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   BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94   

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https://dejure.org/1996,1304
BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94 (https://dejure.org/1996,1304)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1996 - 4 C 33.94 (https://dejure.org/1996,1304)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1996 - 4 C 33.94 (https://dejure.org/1996,1304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Schatzregal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Denkmalschutzrecht - Umfang des herkömmlichen Schatzregals, Verfassungsmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Denkmalschutz- und -pflegegesetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herkömmliches Schatzregal - Fossilienfunde - Gesetzgebungskompetenz der Länder - Eigentumserwerb an Fossilienfunden

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 1005 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer ist Eigentümer von Fossilien im Baugrund? (IBR 1997, 115)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 260
  • NJW 1997, 1171
  • NVwZ 1997, 577 (Ls.)
  • DVBl 1997, 435
  • DÖV 1997, 417
  • BauR 1997, 292
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94
    Die Gesetzgebungskompetenz des beklagten Landes hierfür leitet das Berufungsgericht unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - (BVerfGE 78, 205) aus Art. 73 EGBGB i.V.m. Art. 1 Abs. 2 EGBGB ab.

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit seinem Beschluß vom 18. Mai 1988 (a.a.O.) zu § 23 des Denkmalschutzgesetzes für Baden-Württemberg entschieden, die Länder könnten bestimmen, daß kulturhistorisch oder wissenschaftlich bedeutsame Funde, die herrenlos sind oder deren Eigentümer nicht ermittelt werden kann, mit ihrer Entdeckung in das Eigentum der öffentlichen Hand fallen, weil die den Ländern gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 EGBGB verbliebene Kompetenz jedenfalls für den Bereich gelte, der nach dem Herkommen dem traditionellen Regalbegriff zuzuordnen sei.

    Mit dieser Rechtsauffassung setzt sich der Senat übrigens nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1988 (a.a.O.) zu § 23 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes.

    In beiden Fällen wäre die Position des Grundeigentümers bis zur Entdeckung der Fossilien denkbar schwach; er hätte entweder nur ein mehr oder weniger formales Recht oder sogar nur eine von vielerlei Zufällen abhängige Erwerbschance, die durch Art. 14 Abs. 1 GG überhaupt nicht geschützt ist (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 [212]).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94
    Die Gesetzgebungszuständigkeit regelt sich nach dem Gegenstand des Gesetzes; die Kompetenz zur Regelung des Eigentumsinhalts folgt aus der Sachkompetenz (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 24/78 - BVerfGE 58, 137 [145]).

    Eigentumsbindungen müssen deshalb stets verhältnismäßig sein (BVerfG, Beschluß vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 24/78 - BVerfGE 58, 137 [147 f]).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94
    Und es ist ihm auch nicht ausnahmslos verwehrt, bisher mit altem Recht verbundene Befugnisse einzuschränken; die Eigentumsordnung gebietet nicht, einmal ausgestaltete Rechtspositionen für alle Zukunft in ihrem Inhalt unangetastet zu lassen (BVerfG, Beschluß vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - BVerfGE 83, 201 [212]; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 26.92 - BVerwGE 94, 1 [6]).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94
    Und es ist ihm auch nicht ausnahmslos verwehrt, bisher mit altem Recht verbundene Befugnisse einzuschränken; die Eigentumsordnung gebietet nicht, einmal ausgestaltete Rechtspositionen für alle Zukunft in ihrem Inhalt unangetastet zu lassen (BVerfG, Beschluß vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - BVerfGE 83, 201 [212]; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 26.92 - BVerwGE 94, 1 [6]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.1993 - 1 A 12140/92

    Wer wird Eigentümer von Bodenfunden?

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94
    Die auf den Herausgabeanspruch, hilfsweise auf den Entschädigungsanspruch beschränkte Berufung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 11. November 1993 - 1 A 12140/92.OVG - (BauR 1994, 217) zurückgewiesen.
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94
    Eine solche Regelung darf durch das öffentliche Recht getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 [334, 336]).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94
    Die Vorbehalte des EGBGB geben einen Hinweis darauf, inwieweit Regelungen des BGB nicht abschließend sein sollen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1977 - 1 BvR 514/68 und 323/69 - BVerfGE 45, 297 [341]).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 59.64
    Auszug aus BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94
    Die in ihm geregelte Ablieferungspflicht für bei einer Grabung entdeckte Gegenstände, auch soweit sie für die Urgeschichte der Tier- oder Pflanzenwelt von Bedeutung sind, war keine regalistische Regelung, sondern stellte eine (landesrechtlich auf Art. 109 EGBGB gestützte) Enteignung im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG dar; sie ließ den auf § 984 BGB beruhenden Eigentumserwerb unberührt und beschränkte sich darauf, dem Staat und den nachgeordneten Behörden das Recht einzuräumen, unter bestimmten Umständen die Ablieferung gegen Entschädigung zu verlangen (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG 7 C 59.64 - BVerwGE 21, 191 [192]).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Eigentumsbindungen müssen deshalb stets verhältnismäßig sein (vgl. nur Urteil vom 21. November 1996 - BVerwG 4 C 33.94 - BVerwGE 102, 260 ).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 4 CN 12.17

    Eingriff; Erklärung zum Schutzgebiet; Flächenschutz; Gesamtheit des

    Maß und Umfang der dem Eigentümer von der Verfassung zugemuteten und vom Gesetzgeber zu realisierenden Bindung hängen wesentlich davon ab, ob und in welchem Ausmaß das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und in einer sozialen Funktion steht (BVerwG, Urteil vom 21. November 1996 - 4 C 33.94 - BVerwGE 102, 260 ).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 42/13

    Herausgabe des Verkaufserlöses nach Fund eines Fossils

    Dieses hat den Eigentumserwerb nach § 984 BGB unberührt gelassen, aber die Ablieferung gegen Geldersatz angeordnet, war der Gestaltung des preußischen Ausgrabungsgesetzes v. 26.3.1914 angelehnt (PrGS S. 41, hierzu auch Staudinger, a. a. o., § 984 RN 21, BVerwG 4 C 33/94 RN 14 ff).
  • BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 13.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Sachbescheidungsinteresse bei Antrag auf Erteilung einer

    Mit der vom Berufungsgericht im Hinblick auf das Verfahren BVerwG 4 C 33.94 zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein auf Erteilung der Grabungsgenehmigung gerichtetes Begehren weiter.

    Diese Frage hat der Senat in seinem Urteil vom 21. November 1996 im Verfahren BVerwG 4 C 33.94 bejaht; darauf wird verwiesen.

  • BVerwG, 08.01.1998 - 4 B 220.97

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines

    Der Senat hat wiederholt bekräftigt, daß es sich sowohl bei den Vorschriften des Bauordnungsrechts als auch bei den Regelungen des Denkmalschutzrechts um Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (vgl. zum Bauordnungsrecht: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191; zum Denkmalschutzrecht: BVerwG, Urteil vom 21. November 1996 - BVerwG 4 C 33.94 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 6).
  • BVerwG, 08.01.1998 - 4 B 219.97

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Zulassungsgrunds

    Der Senat hat wiederholt bekräftigt, daß es sich sowohl bei den Vorschriften des Bauordnungsrechts als auch bei den Regelungen des Denkmalschutzrechts um Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (vgl. zum Bauordnungsrecht: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191; zum Denkmalschutzrecht: BVerwG, Urteil vom 21. November 1996 - BVerwG 4 C 33.94 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 6).
  • BVerwG, 28.09.1994 - 4 B 38.94

    Klärungsfähigkeit einer Rechtssache

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 4 C 33.94 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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