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   BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87   

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BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87 (https://dejure.org/1987,6886)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1987 - 9 CB 16.87 (https://dejure.org/1987,6886)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 9 CB 16.87 (https://dejure.org/1987,6886)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan - Recht auf den gesetzlichen Richter - Fehlerhaftigkeit des Geschäftsverteilungsplanes - Willkürlichlichkeit eines Geschäftsverteilungsplanes - Durchführung weiterer Beweiserhebungen durch gutachtliche Stellungnahmen - Anspruch ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 CB 4.86

    Geschäftsverteilung - Spruchkörperbesetzung - Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß eine Besetzung der Richterbank, die den Bestimmungen des Geschäftsverteilungsplans widerspricht, weil diese Bestimmungen vom entscheidenden Gericht rechtsirrtümlich unrichtig angewandt worden sind, nicht bereits vorschriftswidrig im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO ist, sondern daß dieser Revisionsgrund, wenn er mit einem Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan begründet wird, nur bei einem qualifizierten Verstoß gegeben ist (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 CB 4.86 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 17 m.w.N.).

    Das erforderliche qualifizierende Merkmal hat das Bundesverwaltungsgericht darin gesehen, daß der Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan auf willkürlichen Erwägungen des entscheidenden Gerichts beruht (Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 CB 4.86 - a.a.O.; Beschluß vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 C 35.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 62) bzw. dieser Verstoß sich - was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei einer auf Willkür zurückzuführenden unrichtigen Auslegung oder Anwendung des Geschäftsverteilungsplans grundsätzlich zutrifft (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65] und 29, 45 - gleichzeitig als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11)).

    In Übereinstimmung damit sind auch der 6. und 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ihren Urteilen vom 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 35.83 - (Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 11) und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 CB 4.86 - (a.a.O.), die beide die Frage einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts infolge Fehlerhaftigkeit des Geschäftsverteilungsplans zum Gegenstand hatten, davon ausgegangen, daß nur dann, wenn der dem Geschäftsverteilungsplan anhaftende Rechtsmangel eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt, die Revisionsrüge nach § 133 Nr. 1 VwGO Erfolg hat.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87
    Denn das Asylrecht wegen politischer Verfolgung soll nicht allgemein jedem, der in seiner Heimat benachteiligt wird und etwa in materieller Not leben muß, die Möglichkeit eröffnen, in der Bundesrepublik Deutschland seine Lebenssituation zu verbessern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - BVerfGE 54.341 ).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87
    Das Asylrecht steht zwar Ausländern zu, die in ihrem Heimatland in bezug auf ihre religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen "Umerziehung" oder mit einer auf "Unterwerfung" ausgerichteten, gezielten Disziplinierung zu rechnen haben (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83

    Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87
    Das Asylrecht kann und soll aber nicht vor langfristigen und allmählichen Anpassungsprozessen schützen, die sich für den einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergeben, und zwar um so weniger, als solche Folgen für eine große Zahl von Asylbewerbern auch - und in aller Regel in verstärktem Maße - bei einer Asylgewährung in Deutschland zu erwarten und hinzunehmen sind (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 9 CB 191.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 18).
  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 C 35.84

    Erfordernis des schlüssigen Vortragens revisionsbegründender Mängel - Annahme der

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87
    Das erforderliche qualifizierende Merkmal hat das Bundesverwaltungsgericht darin gesehen, daß der Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan auf willkürlichen Erwägungen des entscheidenden Gerichts beruht (Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 CB 4.86 - a.a.O.; Beschluß vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 C 35.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 62) bzw. dieser Verstoß sich - was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei einer auf Willkür zurückzuführenden unrichtigen Auslegung oder Anwendung des Geschäftsverteilungsplans grundsätzlich zutrifft (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65] und 29, 45 - gleichzeitig als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11)).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87
    Insoweit macht die Beschwerde zwar geltend, die "angegriffene Entscheidung weicht von der Christenentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1983" - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) ab.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87
    Das erforderliche qualifizierende Merkmal hat das Bundesverwaltungsgericht darin gesehen, daß der Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan auf willkürlichen Erwägungen des entscheidenden Gerichts beruht (Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 CB 4.86 - a.a.O.; Beschluß vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 C 35.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 62) bzw. dieser Verstoß sich - was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei einer auf Willkür zurückzuführenden unrichtigen Auslegung oder Anwendung des Geschäftsverteilungsplans grundsätzlich zutrifft (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65] und 29, 45 - gleichzeitig als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11)).
  • BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 35.83
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87
    In Übereinstimmung damit sind auch der 6. und 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ihren Urteilen vom 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 35.83 - (Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 11) und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 CB 4.86 - (a.a.O.), die beide die Frage einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts infolge Fehlerhaftigkeit des Geschäftsverteilungsplans zum Gegenstand hatten, davon ausgegangen, daß nur dann, wenn der dem Geschäftsverteilungsplan anhaftende Rechtsmangel eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt, die Revisionsrüge nach § 133 Nr. 1 VwGO Erfolg hat.
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachtlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 9 CB 16.87
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachtlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.11.1982 - 7 CB 98.81

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts innerhalb einer

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den

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