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   BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04   

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BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04 (https://dejure.org/2004,8045)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.2004 - 4 C 8.04 (https://dejure.org/2004,8045)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 4 C 8.04 (https://dejure.org/2004,8045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung einer Windenergieanlage; Berechnug der Grundfläche bei Windenergieanlagen; Feinsteuerung durch eine differenzierte Festsetzung mittels einer Öffnungsklausel, die es ermöglicht, den Typenzwang aufzuweichen; Nichtigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Gültigkeit der Festsetzung zulässiger

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
    Der Betreiberfrage kommt weder für das Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Windfarm (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236) noch für die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung einer Windfarm eine entscheidende Bedeutung zu.

    25 1.2 Ob das gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG anzeigepflichtige Vorhaben der Klägerin einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfte mit der Folge, dass ein Bauvorbescheid nicht erteilt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236 f.), müsste, wenn nicht die Klägerin von sich aus die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 BImSchG zunächst die zuständige Immissionsschutzbehörde prüfen.

    Ein Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB) wäre nicht gegeben, weil die Kammer des Verwaltungsgerichts einen Anspruch auf Erteilung des begehrten Bauvorbescheids auch für die Zeit vor Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung verneint hat und deshalb gegenüber dem für den Beklagten handelnden Amtswalter ein Schuldvorwurf nicht erhoben werden könnte (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 BVerwG 4 C 1.03 UA S. 6).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 4 BN 24.99

    Bebauungsplan; Maß der baulichen Nutzung; Festsetzung der zulässsigen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
    Maßgebend ist vielmehr der Gesichtspunkt, eine übermäßige Nutzung zugunsten des Bodenschutzes insgesamt zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 BVerwG 4 NB 36.95 ZfBR 1996, 172 und vom 29. Juli 1999 BVerwG 4 BN 24.99 BRS 62 Nr. 96).

    Erwägungen des Bodenschutzes sind hierfür anders als für die Festsetzung der zulässigen Grundfläche nicht in erster Linie maßgebend (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 und vom 29. Juli 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
    Wenn eine unmittelbare Verbindung zu einer öffentlichen Straße fehlt, ist die Erschließung nur gesichert, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz z.B. durch eine Baulast oder eine Grunddienstbarkeit abgesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 BVerwG 4 C 54.85 BRS 48 Nr. 92).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
    Darauf konnte sich die Klägerin jedoch nicht berufen, weil im Hinblick auf ihr Grundstück die Sperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert werden durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 BVerwG 4 C 39.74 Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 BVerwG 4 B 156.89 BRS 50 Nr. 101).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
    Darauf konnte sich die Klägerin jedoch nicht berufen, weil im Hinblick auf ihr Grundstück die Sperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert werden durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 BVerwG 4 C 39.74 Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 BVerwG 4 B 156.89 BRS 50 Nr. 101).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Gebäude, sondern auch für andere bauliche Anlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 2001 BVerwG 4 C 1.01 ZfBR 2001, 558 = BRS 64 Nr. 79).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
    Diese Anlagen sind Gegenstand der Verfahren BVerwG 4 C 3.04 und BVerwG 4 C 11.04.
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 36.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
    Maßgebend ist vielmehr der Gesichtspunkt, eine übermäßige Nutzung zugunsten des Bodenschutzes insgesamt zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 BVerwG 4 NB 36.95 ZfBR 1996, 172 und vom 29. Juli 1999 BVerwG 4 BN 24.99 BRS 62 Nr. 96).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
    Bei baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, passen auch die Maßkategorien des § 16 Abs. 2 BauNVO überwiegend nicht; insoweit hat der Senat bereits eine den Besonderheiten der Anlage Rechnung tragende Anwendung zugelassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 BVerwG 4 C 19.93 ZfBR 1995, 214 ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, in gleichem Umfang zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz zu berücksichtigen hätte, wenn sie jetzt entschiede (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 BVerwG 4 C 6.71 BVerwGE 41, 227 und vom 13. März 2003 BVerwG 4 C 3.02 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer

    Diese Anlagen sind Gegenstand der Verfahren BVerwG 4 C 8.04 und BVerwG 4 C 11.04.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04

    Bebauungsplan: Wie muß das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden?

    Diese Anlagen sind Gegenstand der Verfahren BVerwG 4 C 3.04 und BVerwG 4 C 8.04.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2012 - 8 S 2525/09

    Regionalplan; Beachtung der Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans;

    Ob der im Plansatz 3.3.7 Z Abs. 1 Satz 1 LEP 2002 definierte Begriff "Einzelhandelsgroßprojekte" nach Sinn und Zweck des Plansatzes anknüpfend an § 11 Abs. 3 BauNVO (siehe Begründung zu Nr. 3.3.7 Z LEP 2002, S. B36, und den dort zitierten Einzelhandelserlass vom 21.02.2001 - Az.: 6-2500.4/7 - GABl. 2001, 290) nicht alle großflächigen (über 800 m 2 Verkaufsfläche, vgl. BVerwG, Urteile vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364> und - 4 C 8.04 - BauR 2006, 648) Einzelhandelsbetriebe, sondern nur solche erfasst, die sich nach Art, Lage oder Umfang - regelmäßig oder im Einzelfall (§ 11 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauNVO) - auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht nur unwesentlich auswirken können, also überörtliche Wirkungen entfalten (dahin tendierend VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21.09.2010 - 3 S 324/08 - NuR 2011, 149 und vom 02.08.2012, jeweils a.a.O.), bedarf im vorliegenden Zusammenhang keiner Entscheidung (s.o.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 B 7.04
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 C 8.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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