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   BVerwG, 21.09.1995 - 2 C 33.94   

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BVerwG, 21.09.1995 - 2 C 33.94 (https://dejure.org/1995,3059)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1995 - 2 C 33.94 (https://dejure.org/1995,3059)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 (https://dejure.org/1995,3059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfefähigkeit eines Rechnungsteilbetrages für eine zahnärztliche Behandlung - Gewährung von Beihilfe zum Bemessungssatz für die durch zahnärztliche Behandlung seiner Ehefrau entstandenen Aufwendungen - Anforderungen an die Angemessenheit von zahnärztlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Beihilfe für mehrere Gebührenziffern betreffende Wurzelbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 228 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 17.92

    Zahnärztliche Leistung als Bestandteil einer anderen zahnärztlichen Leistung -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 2 C 33.94
    Allerdings sind die Aufwendungen des Klägers, für die er eine weitere Beihilfe verlangt, nicht schon deshalb angemessen, weil nach der Rechtsprechung des Senats die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nicht von einer abschließenden Klärung ihrer gebührenrechtlichen Berechtigung abhängig ist, wenn die Auslegung einer Regelung der Gebührenordnung zweifelhaft ist und auch der Dienstherr nicht vor Entstehung der Aufwendungen seine Rechtsauffassung zu der Frage deutlich klargestellt hatte und die Beihilfeberechtigten Gelegenheit hatten, sich darauf einzustellen (vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - <BVerwGE 95, 117 [BVerwG 17.02.1994 - 2 C 10/92]>, - BVerwG 2 C 17.92 - <ZBR 1994, 227>, - BVerwG 2 C 25.92 - und - BVerwG 2 C 12.93 - <ZBR 1994, 188 - LS ->).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 2 C 33.94
    Allerdings sind die Aufwendungen des Klägers, für die er eine weitere Beihilfe verlangt, nicht schon deshalb angemessen, weil nach der Rechtsprechung des Senats die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nicht von einer abschließenden Klärung ihrer gebührenrechtlichen Berechtigung abhängig ist, wenn die Auslegung einer Regelung der Gebührenordnung zweifelhaft ist und auch der Dienstherr nicht vor Entstehung der Aufwendungen seine Rechtsauffassung zu der Frage deutlich klargestellt hatte und die Beihilfeberechtigten Gelegenheit hatten, sich darauf einzustellen (vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - <BVerwGE 95, 117 [BVerwG 17.02.1994 - 2 C 10/92]>, - BVerwG 2 C 17.92 - <ZBR 1994, 227>, - BVerwG 2 C 25.92 - und - BVerwG 2 C 12.93 - <ZBR 1994, 188 - LS ->).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 12.93

    Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen - Berechnung auf einer Auslegung der

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 2 C 33.94
    Allerdings sind die Aufwendungen des Klägers, für die er eine weitere Beihilfe verlangt, nicht schon deshalb angemessen, weil nach der Rechtsprechung des Senats die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nicht von einer abschließenden Klärung ihrer gebührenrechtlichen Berechtigung abhängig ist, wenn die Auslegung einer Regelung der Gebührenordnung zweifelhaft ist und auch der Dienstherr nicht vor Entstehung der Aufwendungen seine Rechtsauffassung zu der Frage deutlich klargestellt hatte und die Beihilfeberechtigten Gelegenheit hatten, sich darauf einzustellen (vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - <BVerwGE 95, 117 [BVerwG 17.02.1994 - 2 C 10/92]>, - BVerwG 2 C 17.92 - <ZBR 1994, 227>, - BVerwG 2 C 25.92 - und - BVerwG 2 C 12.93 - <ZBR 1994, 188 - LS ->).
  • BGH, 05.06.2008 - III ZR 239/07

    "Zielleistung" bei einer thoraxchirurgischen Operation

    Dabei hat der Richter - wie auch sonst bei der Auslegung von Gesetzen - einen abstrakt-generellen Maßstab zugrunde zu legen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33/94 - juris Rn. 14-16), ehe er das hieraus gewonnene Ergebnis auf den konkreten Fall anwendet.
  • BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 7.19

    Keine analoge Anwendung der Nr. 6100 und Nr. 6140 GOZ für die Eingliederung eines

    Dies hat zur Folge, dass die Anwendung des Gebührenrechts durch den Dienstherrn vollumfänglich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu klären ist (so schon BVerwG, Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 - NWVBl 1996, 100 = juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 2252/16

    Gewährung einer Beihilfe für die zahnärztliche Leistung der Einbringung des

    vgl. - eindeutig in diesem Sinne - BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, juris, Rn. 12 ff., und vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 -, juris, Rn. 12; wohl auch Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 34.03 -, juris, Rn. 17; siehe ferner ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 A 10634/15.OVG -, n. v., Seite 11 ff. des amtl.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 2 A 10634/15

    Beihilfeleistung für die Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik

    Hiernach sind zwar Aufwendungen für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruht, beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen, wenn der vom Arzt in Rechnung gestellte Betrag bei objektiver Betrachtung einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht rechtzeitig für Klarheit über seine Auslegung gesorgt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117; Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 -, juris Rn. 12; Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, NJW 1996, 3094; Urteil vom 16. Dezember 2009 - 2 C 79.08 -, NVwZ-RR 2010, 365, stRspr.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 1995 - 2 A 11206/94.OVG -, NVwZ-RR 1995, 454, 455; Urteil vom 7. April 2006 - 10 A 11692/05.OVG -, juris Rn. 22).

    Stattdessen ist die materiell-rechtliche Berechtigung der streitigen Gebührenposition durch die Beihilfestelle und die Verwaltungsgerichte uneingeschränkt zu überprüfen (unmissverständlich: BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, a.a.O., S. 122; Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 -, a.a.O.; vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 1995 - 2 A 11206/94.OVG -, a.a.O., S. 455).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 2596/16

    Anspruch eines Beamten auf Bewilligung weiterer Beihilfe für die

    vgl. - eindeutig in diesem Sinne - BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, juris, Rn. 12 ff., und vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 -, juris, Rn. 12; wohl auch Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 34.03 -, juris, Rn. 17; siehe ferner ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 A 10634/15.OVG -, n. v., Seite 11 ff. des amtl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 6 A 2861/06

    Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Beurteilung einer

    Die Angemessenheit beurteilt sich bei zahnärztlichen Leistungen nach dem Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte, da zahnärztliche Hilfe in aller Regel nach Maßgabe dieser Gebührenordnung zu erlangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.1995 - 2 C 33.94 -, NWVBl. 1996, 100).
  • BVerwG, 19.10.2017 - 2 C 19.16

    Arztkosten; Beamter; Beihilferecht; Dienstunfall; Erstattung; Fürsorgepflicht;

    Dabei hat der Richter - wie auch sonst bei der Auslegung von Gesetzen - einen abstrakt-generellen Maßstab zugrunde zu legen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33/94 - juris Rn. 14-16), ehe er das hieraus gewonnene Ergebnis auf den konkreten Fall anwendet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 1044/17

    Beurteilung der beihilferechtlichen Angemessenheit der Aufwendungen für eine

    vgl. - eindeutig in diesem Sinne - BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, juris, Rn. 12 ff., und vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 -, juris, Rn. 12; wohl auch Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 34.03 -, juris, Rn. 17; siehe ferner ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 A 10634/15.OVG -, n. v., Seite 11 ff. des amtl.
  • BVerwG, 05.03.2021 - 5 C 8.19

    Angemessenheit einer zahnärztlichen Gebührenforderung

    Dies hat zur Folge, dass die Anwendung des Gebührenrechts durch den Dienstherrn vollumfänglich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu klären ist (so schon BVerwG, Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 - NWVBl 1996, 100 = juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 6 A 4309/05

    OVG Münster kippt Einschränkungen der Beihilfe bei Implantatbehandlungen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 -, NWVBl 1996, 100.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 1825/16

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfe zu den Kosten einer kieferorthopädischen

  • VGH Bayern, 01.02.2010 - 14 B 08.219

    Zum Verhältnis der Nr. 2730 der Anlage zur GOÄ zu Nr. 901 GOZ

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - 6 A 3029/04

    Selbstständige Abrechenbarkeit eines operativen Einzelschrittes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 6 A 3995/06

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für implantologische Leistungen;

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1317

    Abrechenbarkeit der Eingliederung von Klebebrackets und Teilbogen gemäß Nr. 6100

  • VG Regensburg, 17.01.2011 - RN 8 K 10.2080

    Beihilfefähigkeit der auf laborärztliche Leistungen zu entrichtenden Umsatzsteuer

  • VG Minden, 28.05.2009 - 4 K 833/07

    Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe zur Aufwendungen für eine

  • VG Ansbach, 22.10.2013 - AN 1 K 13.00010

    Zielleistungsprinzip; Abrechnung von Leistungen der Nr. 2083 GOÄ neben Nr. 2191

  • VG Arnsberg, 01.12.1999 - 2 K 2545/98

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Beihilfefähigkeit von notwendigen

  • BVerwG, 21.09.1995 - 2 C 34.94
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