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   BVerwG, 21.09.2022 - 4 B 13.22   

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https://dejure.org/2022,30719
BVerwG, 21.09.2022 - 4 B 13.22 (https://dejure.org/2022,30719)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2022 - 4 B 13.22 (https://dejure.org/2022,30719)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2022 - 4 B 13.22 (https://dejure.org/2022,30719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Funktionell untrennbarer Zusammenhang zwischen dem Betrieb eines innerstaatlichen (Leitungs)Vorhabens und der Freisetzung der Treibhausgasemissionen außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets; Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Funktionell untrennbarer Zusammenhang zwischen dem Betrieb eines innerstaatlichen (Leitungs)Vorhabens und der Freisetzung der Treibhausgasemissionen außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets; Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20

    Vermeidungsmaßnahmen im Sinne der bauplanerischen Eingriffsregelung nach § 1a

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2022 - 4 B 13.22
    Denn die Beschwerde legt nicht dar, dass die Fragen - wie für den Erfolg einer Grundsatzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geboten - angesichts der hier vorliegenden Mehrfachbegründung entscheidungserheblich und folglich klärungsfähig sind (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 17, 90 und vom 26. November 2020 - 4 BN 19.20 - KommJur 2021, 52 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2022 - 4 B 13.22
    Denn die Beschwerde legt nicht dar, dass die Fragen - wie für den Erfolg einer Grundsatzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geboten - angesichts der hier vorliegenden Mehrfachbegründung entscheidungserheblich und folglich klärungsfähig sind (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 17, 90 und vom 26. November 2020 - 4 BN 19.20 - KommJur 2021, 52 m. w. N.).
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