeit der Entscheidung erfordern ebenfalls keine Einschätzungsprärogative der Behörde (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 29).

    Eine Frist zur freiwilligen Ausreise musste dem Kläger nach Unionsrecht wegen der von ihm ausgehenden Gefahr der Begehung einer terroristischen Gewalttat nicht eingeräumt werden (Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115/EG; vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 35).

    Auch eine fehlerhafte behördliche Entscheidung zur Dauer des hier von der Ausländerbehörde angeordneten (unbefristeten) Einreise- und Aufenthaltsverbots würde nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsanordnung führen, da unionsrechtlich ein Einreiseverbot zwar im Zusammenhang mit einer Rückkehrentscheidung angeordnet wird (vgl. Art. 11 Abs. 1a Richtlinie 2008/115/EG: "gehen ... einher"), aber gleichwohl eine eigenständige Entscheidung darstellt, die gesondert anfechtbar ist (vgl. Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 Richtlinie 2008/115/EG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 36 sowie Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -).

  • BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17

    Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
    Mit Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 VR 12.17 - hat der Senat einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten der Verfahren BVerwG 1 VR 12.17, 1 VR 4.18 und 1 VR 9.18 , die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (MI), die Ausländerakte des Klägers (AA), die beigezogenen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Flensburg zum Strafverfahren 107 Js 12051/17 sowie - teilweise als Bestandteil der vorgenannten Ermittlungsakten - die Akten des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein.

    Der Beklagte hat sein Ermessen mit Schriftsätzen vom 7. November 2017 (zum Verfahren 1 VR 12.17 ) und vom 13. August 2018 in Verbindung mit der dazu in der mündlichen Verhandlung erfolgten Klarstellung in mehrfacher Hinsicht ergänzt.

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Vollziehung der Abschiebung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
    Mit Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 VR 4.18, 1 PKH 29.18 - hat der Senat einen weiteren Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (nach § 80 Abs. 7 VwGO) und Rückgängigmachung der Vollziehung abgelehnt und mit Beschluss vom 8. August 2018 - 1 VR 9.18 - eine dagegen erhobene Anhörungsrüge zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten der Verfahren BVerwG 1 VR 12.17, 1 VR 4.18 und 1 VR 9.18 , die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (MI), die Ausländerakte des Klägers (AA), die beigezogenen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Flensburg zum Strafverfahren 107 Js 12051/17 sowie - teilweise als Bestandteil der vorgenannten Ermittlungsakten - die Akten des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein.

    Diese nachweisliche Feststellung wird nicht dadurch infrage gestellt, dass sich Herr P. I., der nur einmal Anfang 2016 in der Wohnung des Klägers gewesen ist, und Herr C. D. nicht erinnern können, im Wohnzimmer des Klägers je diese Flagge gesehen zu haben (vgl. Gerichtsakte 1 VR 4.18 , Bl. 49 und 51).

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
    Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 ).

    Dies genügt den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Krieg zu stellenden Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 ).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
    Das schließt den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt und Drohungen mit Gewalt auf die Wahrnehmung staatlicher Funktionen ein (BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    Wesentliche Kriterien können insbesondere aus der Definition terroristischer Straftaten in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 9. Dezember 1999 (BGBl. 2003 II S. 1923), aus der Definition terroristischer Straftaten auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Beschluss des Rates Nr. 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 (ABl. L 164 S. 3) sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates Nr. 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Dezember 2001 (ABl. L 344 S. 93) gewonnen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
    Damit konnte der Aufenthalt des Klägers nur unter den Voraussetzungen des Art. 14 ARB 1/80 beendet werden, das heißt sein persönliches Verhalten muss gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Aufenthaltsbeendigung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 [ECLI:EU:C:2011:809], Ziebell - NVwZ 2012, 422 Rn. 80 ff.; siehe auch § 53 Abs. 3 AufenthG).

    Das nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu erfüllende Erfordernis einer gegenwärtigen "konkreten Gefährdung" der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 - NVwZ 2012, 422 Rn. 84 f.) bedeutet, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht auf vergangenes strafbares Verhalten gestützt werden dürfen, sondern gegenwärtig noch eine konkrete Bedrohung für hochrangige Rechtsgüter vorliegen muss.

  • BVerwG, 11.09.2017 - 1 A 7.17

    Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
    Aus der Antwort des Auswärtigen Amtes vom 5. September 2017 auf Fragen des Senats in dem Verfahren BVerwG 1 A 7.17 - als Erkenntnismittel in das hiesige Verfahren eingeführt - ergibt sich, dass sich im Februar 2017 nach Angaben des türkischen Justizministeriums insgesamt 498 ausländische "IS"-Anhänger in türkischen Haftanstalten befunden haben sollen, davon 470 in Untersuchungshaft und 28 im Strafvollzug.

    Amnesty International hat auf eine Anfrage des Senats in dem Verfahren BVerwG 1 A 7.17 mit Schreiben vom 29. August 2017 - als Erkenntnismittel in das hiesige Verfahren eingeführt - mitgeteilt, die Organisation verfüge über keine eigenen Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß, mit welcher Konsequenz und ab welchem Grad der Unterstützungsaktivität "IS"-Anhänger in der Türkei verfolgt würden.

  • BVerwG, 30.08.2017 - 1 VR 5.17

    "Islamischer Staat"; "Jihad"; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
    Dieser war Imam in der Moschee des zwischenzeitlich rechtskräftig verbotenen Vereins ..., der unter anderem eine Anlaufstelle für jihadistische Salafisten darstellte und aus dessen Umfeld mehrere Personen zum "IS" in das Kriegsgebiet nach Syrien ausreisten (Bl. 162 MI, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 8 Rn. 37).

    Er hat ausgeführt, dass die nach islamischem Ritus geschlossene Ehe nicht dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterfalle (was zutrifft, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 8 Rn. 51).

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
    Auch eine fehlerhafte behördliche Entscheidung zur Dauer des hier von der Ausländerbehörde angeordneten (unbefristeten) Einreise- und Aufenthaltsverbots würde nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsanordnung führen, da unionsrechtlich ein Einreiseverbot zwar im Zusammenhang mit einer Rückkehrentscheidung angeordnet wird (vgl. Art. 11 Abs. 1a Richtlinie 2008/115/EG: "gehen ... einher"), aber gleichwohl eine eigenständige Entscheidung darstellt, die gesondert anfechtbar ist (vgl. Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 Richtlinie 2008/115/EG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 36 sowie Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -).

    Ausgehend davon lassen sich der Richtlinie 2018/115/EG Anhaltspunkte für einen "Rechtswidrigkeitszusammenhang" zwischen dem Einreiseverbot und seiner Befristung einerseits und der Rückkehrentscheidung andererseits nicht entnehmen (BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
    Besondere atypische Umstände, die hier eine Anhörung ohne Gefährdung des Zwecks der Abschiebungsanordnung oder zumindest eine eingehendere Begründung der Ermessensentscheidung für den Verzicht auf eine Anhörung erfordert hätten, liegen nicht vor (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 1 VR 4.17 - juris Rn. 13 und vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 5 Rn. 17).

    Mit der grundsätzlichen Entbehrlichkeit einer Anhörung vor Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG wird unter anderem bezweckt zu verhindern, dass sich die vorausgesetzte besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr (die hier auch tatsächlich besteht, s.u.) in der Zwischenzeit realisiert (BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 5 Rn. 21).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 VR 9.18

    Schutzwürdigkeit einer familiären Beziehung auch durch das Bestehen oder

  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot

  • VGH Hessen, 05.02.2016 - 9 B 16/16

    ABWÄGUNG; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BLEIBEINTERESSE; GEBUNDENE

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18

    Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aufgrund

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

  • EGMR, 12.07.2001 - 44759/98

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer;

  • EGMR, 05.10.2000 - 39652/98

    MAAOUIA v. FRANCE

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

  • EGMR, 12.06.2012 - 42730/05

    SAVDA c. TURQUIE

  • EGMR, 10.01.2012 - 22251/07

    G.R. v. THE NETHERLANDS

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 2.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat;

  • BVerwG, 02.06.2017 - 1 B 108.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Drohen der Verfolgung eines Rückkehrers

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17

    Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der

  • BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß

  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • EGMR, 14.03.2017 - 47287/15

    Ungarn wegen Inhaftierung von Flüchtlingen verurteilt

  • BVerwG, 31.05.2017 - 1 VR 4.17

    Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

  • BVerfG, 26.07.2017 - 2 BvR 1606/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Gewährung

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 7.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Auch bei RADAR-iTE handelt es sich lediglich um ein Instrument zur strukturierten Erhebung der für eine Gefährdungsprognose relevanten Tatsachen, das der Priorisierung der polizeilichen Arbeit dient, eine eigenständige Gefahrenbewertung durch die Polizeibehörden aber nicht ersetzt (zuletzt BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 - juris Rn. 75).

    b) Die Abschiebungsanordnung steht - bei unterstellter Anwendbarkeit der Richtlinie 2008/115/EG - zudem im Einklang mit dem Unionsrecht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 - juris Rn. 79).

  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen

    Entsprechendes gilt hinsichtlich der Vereinbarkeit von § 58a AufenthG mit der Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation (BGBl. 1972 II S. 385), da eine Aufenthaltsbeendigung nach § 58a AufenthG durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19

    Beurteilungszeitpunkt für Ausweisung und zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote;

    Ihre volle Berücksichtigung ist in dem Verfahren über verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbote gemäß § 11 AufenthG gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 A 16.17 -, juris, Rn. 15 zu § 58a AufenthG).

    Die vollständige Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände ist in dem Verfahren über verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbote gemäß § 11 AufenthG gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 A 16.17 -, juris, Rn. 15 zu § 58a AufenthG).

  • VG Karlsruhe, 09.07.2021 - A 10 K 1357/20
    Sie muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (BVerwG, Urt. v. 21.08.2018 -1 A 16.17-juris, Rn. 104).

    Die Türkei hat überdies die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ebenso wie die Protokolle Nr. 6 und Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe unterzeichnet und ratifiziert (BVerwG, Urt. v. 21.08.2018 - 1 A 16/17 - juris, Rn. 95).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - A 13 S 3741/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - Keine Verfolgung wegen

    Die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen sind, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 A 16.17 - juris Rn. 92 und vom 25.06.1991 - 9 C 131.90 - juris Rn. 19).
  • VG Hamburg, 16.11.2023 - 1 A 4849/21

    Erfolglose Klage eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer

    Die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen sind, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2018, 1 A 16.17, juris Rn. 92 und vom 25.6.1991, 9 C 131.90, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19

    Kein Schengen-Visum für umstrittene palästinensische Aktivistin

    Nicht erforderlich ist etwa eine Gefahr, wie sie der Anwendung von § 58a AufenthG zugrunde liegt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 A 16/17 - juris).
  • VG Berlin, 30.11.2018 - 31 L 682.18
    Nach der Rechtsprechung des EGMR gehören Verfahren wie das vorliegende betreffend die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung oder Verweigerung eines Aufenthaltsrechts in einem Staatsgebiet einschließlich Verfahren betreffend aufenthaltsbeendender Maßnahmen von Ausländern zum Kernbereich des öffentlichen Rechts und haben weder "strafrechtliche Anklagen" noch "zivilrechtliche Ansprüche" i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK zum Gegenstand (EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2009 - Nr. 11230/07 -, Entscheidungsabdruck, S. 9 abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-95460 unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 5. Oktober 2000 - Nr. 39652/98 -, Entscheidungsabdruck, S. 7 ff., abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-58847; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 -, beckonline, Rn. 78; OVG Bremen, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 1 B 150/16 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Bremen, 16.05.2022 - 2 LA 114/21

    Abhängigkeitsverhältnis; Ausweisung; Bewährung; Familiäre Lebensgemeinschaft;

    Das Vorbringen, in der Türkei in einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg verwickelt zu werden und zu dieser Teilnahme nicht bereit zu sein, überschreitet diese Schwelle und wäre daher vom Bundesamt zu prüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.2018 - 1 A 16/17, juris Rn. 104).
  • VG Hamburg, 22.11.2021 - 13 A 1785/19

    Zur Frage der Gruppenverfolgung von Kurden und der Asylrelevanz einer

    Die Entscheidung muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2018, 1 A 16.17, juris Rn. 104; Urt. v. 6.2.2019, 1 A 3.18, juris Rn. 110, BVerwGE 164, 317; VGH Kassel, Beschl. v. 5.2.2016, 9 B 16/16, juris Rn. 30, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - 18 B 1639/20

    Zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot Zuständigkeit Ausländerbehörde Bundesamt

  • VG Magdeburg, 19.02.2019 - 11 A 8/18

    Asylklage in der Türkei

  • VG Stade, 29.07.2021 - 3 A 3739/17
  • OVG Sachsen, 05.07.2019 - 3 A 608/19

    Asyl; Türkischer Staatsangehöriger; Wehrdienstverweigerung; rechtliches Gehör;

  • VG Berlin, 23.05.2019 - 31 L 906.18
  • VG Schleswig, 19.01.2023 - 1 B 84/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Abschiebung mit Nebenbestimmungen

  • VG Magdeburg, 03.06.2021 - 7 A 607/20
  • VG Magdeburg, 22.09.2023 - 3 B 242/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines asylrechtlichen Folgeantrags

  • VG Bayreuth, 23.06.2021 - B 6 K 20.735

    Abschiebungsandrohung nach Widerruf der Flüchtlingsanerkennung

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18
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