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   BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82   

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BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82 (https://dejure.org/1983,7062)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1983 - 2 B 121.82 (https://dejure.org/1983,7062)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1983 - 2 B 121.82 (https://dejure.org/1983,7062)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.05.1979 - 7 B 122.79
    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es keiner Vorabentscheidung des Beweisantrages durch gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts bedarf, wenn der Berufungskläger einen Beweisantrag schon vor der Anhörungsmitteilung des Berufungsgerichts gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG gestellt hat (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 7]; vgl. zur Rechtslage bei einem nach der Anhörungsmitteilung gestellten Beweisantrag Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 -).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es keiner Vorabentscheidung des Beweisantrages durch gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts bedarf, wenn der Berufungskläger einen Beweisantrag schon vor der Anhörungsmitteilung des Berufungsgerichts gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG gestellt hat (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 7]; vgl. zur Rechtslage bei einem nach der Anhörungsmitteilung gestellten Beweisantrag Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 -).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69] [384]; 51, 126 [129]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 G 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 15 m.w.N.]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82
    Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 51, 188 [191]).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82
    Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 51, 188 [191]).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69] [384]; 51, 126 [129]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 G 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 15 m.w.N.]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also nicht nur die Zeugen benannt, sondern auch jeweils im einzelnen die in ihr Wissen gestellten konkreten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 121.82
    Soweit die Beschwerde geltend machen will, daß die im Wortlaut des Berufungsantrages vom 8. Juli 1981 enthaltene Anfechtung der "Aufgabenbewertung 1-8" gegenüber der bisher lediglich angefochtenen Bewertung der Aufgabe Nr. 7, der mündlichen Prüfung und des Gesamtergebnisses der Prüfung einen selbständigen Klageantrag dargestellt habe, über den das Berufungsgericht nicht entschieden habe, hätte der Kläger seine Rechte nur durch fristgerechten Antrag auf Ergänzung der Entscheidung nach § 120 Abs. 1 VwGO geltend machen können (Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62]).
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