Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.2019 - 7 B 30.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46908
BVerwG, 21.11.2019 - 7 B 30.18 (https://dejure.org/2019,46908)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.2019 - 7 B 30.18 (https://dejure.org/2019,46908)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 2019 - 7 B 30.18 (https://dejure.org/2019,46908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,46908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • doev.de PDF

    Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

  • rewis.io

    Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bergrechtliche Bewilligung; Verlängerung; Erlöschen; Frist; rückwirkend; Rohstoffe; bergfrei; grundeigen; Antrag; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache

  • rechtsportal.de

    BBergG § 16 Abs. 5 S. 1
    Keine (rückwirkende) Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung nach dem Ablauf der Frist des § 16 Abs. 5 S. 1 BBergG; Qualifizierung der Geltungsdauer des Gewinnungsrechts; Rechtsvernichtende Wirkung einer materiell-rechtlichen Frist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 328
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 14.02.1973 - BT-Drs 7/179
    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 7 B 30.18
    Der Tatbestand der Nr. 2 zielt darauf, zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft zu verhindern, dass mit der Wiederinbetriebnahme nach mehr als drei Jahren zu einem Zeitpunkt begonnen wird, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse, die der Genehmigung zugrunde lagen, möglicherweise wesentlich verändert haben (BT-Drs. 7/179 S. 37, zu § 17 BImSchG-Entw.).

    Nur in diesem Zusammenhang besteht die § 49 GewO nachempfundene (BT-Drs. 7/179 S. 37) Verlängerungsmöglichkeit.

  • VG Dresden, 22.12.2016 - 3 L 1081/16
    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 7 B 30.18
    Schließlich steht dem Bewilligungsinhaber ggf. die Möglichkeit zur Verfügung, im Wege vorläufigen Rechtsschutzes eine einstweilige Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO zu erwirken, die nicht notwendig die Hauptsache vorwegnehmen muss (a.A. VG Dresden, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 3 L 1081/16 - ZfB 2017, 178), sondern ggf. auch nur darauf gerichtet sein kann, in verfahrensrechtlicher Hinsicht vorläufig das Erlöschen der Bewilligung bis zur bestandskräftigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag zu verhindern.
  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 7 B 30.18
    Nach dieser Vorschrift soll ein Verfahren nicht wegen eines Fehlers fortgeführt werden, der für das endgültige Ergebnis ohne Bedeutung bleiben wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 S. 4 und vom 21. August 1998 - 8 B 115.98 - NVwZ 1999, 191).
  • VG Leipzig, 19.05.2010 - 1 K 191/08
    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 7 B 30.18
    Zwar erklärt § 5 BBergG das Verwaltungsverfahrensgesetz bei der Ausführung des Bundesberggesetzes für anwendbar; bei der durch § 16 BBergG bestimmten Geltungsdauer handelt es sich jedoch nicht um eine von einer Behörde gesetzte Frist im Sinne des § 31 Abs. 7 VwVfG, sondern um eine gesetzliche Frist (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 19. Mai 2010 - 1 K 191/08 - ZfB 2011, 75 ).
  • BVerwG, 21.08.1998 - 8 B 115.98

    Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 7 B 30.18
    Nach dieser Vorschrift soll ein Verfahren nicht wegen eines Fehlers fortgeführt werden, der für das endgültige Ergebnis ohne Bedeutung bleiben wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 S. 4 und vom 21. August 1998 - 8 B 115.98 - NVwZ 1999, 191).
  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 7 B 30.18
    Insbesondere besteht ein wesentlicher Unterschied zu dem vom Senat in seinem Urteil vom 25. August 2005 in Bezug genommenen § 18 Abs. 3 BImSchG - 7 C 25.04 - (BVerwGE 124, 156 ), der auch die rückwirkende Verlängerung der Frist nach Absatz 1 dieser Vorschrift ermöglicht, solange ein entsprechender Antrag vor Fristablauf gestellt worden ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2023 - 5 MB 15/23

    Bergrecht - einstweilige Anordnung im Verfahren auf Verlängerung einer

    Der Gefahr, einen möglichen Anspruch auf Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis allein durch Zeitablauf zu verlieren, kann durch eine einstweilige Anordnung begegnet werden, mit der - ohne die Hauptsache vorwegzunehmen - in verfahrensrechtlicher Hinsicht vorläufig das Erlöschen der Bewilligung bis zur bestandskräftigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag zu verhindert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2019 7 B 30.18 , juris Rn. 7).(Rn.5) (Rn.7).

    Nach Ablauf der Frist kann die Erlaubnis auch dann nicht verlängert werden, wenn der Verlängerungsantrag - wie hier - vor diesem Zeitpunkt gestellt wurde (vgl. zur bergrechtlichen Bewilligung: BVerwG, Beschluss vom 21. November 2019 - 7 B 30.18 -, juris Rn. 7).

    Diese Anordnung ist nur darauf gerichtet, in verfahrensrechtlicher Hinsicht vorläufig das Erlöschen der Bewilligung bis zur bestandskräftigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag zu verhindern (vgl. zu einem solchen Anordnungsinhalt BVerwG, Beschluss vom 21. November 2019, a.a.O. Rn. 9).

  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22

    Planfeststellungsbeschluss für einen Teilabschnitt der Erdgasfernleitung;

    cc) Im Übrigen erweist sich die angegriffene Entscheidung insoweit jedenfalls nach dem im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anwendbaren § 144 Abs. 4 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 7 B 30.18 - Buchholz 406.27 § 16 BBergG Nr. 2 Rn. 3 und vom 8. Juni 2021 - 9 B 26.20 - Buchholz 11 Art. 1 GG Nr. 22 Rn. 19) als richtig.
  • VG Braunschweig, 15.11.2023 - 1 B 339/23

    Glyphosat; Pflanzenschutzrecht; Zulassung; Eilantrag Verlängerung der

    Nach Ablauf der Geltungsdauer der Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel ist eine Verlängerung nicht mehr möglich (vgl. zur Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung: BVerwG, Beschl. v. 21.11.2019 - 7 B 30/18 - juris).

    Der damit drohende Rechtsverlust trägt den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um das Erlöschen der Zulassung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2019 - 7 B 30/18 -, juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 08.06.2021 - 9 B 26.20

    Rücknahme von auf der rückwirkenden Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB n.F.

    Dieser Gedanke wirkt auf das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor, so dass nach dem Sinn und Zweck des § 144 Abs. 4 VwGO auch eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht zur Fortsetzung des Verfahrens wegen eines Fehlers führen kann, der mit Sicherheit ohne Einfluss auf das Verfahrensergebnis wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. August 1996 - 8 B 100.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 62 und vom 21. November 2019 - 7 B 30.18 - Buchholz 406.27 § 16 BBergG Nr. 2, jew. m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 27.11.2023 - 1 A 144/23

    Bewilligung; Verlängerung; Übertragung; Berechtsamsbuch; Gesamtrechtsnachfolge;

    Durch das angefochtene Urteil hat das Verwaltungsgericht, das mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21. November - 7 B 30.18 -, ZfB 2020, 328) am 22. Dezember 2020 eine einstweilige Anordnung erlassen hatte, die Verpflichtungsklage auf Erteilung der im Juni 2020 beantragten Verlängerung der bergrechtliche Bewilligung (§ 8 BBergG) für den übertägigen Abbau von Granulit mit den jeweils selbsttragenden Begründungen abgewiesen, dass (erstens) der Kläger die seinem 2018 verstorbenen Vater erteilte Bewilligung bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer am 31. Dezember 2020 nicht erworben habe, weshalb ihm das für einen Verlängerungsantrag erforderlich Verfügungsrecht an der Bewilligung gefehlt habe, und dass (zweitens) eine nach § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG verlängerte Bewilligung sofort wegen einer vorwerfbaren Untätigkeit widerrufen (§ 18 Abs. 3 BBergG) werden müsste, weil von dieser Bergbauberechtigung innerhalb der gesetzlichen "Schonfrist" von drei Jahren nach ihrer Erteilung (und auch in der Folgezeit) nicht in der gebotenen Weise Gebrauch gemacht worden sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht