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BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an Erblasser
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 81 Abs. 1, § 92 Abs. 1, § 92 a, § 92 c
Verfahrensgang
- VG München, 30.01.1984 - 293 XVIII 83
- VGH Bayern, 25.04.1985 - 12 B 84 A.726
- BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85
Papierfundstellen
- BVerwGE 78, 165
- NJW 1988, 2551
- NVwZ 1988, 1027 (Ls.)
- DÖV 1988, 733
Wird zitiert von ... (34)
- BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R
Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des …
Dabei kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit nur darauf an, ob die dem Erblasser gewährten Leistungen diesem materiell-rechtlich zustanden, während reine Formverstöße ohne Bedeutung sind (…BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - SozR 4-5910 § 92c Nr. 1 RdNr 17; vgl auch BVerwG vom 21.10.1987 - 5 C 39.85 - BVerwGE 78, 165, 167) . - BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R
Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung …
Diese einschränkende Auslegung ergibt sich aus der Entwicklung der Kostenersatzpflicht des Erben, die sich schon in dem bis zum 31.5.1962 geltenden Fürsorgerecht nur auf rechtmäßig gewährte Fürsorgeleistungen bezog (vgl im Einzelnen BVerwGE 78, 165 ff) .Für die Beurteilung des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der Rechtmäßigkeit der Leistung ist allerdings nur die Frage zu beantworten, ob die der Erblasserin gewährten Leistungen dieser nach den materiellrechtlichen Vorschriften des BSHG zugestanden haben, während reine Formverstöße ohne Bedeutung sind (vgl auch BVerwGE 78, 165 f, wonach ein Anspruch nach § 92c BSHG ausgeschlossen ist, wenn dem Erblasser die Sozialhilfe "materiell" rechtswidrig gewährt worden ist) .
- LSG Bayern, 23.02.2012 - L 8 SO 113/09
Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Anforderungen an die Bestimmtheit eines …
Diese einschränkende Auslegung ergebe sich aus der Entwicklung der Kostenersatzpflicht des Erben, die sich schon in dem bis zum 31.5.1962 geltenden Fürsorgerecht nur auf rechtmäßig gewährte Fürsorgeleistungen bezog (vgl im Einzelnen BVerwGE 78, 165 ff).Für die Beurteilung des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der Rechtmäßigkeit der Leistung sei allerdings nur die Frage zu beantworten, ob die der Erblasserin gewährten Leistungen dieser nach den materiellrechtlichen Vorschriften des BSHG zugestanden haben, während reine Formverstöße ohne Bedeutung seien (vgl. auch BVerwGE 78, 165 f, wonach ein Anspruch nach § 92c BSHG ausgeschlossen ist, wenn dem Erblasser die Sozialhilfe "materiell" rechtswidrig gewährt worden ist).
- SG Karlsruhe, 31.08.2012 - S 1 SO 362/12
Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses - keine …
bb) Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte die Hilfeleistungen gegenüber dem Hilfeempfänger nicht rechtmäßig erbracht hätte, was seinem Erstattungsanspruch entgegenstünde (vgl. insoweit BSG, FEVS 62, 145; Thür. LSG vom 06.07.2011 - L 8 SO 1027/08 - ; BVerwGE 78, 165; Bay. VGH, FEVS 55, 211; VGH Baden-Württemberg, FEVS 46, 338, 342 und OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2002, 695, 696;… ferner Lücking in Hauck/Noftz, SGB XII, § 102, Rdnr. 14 und Schellhorn, a.a.O., Rdnr. 9), sind weder vorgetragen noch aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens sonst ersichtlich. - LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 853/09
Sozialhilfe - Übergang bzw Überleitung eines Anspruchs auf Erbauseinandersetzung …
Andererseits geht das BVerwG davon aus, dass für den Fall, dass Sozialhilfe zu Unrecht gewährt worden ist, die §§ 45, 50 SGB X eine abschließende Regelung der Erstattung, d.h. der Rückabwicklung der entsprechenden Leistungen enthalten; eine kumulative Durchsetzung des Rückforderungsanspruchs gegen den Hilfeempfänger und des Zahlungsanspruchs gegen den Dritten kommt nicht in Betracht (BVerwG, NJW 1992, 3313; BVerwGE 78, 165 ). - BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R
Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger - …
Da der Erstattungsanspruch der Beklagten somit in den speziellen Anwendungsbereich des § 50 Abs. 2 SGB X fällt, ist ein Rückgriff auf einen fraglichen allgemeinen öffentlich-rechtlichen Ersatz- bzw Erstattungsanspruch, den das LSG angewandt hat, ebenso ausgeschlossen wie die (entsprechende) Anwendung des zivilrechtlichen Bereicherungsrechts nach §§ 812 ff Bürgerliches Gesetzbuch (so auch BVerwGE 78, 165, 169; Hofe SGb 1990, 527, 528; aA SG Itzehoe Breithaupt 1986, 401). - BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung
Vielmehr ist mit ihr seit dem Inkrafttreten des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nur das in Gesetzesform gegossen worden, was bereits aus dem bislang ungeschrieben gewesenen Verwaltungsrecht, nämlich dem Rechtsinstitut des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, für das Sozialleistungsrecht entwickelt worden war (BVerwGE 78, 165 ). - BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung
Ist Sozialhilfe zu Unrecht gewährt worden, so enthalten die §§ 45, 50 SGB X eine abschließende Regelung der Erstattung, d.h. der Rückabwicklung der entsprechenden Leistungen (vgl. BVerwGE 78, 165 ). - SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09
Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder …
2.2) Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte bzw. dessen Rechtsvorgänger die Hilfeleistungen nicht rechtmäßig erbracht hätte, was dem Erstattungsanspruch des Beklagten entgegenstünde (vgl. hierzu BVerwGE 78, 165; Bay. VGH, FEVS 55, 211; VGH Baden-Württemberg, FEVS 46, 338, 342 und OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2002, 695, 696), sind weder vorgetragen noch aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens sonst ersichtlich. - LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 92/17
Anspruch auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII
Bei zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe sei auch gegenüber den Erben nur die Möglichkeit der Rücknahme des Verwaltungsaktes nach §§ 45, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch -Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) gegeben (Hinweis auf BVerwGE 78, 165).Es handelt sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, dass der notwendigen Abgrenzung zu §§ 45 ff. SGB X geschuldet ist; wenn die Leistungen rechtswidrig gewährt wurden, sind die Regelungen der §§ 45, 48, 50 SGB X abschließend (BSG…, Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 2/09 R -, juris Rn. 16 m.w.N.); eine Anwendung des § 102 SGB XII scheidet in diesem Fall aus, da die dem Vertrauensschutz, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit dienenden Beschränkungen der §§ 45 ff. SGB X auch dem Erben zugutekommen und nicht unterlaufen werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - 5 C 39/85 - BVerwGE 78, 165, zitiert nach juris Rn. 9).
- BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
Erstattungsanspruch bei mehrfacher Sozialleistung, Mitwirkungspflicht, Verletzung …
- OVG Brandenburg, 27.01.2000 - 4 A 111/97
Rückerstattung von Pflegesatzzahlungen; Berechnung des Pflegesatzes nach der …
- OVG Berlin, 23.06.2005 - 6 B 23.03
- OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LB 135/19
Untersagung des Inverkehrbringens von Medizinprodukten
- BVerwG, 05.11.2008 - 5 PKH 8.08
Der Klägerin kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2001 - 12 A 10133/01
Heranziehung als Erbin zum Ersatz von Kosten einer Heimunterbringung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99
Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe; …
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2002 - 7 S 2490/00
Auswahl unter kostenersatzpflichtigen Erben
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 6 S 828/94
Heranführung des unterhaltsverpflichteten Dritten nach BSHG § 92a Abs 1 zum …
- SG Gießen, 30.11.2015 - S 27 AS 274/13
Der Besuch einer Fachoberschule, durch den ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I …
- SG Wiesbaden, 28.11.2018 - S 29 SO 99/17
Die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe ist nur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2686/99
Ersatz der Kosten einer gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt eines Verstorbenen …
- VGH Bayern, 10.12.2007 - 12 BV 06.3028
Sozialhilfe; Die Rücknahme einer teilweise rechtswidrigen, aber bestandskräftigen …
- VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700
Sozialhilfe, - Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Erben auf Ersatz der …
- VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 01.1454
Sozialhilfe, Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Erben, …
- SG Gotha, 28.09.2009 - S 14 SO 1150/09
Aufhebung eines Rückforderungsbescheids bzgl. einer vollstationären Unterbringung …
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 37/09
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1992 - 8 A 1450/90
Sozialhilferecht: Voraussetzungen für die Verpflichtung zum Kostenersatz nach § …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1992 - 8 A 2127/88
Sozialhilferecht: Adressat bei Rücknahme eines rechtswidrigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2002 - 12 A 2866/01
Anspruch auf Kostenersatz durch den Erben nach § 92c BSHG bei Gewährung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1997 - 24 A 3103/93
Empfänger von Sozialhilfe; Erbe; Kostenersatz; Rechtmäßige Gewährung von Hilfe
- SG Darmstadt, 05.04.2017 - S 28 SO 116/14
- VG Münster, 02.11.2004 - 5 K 1115/02
Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ; Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1994 - 12 A 10652/94