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   BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06   

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BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06 (https://dejure.org/2006,1894)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2006 - 2 C 5.06 (https://dejure.org/2006,1894)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2006 - 2 C 5.06 (https://dejure.org/2006,1894)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BBVAnpG 99 Art. 9 § 1 Abs. 1; BayVwVfG Art. 32; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1
    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; gesetzliche Frist; Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne; Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBVAnpG 99 Art. 9 § 1 Abs. 1
    Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung; Anspruchsvoraussetzung; Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne; Beamter; Besoldung; Besoldungsverbesserung; Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit; ...

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Nachzahlung von kinderbezogenen Gehaltsbestandteilen an einen Beamten - Anpassung von Dienstbezügen und Versorgungsbezügen - Statuierung einer Zeitspanne als Tatbestandsmerkmal einer materiellrechtlichen Anspruchsnorm - Nachträgliche Verbesserung der kinderbezogenen ...

  • Judicialis

    BBVAnpG 99 Art. 9 § 1 Abs. 1; ; BayVwVfG Art. 32; ; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; gesetzliche Frist; Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne; Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 781 (Ls.)
  • DÖV 2007, 665
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
    Der Kollegialgerichtsregel liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten ein besseres Verständnis des Rechts als von einem Kollegialgericht nicht erwartet werden kann (Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99, 104 ff. m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18. November 2004 - III ZR 347/03 - DVBl 2005, 312 m.w.N.), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 17. August 2005 a.a.O. S. 106 f.), greift die Kollegialgerichtsregel nur ein, wenn die kollegialgerichtliche Entscheidung, die eine behördliche Maßnahme als rechtmäßig gebilligt hat, ihrerseits auf einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage beruht.

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
    Darin hatte die Oberfinanzdirektion Nürnberg den Text einer Verwaltungsvorschrift unverändert übernommen, die das Bayerische Staatsministerium der Finanzen am 21. Dezember 1990 formuliert und zwecks Information über die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - (BVerfGE 81, 363) und vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84, 26/84, 4/86 - (BVerfGE 82, 60) den anderen Ministerien und den nachgeordneten Behörden zugeleitet hatte.

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - (BVerfGE 81, 363) erhobenen und mit Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 5, 6, 7, 8, 9, 10/96, 3, 4, 5, 6/97 - (BVerfGE 99, 300) bekräftigten Forderung Rechnung getragen, die Besoldung der Beamten mit mehreren Kindern seit 1988 zu verbessern.

  • BGH, 18.11.2004 - III ZR 347/03

    Amtspflichten bei der Überführung einer großen Anzahl Angestellter in eine

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18. November 2004 - III ZR 347/03 - DVBl 2005, 312 m.w.N.), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 17. August 2005 a.a.O. S. 106 f.), greift die Kollegialgerichtsregel nur ein, wenn die kollegialgerichtliche Entscheidung, die eine behördliche Maßnahme als rechtmäßig gebilligt hat, ihrerseits auf einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage beruht.
  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
    In dem allen liegt die Aussage des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Ursächlichkeit der missverständlichen Formulierung des Erlasses für die Untätigkeit des Klägers wahrscheinlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1974 - 2 BvR 32/74 - BVerfGE 38, 35 ; BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1996 - BVerwG 1 B 37.95 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 24).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
    Die Bindung nach Halbsatz 1 dieser Vorschrift tritt nur dann nicht ein, wenn die Auslegung des Tatsachengerichts einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 m.w.N.; Beschluss vom 28. Mai 1973 - BVerwG 2 B 15.73 - Buchholz 238.91 Nr. 5 BhV Nr. 3 S. 3).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
    Darin hatte die Oberfinanzdirektion Nürnberg den Text einer Verwaltungsvorschrift unverändert übernommen, die das Bayerische Staatsministerium der Finanzen am 21. Dezember 1990 formuliert und zwecks Information über die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - (BVerfGE 81, 363) und vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84, 26/84, 4/86 - (BVerfGE 82, 60) den anderen Ministerien und den nachgeordneten Behörden zugeleitet hatte.
  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
    Ist eine Zeitspanne, in der eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss, als ein Tatbestandsmerkmal einer materiellrechtlichen Anspruchsnorm statuiert, besteht bei Nichterfüllung dieses Merkmals der Anspruch nicht, es sei denn, das materielle Recht erklärt dies in bestimmten Fällen für unerheblich oder die Berufung auf die fehlende Einhaltung des Zeitraums widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. u.a. Urteile vom 28. Juni 1965 - BVerwG 8 C 334.63 - BVerwGE 21, 258 , vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 79.86 - Buchholz 448.7 Art. 4 KDVNG Nr. 2 und vom 22. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 10.92 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 111).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
    Die Geltendmachung des Anspruchs auf zusätzliche Besoldung innerhalb der Zeitspanne 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1998 ist vielmehr ein dem materiellen Recht zuzuordnendes Tatbestandsmerkmal des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99. Diese Rechtsauffassung liegt dem Urteil des Senats vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - (BVerwGE 114, 350), in dem das Zeitmoment in Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 als "Anspruchsvoraussetzung" bezeichnet ist (Urteil vom 28. Juni 2001 a.a.O. S. 352), sowie dem Urteil des Senats vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 13.04 - (Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 32 S. 9) zugrunde, wonach der Antrag auf Erhöhung des Familienzuschlags eine "materiellrechtliche Willenserklärung" darstellt.
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - (BVerfGE 81, 363) erhobenen und mit Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 5, 6, 7, 8, 9, 10/96, 3, 4, 5, 6/97 - (BVerfGE 99, 300) bekräftigten Forderung Rechnung getragen, die Besoldung der Beamten mit mehreren Kindern seit 1988 zu verbessern.
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04

    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
    Die Geltendmachung des Anspruchs auf zusätzliche Besoldung innerhalb der Zeitspanne 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1998 ist vielmehr ein dem materiellen Recht zuzuordnendes Tatbestandsmerkmal des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99. Diese Rechtsauffassung liegt dem Urteil des Senats vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - (BVerwGE 114, 350), in dem das Zeitmoment in Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 als "Anspruchsvoraussetzung" bezeichnet ist (Urteil vom 28. Juni 2001 a.a.O. S. 352), sowie dem Urteil des Senats vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 13.04 - (Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 32 S. 9) zugrunde, wonach der Antrag auf Erhöhung des Familienzuschlags eine "materiellrechtliche Willenserklärung" darstellt.
  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
  • BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 79.86

    Kriegsdienstverweigerung - Ausschlußfrist - Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 27.09.2001 - 2 B 8.01

    Revisionsverfahrensrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage einer Ersatzpflicht

  • BVerwG, 28.05.1973 - II B 15.73

    Unterscheidung von Krankenhausbehandlung und Sanatoriumsbehandlung -

  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 35.73

    Verlust des Anspruchs auf Filmförderung für einen Filmhersteller bei

  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 C 24.21

    Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zuvielarbeit bei als Arbeitszeit zu

    Auch hinsichtlich der möglichen finanziellen Ausgleichspflicht hat der Dienstherr ein berechtigtes Interesse daran, nicht nachträglich mit unvorhersehbaren Zahlungsbegehren konfrontiert zu werden (BVerwG, Urteile vom 21. September 2006 - 2 C 5.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 38 Rn. 15 und vom 17. Februar 2022 - 2 C 5.21 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Dementsprechend ist jeweils zu erforschen, in welchem Sinne die betreffende Behörde die von ihr herausgegebenen Richtlinien in einem maßgebenden Punkte verstanden wissen wollte und tatsächlich verstanden und angewandt hat (BVerwG, Urteile vom 10. April 1997 - 2 C 38.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 16 S. 34 und vom 21. September 2006 - 2 C 5.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 38 Rn. 19).
  • VG Ansbach, 12.08.2008 - AN 1 K 08.00424

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist des Art. 9

    Der Beklagte sei nicht aus Gründen von Treu und Glauben daran gehindert, sich auf die verspätete Antragstellung zu berufen, weil der in Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 99 genannte Zeitraum nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 - 2 C 5.06 u.a. - für den Dienstherrn von erheblicher Bedeutung sei.

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 - 2 C 5.06 komme eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist nicht in Betracht.

    Davon unabhängig sei die zeitnahe Geltendmachung für den Dienstherrn von erheblicher Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 21.9.2006 - 2 C 5/06).

    Die Geltendmachung des Anspruchs auf zusätzliche Besoldung innerhalb der Zeitspanne 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1998 ist somit ein dem materiellen Recht zuzuordnendes Tatbestandsmerkmal des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99. Das damalige Unterlassen des Klägers bleibt deshalb auch der - für die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung erforderlichen - Einstufung als schuldhaft oder schuldlos unzugänglich (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 21.9.2006 - 2 C 5/06, DVBl. 2007, 781).

    Der Dienstherr ist aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beamten über dessen Rechte und Pflichten jederzeit umfassend und aktuell zu informieren (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.9.2006 - 2 C 5/06, a.a.O. vom 30.1.1997 - 2 C 10.96, BVerwGE 104, 55 und vom 7.4.2005 - 2 C 5.04, BVerwGE 123, 175; Beschlüsse vom 27.9.2001 - 2 B 8.01, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 119 und vom 6.3.2002 - 2 B 3.02, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 120).

    Die notwendige Kausalität zwischen der irreführenden Aussage in dem Erlass vom 21. Dezember 1990 und dem Unterlassen eines rechtzeitigen Antrags auf zusätzliche Besoldung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2006, a.a.O.) liegt deshalb für den hier strittigen Zeitraum vom 1. Juni 1997 bis 31. Dezember 1998 nicht vor, womit der geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht besteht (BayVGH, Beschluss vom 27.8.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder;

    Auch diese Nachzahlungsansprüche für die Zeit ab der Geltendmachung des Alimentationsdefizits bis zur verfassungsgerichtlichen Feststellung des Alimentationsdefizits entstehen erst, wenn der Gesetzgeber die nachzuzahlenden Beträge festlegt (Urteil vom 21. September 2006 - BVerwG 2 C 5.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 38 Rn. 8; Beschluss vom 25. Januar 2006 - BVerwG 2 B 36.05 - Buchholz 240 § 3 BBesG Nr. 7 Rn. 13 f.).
  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20

    Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist;

    Dementsprechend ist jeweils zu erforschen, in welchem Sinne die betreffende Behörde die von ihr herausgegebenen Richtlinien in einem maßgebenden Punkt verstanden wissen wollte und tatsächlich verstanden und angewandt hat (BVerwG, Urteile vom 10. April 1997 - 2 C 38.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 16 S. 34, vom 21. September 2006 - 2 C 5.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 38 Rn. 19 und vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - Rn. 19).
  • VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374

    Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener

    Der Beklagte sei nicht aus Gründen von Treu und Glauben daran gehindert, sich auf die verspätete Antragstellung zu berufen, weil der in Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 99 genannte Zeitraum nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 (2 C 5.06, 2 C 6.06, 2 C 7.06) für den Dienstherrn von erheblicher Bedeutung sei.

    Wie sich aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 (u.a. 2 C 5.06) ergebe, sei der Dienstherr aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beamten über dessen Rechte und Pflichten umfassend und aktuell zu informieren.

    Zu Recht hat das Landesamt für Finanzen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 21.9.2006, 2 C 5/06, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass es insoweit bereits an einer Falschinformation des Klägers durch den Beklagten fehle.

    Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2006, 2 C 5/06, DVBl 2007, 781).

  • VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 14.00902

    Verspätete Geltendmachung des Anspruchs auf amtsangemessene Alimentation

    Das Landesamt für Finanzen sei nicht aus Gründen von Treu und Glauben daran gehindert, sich auf die verspätete Antragstellung zu berufen, weil der in Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 99 genannte Zeitraum nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 - 2 C 5.06 u.a., für den Dienstherrn von erheblicher Bedeutung sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteilen vom 21. September 2006 - 2 C 5.06 u. a. entschieden, dass der Zeitraum des Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 99 ein materielles Tatbestandsmerkmal und daher keine gesetzliche Frist im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG sei.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.9.2006 - 2 C 5/06 u. a.) sei die Geltendmachung des Anspruchs innerhalb der Zeitspanne vom 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1998 ein dem materiellen Recht zuzuordnendes Tatbestandsmerkmal.

    Für solche Fallgestaltungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine entsprechende Information der konkret betroffenen Beamten durch den Dienstherrn bejaht (vgl. Beschluss vom 28.1.2010 - 3 ZB 09.1663; Beschluss vom 27.8.2007 - 3 B 06.3366 unter Bezugnahme auf das zum selben Sachverhalt ergangene Urteil des BVerwG vom 21.9.2006 - 2 C 5.06).

  • BVerwG, 17.02.2022 - 2 C 5.21

    Finanzieller Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit eines Polizeibeamten

    Auch hinsichtlich der möglichen finanziellen Ausgleichspflicht hat der Dienstherr ein berechtigtes Interesse daran, nicht nachträglich mit unvorhersehbaren Zahlungsbegehren konfrontiert zu werden (BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 5.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 38 Rn. 15).
  • VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302

    Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener Ali

    Das Landesamt für Finanzen sei nicht aus Gründen von Treu und Glauben daran gehindert, sich auf die verspätete Antragstellung zu berufen, weil der in Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 1999 genannte Zeitraum nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 (2 C 5.06, 2 C 6.06 und 2 C 7.06) für den Dienstherrn von erheblicher Bedeutung sei.

    Zu Recht hat das Landesamt für Finanzen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 21.9.2006, 2 C 5/06, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass es insoweit bereits an einer Falschinformation des Klägers durch den Beklagten fehle.

    Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2006, 2 C 5/06, DVBl 2007, 781).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2289/05

    Zur amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Beamter - Familienzuschlag

    Insoweit fehlt es an einer materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzung (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 5.06 -, Juris).
  • VGH Bayern, 14.12.2012 - 3 BV 08.2224

    Beamtenrecht Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 7.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 19.21

    Anrechnung von Pausenzeiten auf die Arbeitszeit von Polizeibeamten bei Krankheit

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 6.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13

    Anerkennung eines Dienstunfalls - zur Frage der Verletzung einer Aufklärungs-

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 37.09

    Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2007 - 4 S 1927/05

    Zeitnahe Geltendmachung eines Anspruchs auf höheren Familienzuschlag

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 10.10

    Anspruch auf eine gesetzlich nicht vorgesehene erhöhte Besoldung zur Deckung des

  • VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605

    Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener

  • VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047

    Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener

  • BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 78.10
  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 6.10

    Anspruch auf eine gesetzlich nicht vorgesehene erhöhte Besoldung zur Deckung des

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 11.10

    Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 48.09

    Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 21.21

    K. ./. Bundesrepublik Deutschland - Anrechnung von Ruhezeiten auf Arbeitszeit

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 49.09

    Verhältnis von Dienstleistungspflicht des Beamten und Alimentationspflicht des

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 26.09

    Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 38.09

    Anspruch eines Zollamtmanns gegen seinen Dienstherrn auf erhöhte Besoldung für

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 36.09

    Anspruch eines Zollbetriebsinspektors auf erhöhte Besoldung zur Deckung des

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 35.09

    Zahlung erhöhter Besoldung zur Deckung des Bedarfs für das dritte Kind eines

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 31.09

    Anspruch eines Beamten auf verfassungswidrig nicht vorgesehene Besoldung im

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 3 ZB 09.1663

    BeamtenrechtFamilienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

  • VG Lüneburg, 05.07.2007 - 1 A 16/05

    Alimentationsrechtlicher Bedarf; amtsangemessene Alimentation; Besoldung;

  • VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573

    Kein Anspruch auf Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

  • VGH Bayern, 26.02.2016 - 6 ZB 14.1888

    Angemessene Abwicklungszeit für den Widerruf des Sonderurlaubs

  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061

    Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 176/08

    Abgabenordnung: Zugang der Einspruchsrücknahme nach Verböserungsankündigung

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 175/08

    Zugangszeitpunkt einer nach einem Verböserungshinweis des Finanzamtes erfolgten

  • VG Ansbach, 19.10.2010 - AN 1 K 08. 02044

    BeamtenrechtFamilienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 3 ZB 09.3169

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 01.12.2008 - 3 ZB 07.3422

    Familienbezogene amtsangemessene Alimentation eines Beamten mit drei Kindern

  • VG München, 18.08.2009 - M 5 K 07.4260

    Anspruch auf amtsangemessene Alimentation; verspätete Antragstellung

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