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   BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93   

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BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93 (https://dejure.org/1993,4017)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1993 - 2 B 109.93 (https://dejure.org/1993,4017)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1993 - 2 B 109.93 (https://dejure.org/1993,4017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anspruchsberechtigung auf Gewährung von Mietzuschuss - Finanzielle Zuwendung an im Ausland tätigen Lehrer - Überprüfung der Auslegung von Verwaltungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88

    Verwaltungsvorschrift - Revision - Rechtsvorschrift - Verweisung

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93
    Das gilt auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Richtliniengeber zur Kennzeichnung des von ihm Gewollten auf Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes Bezug nimmt; auch in diesem Falle sind die in Bezug genommenen Vorschriften nicht als Rechtsnormen anzuwenden, sondern lediglich als Bestandteil der Verwaltungsrichtlinien heranzuziehen (Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93
    Denn für das Erkennenmüssen des Mangels des rechtlichen Grundes von Zahlungen kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblich auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Empfängers an (Urteile vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - m.w.N. und vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93
    Das Bundesverwaltungsgericht ist nur berechtigt zu prüfen, ob die Auslegung der Verwaltungsvorschriften durch das Tatsachengericht dem Recht, insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz entspricht und ob die Auslegung selbst mit den Denkgesetzen oder sonstigen allgemeinen für Verwaltungsvorschriften geltenden Auslegungsgrundsätzen im Einklang stehen (stRspr; vgl. z.B. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93
    Denn für das Erkennenmüssen des Mangels des rechtlichen Grundes von Zahlungen kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblich auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Empfängers an (Urteile vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - m.w.N. und vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 45.13

    Notar; Erbverträge; Auskünfte; Kostenfreiheit; amtliche Verwahrung; Amtshilfe.

    Rechtsfragen, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt haben oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschlüsse vom 21. September 1993 - BVerwG 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 181 und vom 26. August 2013 - BVerwG 9 B 13.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    Hierbei kommt es wesentlich auf die praktische Handhabung der Verwaltungsvorschriften und den in dieser zum Ausdruck kommenden Willen der Verwaltung sowie darauf an, ob im Einzelfall hiervon grundlos abgewichen wurde (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - Buchholz 232 § 25 BBG Nr. 1 S. 4; Beschlüsse vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 - InfAuslR 1987, 274, vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 148 und vom 21. September 1993 - BVerwG 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Eine die Entscheidung der Vorinstanz nicht tragende Begründung vermag die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11, vom 1. Juli 1986 - BVerwG 2 B 65.85 - DVBl 1986, 1159 = Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 10 und vom 21. September 1993 - BVerwG 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181).
  • BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07

    Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der

    Eine die Entscheidung der Vorinstanz nicht tragende Begründung kann die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht rechtfertigen (vgl. Beschluss vom 21. September 1993 BVerwG 2 B 109.93 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 181 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2008 - 2 B 59.07

    Keine Revisionszulassung - 42-Stundenwoche gilt in Hessen auch für

    Eine die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht tragende Begründung vermag aber die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluss des Senats vom 21. September 1993 BVerwG 2 B 109.93 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 181 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

    Eine die Entscheidung der Vorinstanz nicht tragende Begründung vermag indes die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1993 BVerwG 2 B 109.93 Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181).
  • VG München, 12.10.2010 - M 21 K 10.3251

    Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung eines Bundesbankamtsrats

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss vom 21.09.1993 - 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181; vom 07.05.1981 - 2 C 5.79 - DVBl 1982, 195 = ZBR 1982, 50 = PersV 1982, 410 = ZfSH 1982, 410 = Buchholz 232 § 25 BBG Nr. 1, m.w.N.) sind Richtlinien vom Tatsachengericht nicht wie Rechtsnormen, sondern als Willenserklärung des Richtliniengebers auszulegen.

    Das Bundesverwaltungsgericht sieht sich insoweit nur berechtigt zu prüfen, ob deren Auslegung durch das Tatsachengericht dem Recht, insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz entspricht und ob die Auslegung selbst mit den Denkgesetzen oder sonstigen allgemeinen für Verwaltungsvorschriften geltenden Auslegungsgrundsätzen im Einklang stehen (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.09.1993, a.a.O.).

    Das gilt auch dann, wenn der Richtliniengeber zur Kennzeichnung des von ihm Gewollten auf Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes Bezug nimmt; auch in diesem Falle sind die in Bezug genommenen Vorschriften nicht als Rechtsnormen anzuwenden, sondern lediglich als Bestandteil der Verwaltungsrichtlinien heranzuziehen (BVerwG vom 21.09.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13

    Zum Vertretenmüssen einer wesentlichen Ertragsminderung im Rahmen der Grundsteuer

    Rechtsfragen, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt haben oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschlüsse vom 21. September 1993 - BVerwG 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 181 S. 32 m.w.N. und vom 26. August 2013 - BVerwG 9 B 13.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19

    Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines

    Eine die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht tragende Begründung vermag die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 S. 5 f., vom 1. Juli 1986 - 2 B 65.85 - DVBl. 1986, 1159 und vom 21. September 1993 - 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181 S. 32 f.).
  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 19.21

    Anrechnung von Pausenzeiten auf die Arbeitszeit von Polizeibeamten bei Krankheit

    Ihre Auslegung unterliegt der revisionsgerichtlichen Prüfung nur insoweit, als es um die Einhaltung allgemeiner Erfahrungssätze, von Denkgesetzen oder sonstigen allgemeinen Auslegungsgrundsätzen geht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 1993 - 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 181 S. 33, vom 2. Februar 2010 - 2 B 86.09 - ZBR 2011, 33 Rn. 8 und vom 8. Dezember 2022 - 2 B 19.22 - NVwZ-RR 2023, 411 Rn. 7).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 13.07.1995 - 2 B 165.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 21.21

    K. ./. Bundesrepublik Deutschland - Anrechnung von Ruhezeiten auf Arbeitszeit

  • VG Schleswig, 09.10.2017 - 9 A 257/16

    Hauptwohnung als Bezugspunkt für die Prüfung der Notwendigkeit der

  • BVerwG, 08.12.2022 - 2 B 19.22

    Zulässigkeit eines Eigenattests eines verbeamteten approbierten Humanmediziners

  • VG Schleswig, 08.12.2010 - 9 A 244/09

    Schülerbeförderung: Übernahme der Kosten für den Besuch einer weiterführenden

  • BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 27.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Schleswig, 12.10.2016 - 9 A 279/15

    Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung

  • VG Schleswig, 16.04.2008 - 9 A 207/07

    Kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung bzw. Schülerfahrtkostenerstattung

  • VG Schleswig, 08.12.2010 - 9 A 217/09

    Schülerbeförderung, Erstattung der Kosten durch Schulträger

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