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BVerwG, 21.10.1960 - VII C 133.59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Reichsbahngesetz § 25 Abs. 2; ZPO § 882a
Papierfundstellen
- BVerwGE 11, 174
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 28.07.1965 - VII B 86.64
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …
Der Senat hat durch Urteil vom 21. Oktober 1960 - BVerwG VII C 133.59 - (BVerwGE 11, 174) das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache an dieses Gericht zurückverwiesen, weil entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht § 882 a ZPO anzuwenden sei, sondern weiterhin eine Genehmigung gemäß § 25 Abs. 2 ReichsbahnG erforderlich sei und daher geprüft werden müsse, ob unter Berücksichtigung dieser Vorschrift die Genehmigung versagt werden dürfe.