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   BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98   

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BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98 (https://dejure.org/1999,549)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2 C 27.98 (https://dejure.org/1999,549)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 2 C 27.98 (https://dejure.org/1999,549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BBesG § 3 Abs. 3, Abs. 5, §§ 9, 12 Abs. 2; BGB § 826; LBG BW § 96 Abs. 1; LDO BW §§ 119, 128; VwGO § 86 Abs. 1, Abs. 3, § 108 Abs. 1, Abs. 2
    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst; Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung überzahlter Bezüge eines Beamten; - bei Leistungsklage des Dienstherrn; Bindungswirkung eines Disziplinarurteils für den vermögensrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen - Verlust der Bezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben - Feststellung - Konstitutive Wirkung - Rückforderung - Leistungsklage des Dienstherrn - Billigkeitsentscheidung - Schadensersatz

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1;... ; VwGO § 86 Abs. 3; ; VwGO § 108 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; LBG BW § 96 Abs. 1; ; BBesG § 3 Abs. 3; ; BBesG § 3 Abs. 5; ; BBesG § 9; ; BBesG § 12 Abs. 2; ; LDO BW § 119; ; LDO BW § 128; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht - Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst; Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung überzahlter Bezüge eines Beamten; - bei Leistungsklage des Dienstherrn; Bindungswirkung eines Disziplinarurteils für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 357
  • NJW 2000, 1737 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 445
  • DVBl 2000, 495
  • DÖV 2000, 290
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Der Anspruch auf Dienstbezüge, die gemäß § 3 Abs. 5 BBesG im voraus gezahlt werden, steht unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Feststellung ihres Verlustes wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst gemäß § 9 BBesG (vgl. BVerwGE 95, 94 ).

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung auch in Fällen der verschärften Haftung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 28, 68 ; 95, 94 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Billigkeitsentscheidung die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - ; BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung auch in Fällen der verschärften Haftung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 28, 68 ; 95, 94 ).

    Eine solche Billigkeitsentscheidung, die schon mit Blick auf die Höhe der gegen den Beklagten geltend gemachten Forderung von Amts wegen ergehen mußte, ist auch dann zu treffen, wenn der Erstattungsanspruch im Wege der verwaltungsgerichtlichen Leistungsklage geltend gemacht wird (stRspr; u.a. BVerwGE 18, 72 ; 28, 68 ; 30, 296 ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Billigkeitsentscheidung die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - ; BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Indessen besteht nach ständiger Rechtsprechung kein allgemeiner Anwendungsvorrang des § 12 Abs. 2 BBesG gegenüber der Haftungsregelung nach Bundes- oder Landesrecht (vgl. BVerwGE 17, 286 ; 29, 114 f.; 39, 307 hinsichtlich der Haftung eines Soldaten für Überzahlungen der Dienstbezüge; BVerwGE 71, 354 ; Urteil vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 5.91 - ).

    Liegen sowohl die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 BBesG als auch die des § 96 LBG vor, besteht Anspruchskonkurrenz (vgl. BVerwGE 71, 354 ).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Nach ständiger Rechtsprechung zu inhaltsgleichen Vorschriften erstreckt sich die durch § 128 Abs. 2 LDO angeordnete Bindungswirkung auf Beschlüsse nach § 119 LDO und bezieht sich jedenfalls auf den Tenor und die disziplinarrechtliche Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerwGE 95, 86 ; Beschlüsse vom 2. Juli 1998 - BVerwG 2 B 130.97 - und vom 17. Januar 1990 - BVerwG 1 DB 35.89 - ).

    Aufgrund dieser Bindungswirkung sind die Gerichte bei vermögens- oder statusrechtlichen Folgeprozessen gehalten, die Entscheidung des Disziplinargerichts in der Gestalt zu beachten, daß sie sich die im Urteil zum Ausdruck gekommene rechtliche Würdigung des Sachverhalts als vorgegeben zu eigen machen müssen (BVerwGE 95, 86 ).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99

    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -,

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Hinsichtlich der Bezüge, die dem Beklagten für die Zeit nach seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vom 4. Juli bis 31. Juli 1993 zugeflossen sind, kommt eine Rückforderung ausschließlich nach § 12 Abs. 2 BBesG (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift, wenn ein Beamtenverhältnis nicht besteht, vgl. Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 11.99 - ) in Betracht.
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Billigkeitsentscheidung die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - ; BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Ein den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO; Art. 103 Abs. 1 GG) verletzendes Überraschungsurteil liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. BVerwGE 36, 264 ; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - m.w.N.; auch BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 24.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Indessen besteht nach ständiger Rechtsprechung kein allgemeiner Anwendungsvorrang des § 12 Abs. 2 BBesG gegenüber der Haftungsregelung nach Bundes- oder Landesrecht (vgl. BVerwGE 17, 286 ; 29, 114 f.; 39, 307 hinsichtlich der Haftung eines Soldaten für Überzahlungen der Dienstbezüge; BVerwGE 71, 354 ; Urteil vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 5.91 - ).
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Eine solche Billigkeitsentscheidung, die schon mit Blick auf die Höhe der gegen den Beklagten geltend gemachten Forderung von Amts wegen ergehen mußte, ist auch dann zu treffen, wenn der Erstattungsanspruch im Wege der verwaltungsgerichtlichen Leistungsklage geltend gemacht wird (stRspr; u.a. BVerwGE 18, 72 ; 28, 68 ; 30, 296 ).
  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91

    Anspruch eines Soldaten auf Ortszuschlag - Rückforderung überzahlter Dienstbezüge

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

  • BVerwG, 17.01.1990 - 1 DB 35.89

    Umfang der Bindungswirkung des § 120 Abs. 2 BDO

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66

    Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen

  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 4 S 504/95

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge wegen unentschuldigten Fernbleibens vom

  • BVerwG, 31.01.1968 - VI C 49.67

    Bewilligung der Trennungsentschädigung eines Polizeibeamten

  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 DB 35.85
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

  • BVerwG, 26.08.1993 - 1 DB 15.93

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund eines schuldhaften

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches -

  • BVerwG, 02.07.1998 - 2 B 130.97

    Rechtssatzwiderspruch bei Feststellung der Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit

  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 20.93

    Zivildienst - Haftung - Beschäftigungsstelle - Schuldhafte Pflichtverletzung

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 10.02.1972 - II C 9.72

    Zur Rückforderung überzahlter Bezüge aus dem Rechtsgrund des Schadensersatzes im

  • BVerwG, 15.09.1977 - II C 41.74

    Zahlung eines Kassenfehlbestands - Verletzung von Amtspflichten

  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 173.61

    Begehren auf Ersatz grob fahrlässig verursachten Schadens - Haftungsminderung bei

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn 28; Urteil vom 25.1.2001, a. a. O., Rn 22).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -,

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückzahlung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (vgl. u.a. Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 27.98 - BVerwGE 109, 357 m.w.N. ).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 2.01

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Disziplinarmaßnahme; Gehaltskürzung;

    Im Falle der Leistungsklage oder der Aufrechnung kann die Billigkeitsentscheidung noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bis zum Sachantrag beim Tatsachengericht nachgeholt werden (Urteile vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 10 A 1.94 - BVerwGE 100, 206 m.w.N. und vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 27.98 - BVerwGE 109, 357 ).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

    Der Senat nimmt demgemäß in ständiger Rechtsprechung Anspruchskonkurrenz zwischen einem beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch und einem Ausgleichsanspruch an (vgl. z.B. Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 27.98 - BVerwGE 109, 357 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Die Billigkeitsentscheidung hat die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, a. a. O., Rn. 32; Urteil vom 21.9.1989 - BVerwG 2 C 68.86 -, juris Rn. 21; Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn. 28; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 15.11.2016 - BVerwG 2 C 9.15 -, juris Rn. 32).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999, a. a. O., Rn. 28; Urteil vom 25.1.2001, a. a. O., Rn. 22).

  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 3/14

    Prüfungsverfahren über die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe:

    Die Billigkeitsprüfung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG hat die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für den Dienstherrn zumutbare und für den Bereicherungsschuldner tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der gemäß der Lage im Zeitpunkt der Rückabwicklung Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwGE 66, 251, 255; 95, 94, 97; 109, 357, 361; NJW 1983, 2042, 2043; ZBR 1990, 80 f.).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge

    Die Billigkeitsentscheidung hat die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - BVerwG 2 C 14.81 -, juris Rn. 32; Urteil vom 21.9.1989 - BVerwG 2 C 68.86 -, juris Rn. 21; Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn. 28; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 24).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999, a. a. O., Rn. 28; Urteil vom 25.1.2001, a. a. O., Rn. 22).

    Zwar liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzendes Überraschungsurteil vor, wenn das Gericht einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn. 30 m. w. Nw.).

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2018 - 5 LA 190/17

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Billigkeitsprüfung im Rahmen der

    Die Billigkeitsentscheidung hat die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - BVerwG 2 C 14.81 -, juris Rn. 32; Urteil vom 21.9.1989 - BVerwG 2 C 68.86 -, juris Rn. 21; Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn. 28; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 24; Urteil vom 15.11.2016 - BVerwG 2 C 9.15 -, juris Rn. 32).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999, a. a. O., Rn. 28; Urteil vom 25.1.2001, a. a. O., Rn. 22).

  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 1 A 837/18

    Schadensersatzanspruch des Landkreises gegen den Landrat wegen zu Unrecht

    Liegen sowohl die Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches als auch eines Schadensersatzanspruches vor, besteht Anspruchskonkurrenz (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - 2 C 10/05 -, juris Rn. 15, vom 21. Oktober 1999 - 2 C 27/98 -, juris Rn. 32, 34 sowie vom 13. Juni 1985 - 2 C 56/82 -, juris Rn. 27).

    Da die schon bei der Rückforderung zu berücksichtigende Billigkeitsentscheidung den geltend gemachten Rückzahlungsanspruch zu modifizieren vermag, muss sie getroffen sein, wenn der Sachantrag beim Tatsachengericht gestellt wird (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2 C 27/98 - juris Rn. 28) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2001 - 1 A 3262/99

    Rückforderung einer Abfindungszahlung im Rahmen einer Vereinbarung über die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2 C 27.98 -, BVerwGE 109, 357 = DÖD 2000, 202.

    Während einerseits in einer Reihe von Entscheidungen ohne sonderliche Problematisierung eine (wohl auch noch vollständige) Nachholbarkeit der Billigkeitsentscheidung im Prozess für zulässig erachtet wird, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 22. März 1990 - 2 C 33.87 -, ZBR 1990, 265, m.w.N., und vom 13. Oktober 1971 - VI C 137.67 -, Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 2000 - 12 A 1364/99 - Schwegmann/Summer, a.a.O., § 12 Rn. 11, ist in anderen Entscheidung betont worden, dass sich die Rechtmäßigkeit der Billigkeitsentscheidung nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung beurteile, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 2 C 21.97 -, a.a.O., sie jedenfalls im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden könne, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2 C 27.98 -, a.a.O., und ist mitunter sogar davon die Rede, dass die Billigkeitsentscheidung zwingend vor der Rückforderung zu treffen sei und es sich - würde es daran fehlen - um einen nicht heilbaren Fehler handele.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2002 - 1 A 192/00

    Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten; Anrechnung einer

  • VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199

    Rückforderung von Anwärterbezügen nach Ausscheiden aus dem Dienst auf eigenen

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2019 - 5 LA 126/18

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Erwerbseinkommen; Ratenzahlung;

  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines

  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05

    Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen

  • VG Düsseldorf, 26.11.2010 - 26 L 1713/10

    Besoldung Verlust Dienstbezüge Sonderzuwendung Rückforderung Sofortige

  • VG Augsburg, 17.10.2019 - Au 2 K 19.333

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer Versorgungskürzung nach § 35 VersAusglG

  • VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 11 K 15.01249

    Rückforderung von im Voraus entrichteten Dienstbezügen bei Anerkennung als

  • VG Karlsruhe, 18.05.2016 - 2 K 1109/14

    Zur Rückforderung überzahlter Dienstbezüge eines Beamten im Polizeivollzugsdienst

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 20 LD 8/07

    Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für

  • VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405

    Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

  • BVerwG, 22.12.2008 - 9 B 37.08

    Vorliegen eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör unter dem

  • VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 967/99

    Recht der Bundesbeamten; Zur Frage der Verjährung deliktischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 1364/99

    Voraussetzungen der prozessrechtlichen Qualifizierung des Vorliegens einer

  • VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.38

    Rückforderung von Dienstbezügen nach Entlassung aus Probebeamtenverhältnis,

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2023 - 5 LA 92/22

    Bezüge; Dienstbezüge; Erwerbseinkommen; Erwerbsersatzeinkommen; Rückforderung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2005 - 1 E 1330/05
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 13/16

    Anforderungen an ein amtsärztliches Attest zur dauernden Dienstunfähigkeit

  • VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00001

    Teilweise Rücknahme von Beihilfebescheiden und Rückforderung von

  • VG Koblenz, 22.02.2022 - 5 K 1066/21

    Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 13 B 1666/09

    Anhörungsrüge im Zusammenhang mit einer erteilten DDR-Gewerbeerlaubnis; Verbot

  • VG Potsdam, 24.06.2009 - 2 K 2190/05

    Rückforderung des Trennungsgeldes von Staatssekretär a. D. Gustav-Adolf Stange

  • BVerwG, 25.11.2010 - 8 B 60.10

    Anforderungen an eine wirksam fristauslösende Zustellung eines Urteils bzgl. der

  • VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 23 K 159/08

    Rücknahme Rückforderung Besoldung Versorgung Familienzuschlag Kinderzuschlag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 1 A 4091/99

    Gewährung eines Mietzuschusses an einen Beamten; Anrechnungs- und

  • VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00146

    Rücknahme und Rückforderung von Beihilfe wegen unrichtiger Abrechnungen

  • VG Augsburg, 29.07.2019 - Au 2 K 18.339

    Rückforderung von zu Unrecht erhaltenem Familienzuschlag - Rückkehr der Ehefrau

  • VG Ansbach, 09.08.2012 - AN 1 E 12.01198

    Rückforderung von überzahlter Besoldung durch Aufrechnung

  • VG Aachen, 26.08.2010 - 1 K 129/10

    Rückforderung der Hälfte des an einen Hauptmann ausgezahlten Familienzuschlags

  • VG Düsseldorf, 09.01.2015 - 26 K 9713/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

  • VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 23 K 3101/08

    Neuregelung Rückforderung Anrechnung fiktiver Rente Übergangsregelung verspäteter

  • VGH Bayern, 09.06.2009 - 15 ZB 09.925

    Anhörungsrüge

  • VG Berlin, 05.09.2007 - 7 A 270.05

    Verjährung des Anspruchs auf Rückforderung überzahlter Dienstbezüge nach

  • VG Lüneburg, 16.07.2007 - 1 A 16/07

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge eines Ruhestandsbeamten und

  • VG Düsseldorf, 10.03.2008 - 23 K 3131/07

    Vorliegen einer Höchstgrenze für Ansprüche auf Beamtenversorgungsbezüge neben

  • VG Braunschweig, 06.07.2004 - 7 A 704/02

    Beamter; Besoldung; Billigkeitsentscheidung; Rückforderung; Sonderzuwendung

  • VG Düsseldorf, 31.03.2003 - 23 K 6190/00

    Berechnung des Versorgungsanspruchs eines emeritierten Professors; Ausgestaltung

  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 2 K 173/10

    Rückzahlung überzahlter Bezüge; Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der

  • VG Berlin, 29.01.2008 - 28 A 102.06

    Rückforderung von überhöhten Bezügezahlungen an einen Beamten

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