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   BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80   

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BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80 (https://dejure.org/1981,6605)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1981 - 9 C 935.80 (https://dejure.org/1981,6605)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1981 - 9 C 935.80 (https://dejure.org/1981,6605)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts - Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters

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  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80
    Unvorhergesehen im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "nicht nur die Verhinderung, die plötzlich eintritt, ohne daß zeitlich die Möglichkeit besteht, den in der Hauptliste nächstfolgenden Richter zu laden, sondern auch die Verhinderung, die für das Gericht z.Z. der normalen Ladung nicht vorauszusehen war" (BVerwGE 44, 215 [219]).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VII C 26.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80
    Bereits im Urteil vom 27. Oktober 1961 hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG 7 C 26.61 (BVerwGE 13, 147) ausgeführt:.
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80
    Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither ständig fortgeführt (vgl. zuletzt u.a. Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 05.03.1970 - V R 135/68

    Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80
    Eine Verfahrens rüge ist dann unzulässig, wenn sie nicht "schlüssig" ist, d.h. wenn die zur Begründung einer Rüge vorgetragenen Tatsachen schon als solche - also unabhängig von der Frage der Beweisbarkeit - nicht ausreichen oder nicht geeignet sind, den behaupteten Verfahrensmangel darzutun (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 5. März 1970 - V R 135/68 - [BFHE 98, 239 f.]).
  • BVerwG, 13.05.1976 - 7 C 5.76

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters - Urlaub eines Verwaltungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80
    Die Revision ist auch in diesen Fällen als unzulässig zu verwerfen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [a.a.O.], vom 25. August 1964 - BVerwG 1 CB 92.64 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 17] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz § 30 VwGO Nr. 13]).
  • BVerwG, 25.08.1964 - I CB 92.64

    Ausübung der Funktion des Vorsitzenden des erkennenden Senats durch den

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80
    Die Revision ist auch in diesen Fällen als unzulässig zu verwerfen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [a.a.O.], vom 25. August 1964 - BVerwG 1 CB 92.64 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 17] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz § 30 VwGO Nr. 13]).
  • BVerwG, 30.04.1965 - VII C 96.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80
    Die allgemeine Behauptung, bestimmte - auch namentlich genannte - ehrenamtliche Richter hätten am Verfahren nicht mitwirken dürfen, genügt nicht (vgl. Beschluß vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 96.64 - mit Bezugnahme auf Beschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150, 63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 14]); denn mit ihr wird im wesentlichen nur die allgemeine Behauptung, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, wiederholt.
  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 150.63

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge der nicht

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80
    Die Revision ist auch in diesen Fällen als unzulässig zu verwerfen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [a.a.O.], vom 25. August 1964 - BVerwG 1 CB 92.64 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 17] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz § 30 VwGO Nr. 13]).
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