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   BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68   

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BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68 (https://dejure.org/1968,221)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1968 - IV C 33.68 (https://dejure.org/1968,221)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1968 - IV C 33.68 (https://dejure.org/1968,221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Anordnung der sofortigen Vollziehung gegenüber der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage - Vorläufiger Rechtsschutz des Bauherrn gegenüber der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 202
  • DVBl 1969, 269
  • DÖV 1969, 111
  • DÖV 19969, 111
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1966 - VII B 465/66
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68
    Allerdings fehlte es der Klage nicht bereits am Rechtsschutzbedürfnis unabhängig davon, ob man den Auffassungen folgt, die die Baugenehmigung im Ergebnis für vollzugsunfähig halten (vgl. OVG Münster in NJW 1966, 2181; vgl. weiter OVG Rheinland-Pfalz in BRS 18, 225) oder denen, die gegenüber der Baugenehmigung als einem feststellenden Verwaltungsakt eine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage nicht eintreten lassen wollen (vgl. HessVGH in NJW 1966, 2183), oder schließlich die Baugenehmigung mit ihrer Aushändigung bereits als vollzogen ansehen und für die daher eine weitere Vollziehung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OVG Lüneburg in DVBl. 1966, 275).
  • VGH Bayern, 19.08.1966 - 195 IV 65
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68
    Mit Recht steht daher die herrschende Meinung auf dem Standpunkt, daß eine Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht gegeben ist (OVG Münster in VerwRspr. 11, 884; BayVGH in NJW 1967, 645; Koehler, Verwaltungsgerichtsordnung, B IV 6 zu § 80; Sauter, Verwaltungspraxis 1962, 1 [3]; a. A. Redeker-von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 1965, Anm. 29 zu § 80, aus der Erwägung, daß anderenfalls der Begünstigte des Verwaltungsakts auf Jahre hinaus seine Rechte aus dem Verwaltungsakt verlieren könnte, ohne daß Redeker-von Oertzen die Möglichkeit einer anderweiten Hilfe über § 80 oder § 123 VwGO ins Auge fassen; anderer Ansicht weiter, soweit ersichtlich, nur Löwer in DÖV 1965, 829 [831], der aber die praktischen Schwierigkeiten, die mit der neben der Hauptsache laufenden Verpflichtungsklage verbunden sind, durchaus einräumt).
  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 13.68

    Auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange gestützte Nachbarklage des

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68
    Nachdem durch Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 13.68 - die Klage des Nachbarn, des Beigeladenen dieses Verfahrens, gegen die Baugenehmigung rechtskräftig abgewiesen worden ist, haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und bitten um Entscheidung über die Kosten.
  • VGH Hessen, 12.07.1966 - B IV 32/66
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68
    Allerdings fehlte es der Klage nicht bereits am Rechtsschutzbedürfnis unabhängig davon, ob man den Auffassungen folgt, die die Baugenehmigung im Ergebnis für vollzugsunfähig halten (vgl. OVG Münster in NJW 1966, 2181; vgl. weiter OVG Rheinland-Pfalz in BRS 18, 225) oder denen, die gegenüber der Baugenehmigung als einem feststellenden Verwaltungsakt eine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage nicht eintreten lassen wollen (vgl. HessVGH in NJW 1966, 2183), oder schließlich die Baugenehmigung mit ihrer Aushändigung bereits als vollzogen ansehen und für die daher eine weitere Vollziehung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OVG Lüneburg in DVBl. 1966, 275).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    In einem Beschluß vom 21. Oktober 1968 (NJW 1969, S. 202 [203]; siehe nunmehr auch BVerfGE 49, 244 [250]) hat es auch für diese Verwaltungsakte den vorläufigen Rechtsschutz auf § 80 VwGO gestützt und die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe anerkannt (ebenso BayVGH, VGH nF 11, 93; VGH Baden-Württemberg, ESVGH 18, 65; OVG Lüneburg, NJW 1970, S. 963, sowie DVBl 1977, S. 732).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

    Für den Fall eines begünstigenden Verwaltungsaktes, der von einem Dritten angefochten wird, ist im Rahmen der §§ 80, 80a, 80b VwGO anerkannt, daß der Begünstigte bis zur rechtskräftigen Zurückweisung der Anfechtung von der an sich zuerkannten Rechtsposition noch nicht Gebrauch machen darf (vgl zB - betr Gewerbe- und Baugenehmigungen - BVerwGE 89, 357, 362; BVerwG DÖV 1969, 111, 112; ebenso BVerwG BayVBl 1966, 279; vgl auch BVerfGE 51, 268, 281).
  • OVG Saarland, 25.05.1970 - II W 8/70

    Rechtsschutz bei Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Baugenehmigung;

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 8 R 1166/13

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Bei der schriftlichen Maßnahme der Antragsgegnerin vom 17.4.2013 handelt es sich jedoch - worauf das SG bereits zutreffend hingewiesen hat - nicht um einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), weshalb ein förmlicher Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehung (§ 86a Abs. 3 SGG) nicht in Betracht kommt (Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 86b Rn. 30; für die Parallelvorschrift des § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO] Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 80 Rn. 119; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 80 Rn. 52 unter Hinweis auf BVerwG NJW 1969, 202; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 842 unter Hinweis auf VGH Mannheim, NVwZ-RR 1988, 127 (127).
  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87

    Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren

    Er hält vielmehr die vom Bayerischen Obersten Landesgericht und von den Oberlandesgerichten Hamm und Zweibrücken vertretene Auffassung für richtig, der sich bei ähnlichen Verfahrenslagen auch das Kammergericht (VRS 39, 71) sowie die Oberlandesgerichte München (NJW 1970, 271 [BVerwG 21.10.1968 - IV C 33/68]), Hamm (VRS 42, 45), Karlsruhe (Justiz 1979, 213), Schleswig (SchlHA 1979, 209) und Stuttgart - 1. Strafsenat - (VRS 61, 452) angeschlossen haben.
  • OVG Saarland, 16.06.1976 - II W 24/76

    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Bauscheins; Verpflichtung der Behörde

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  • BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77

    Schulorganisatorische Verwaltungsakte - Auflösung einer Schule - Vorläufiger

    Soweit Organisationsakte als Verwaltungsakte anzusehen sind, gilt daher für den vorläufigen Rechtsschutz nichts anderes als für die - vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Argumentation ebenfalls angesprochenen - Verwaltungsakte mit Drittwirkung; auch für diese Verwaltungsakte hat sich das Bundesverwaltungsgericht gegenüber teilweise anderen Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum stets auf den Standpunkt gestellt, daß § 80 und nicht § 123 VwGO anwendbar ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 22. November 1965 - BVerwG 4 CB 225.65 - in DVBl. 1966, 273 und vom 21. Oktober 1968 - BVerwG 4 C 33.68 - in NJW 1969, 202).
  • BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 243.94

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Rechtliche Einordnung - Behördliche

    Unabhängig von der Frage, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. zum Streitstand Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG , 4. Aufl.1993, § 35 Rn 49), werden die allgemeinen Vorschriften über die Klagearten nach §§ 42 f. VwGO jedenfalls durch die Sondervorschriften über die vorläufigen Maßnahmen verdrängt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Oktober 1968 - BVerwG 4 C 33.68 - NJW 1969, 202; vgl. auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl.1986, Rn 637, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 15 B 748/04

    Rechtmäßigkeit einer Änderung oder Aufhebung der Aussetzungsentscheidung

    Unbeschadet der Frage, ob die Aufhebung der Aussetzung der Vollziehung ein Verwaltungsakt i.S.d. § 35 VwVfG ist, offen gelassen etwa für die Anordnung der sofortigen Vollziehung in: BVerwG, Beschluss vom 21.10.1968 - IV C 33.68 -, NJW 1969, 202 f., hängt ihre Wirksamkeit - ebenso wie beim Verwaltungsakt - grundsätzlich nicht davon ab, ob sie rechtmäßig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06

    Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis;

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Nr. IV ist nicht mit einer Klage anfechtbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.10.1968 - IV C 33.68 - NJW 1969, 202) und der Ausspruch in Nr. V. erschöpft sich in einem ebenfalls nicht anfechtbaren tatsächlichen Hinweis auf die gesetzliche Kostentragungspflicht nach § 82 Abs. 1 AuslG (jetzt § 66 Abs. 1 AufenthG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1987 - 12 B 112/87

    Anordnung; Sofortige Vollziehung; Verwaltungsakt; Anhörung

  • BGH, 11.12.1980 - III ZR 38/79

    Abfindungsvertrag mit einer "Bürgerinitiative"

  • VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 4 K 13.42

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen; Berliner Verbau; Ablauf der Nutzungsdauer von

  • BFH, 28.03.1984 - I R 77/83

    Aussetzung der Vollziehung - Verhältnis der FGO zu allgemeinen Vorschriften -

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf

  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 3071/84
  • VG München, 25.06.2009 - M 10 K 07.3500

    Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung

  • VG Würzburg, 10.02.2015 - W 4 K 14.957

    Nichtigkeitsfeststellungsklage

  • VG München, 04.09.2012 - M 10 S 12.1652

    Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuerbescheids gegen Sicherheitsleistung

  • OVG Saarland, 15.07.1977 - II W 98/77

    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Bauscheins; Nachbarschützender

  • VG Regensburg, 28.05.2020 - RN 5 K 18.756

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Sicherstellung von Arzneimittelchargen

  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 117/16

    Vorläufiger Rechtsschutz; Kommunalabgabenbescheid; Aussetzung der Vollziehung;

  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1135/10

    Untersagung der Nutzung von Teilen eines Sanitärgebäudes mit Einliegerwohnung und

  • VG München, 25.06.2009 - M 10 K 08.4313
  • VG München, 25.06.2009 - M 10 K 09.1211

    Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 10 S 867/89

    Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms; Anordnung der sofortigen

  • BVerwG, 21.10.1975 - 4 B 147.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Mangelhafte

  • OVG Saarland, 18.12.1974 - II W 51/74

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zulassung eines Betriebsplans zu einem

  • VG Bayreuth, 24.11.2022 - B 9 K 21.1090

    Kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit,

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 11 ZB 08.1539

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung;

  • VG Berlin, 08.10.1987 - 14 A 192.87

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Drittwiderspruch, durch den die

  • VG Berlin, 14.12.1987 - 13 A 236.87

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauaufsichtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1969 - III 321/69
  • VG München, 26.06.2013 - M 10 K 12.5594

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

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