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   BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87   

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BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87 (https://dejure.org/1987,2906)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1987 - 2 CB 20.87 (https://dejure.org/1987,2906)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1987 - 2 CB 20.87 (https://dejure.org/1987,2906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine Verfahrensrüge - Verzicht auf eine mündliche Verhandlung - Berücksichtigung des gesamten Tatsachenstoffes - Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an die Besetzung des Gerichts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87

    Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb die Annahme, eine Wahl sei nichtig, die aus ihr hervorgegangenen ehrenamtlichen Richter seien nicht gewählt und der Spruchkörper, in dem sie mitgewirkt haben, sei nicht der gesetzliche Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewesen, nur gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler besonders schwer ist oder auf Grund seiner Eigenart auf das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Prinzip des gesetzlichen Richters durchschlagen kann (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - , vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

    Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, würde jedenfalls nicht durch Manipulation bei der Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter in einem Einzelfall auf eine gerichtliche Entscheidung Einfluß genommen, wie sie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verhindern will (Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

    Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (Beschlüsse vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb die Annahme, eine Wahl sei nichtig, die aus ihr hervorgegangenen ehrenamtlichen Richter seien nicht gewählt und der Spruchkörper, in dem sie mitgewirkt haben, sei nicht der gesetzliche Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewesen, nur gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler besonders schwer ist oder auf Grund seiner Eigenart auf das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Prinzip des gesetzlichen Richters durchschlagen kann (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - , vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

    Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (Beschlüsse vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Aus den vorgetragenen Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - ergibt sich kein derartiger Verfahrensmangel (zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493>, vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 72.80 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - ).

    Wie der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist grundsätzlich von der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens in der Vorinstanz auszugehen.

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Es darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (§ 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (BVerwGE 44, 215 [BVerwG 12.12.1973 - VI C 104/73]; Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 136.82 - ; Beschlüsse vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - , vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - sowie vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - ).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 78.81

    Erfolg der Revision aufgrund der Verfahrensrüge der zu Unrecht fehlenden

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Die bisher offengebliebene Frage, ob allein eine fernmündliche, durch schriftlichen Aktenvermerk des Berichterstatters festgehaltene Erklärung des Verzichts auf mündliche Verhandlung zumindest dann den Anforderungen des § 101 Abs. 2 VwGO genügt, wenn ihre Abgabe und ihr Inhalt wie im vorliegenden Fall nicht streitig sind, bedarf hiernach ebenfalls keiner Entscheidung (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 62, 6; Urteile vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 78.81 - und vom 24. Mai 1984 - BVerwG 3 C 49.82 - ).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Aus den vorgetragenen Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - ergibt sich kein derartiger Verfahrensmangel (zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493>, vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 72.80 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - ).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 72.80

    Kostenersatz für die Anschaffung eines Schulbuches

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Aus den vorgetragenen Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - ergibt sich kein derartiger Verfahrensmangel (zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493>, vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 72.80 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - ).
  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb die Annahme, eine Wahl sei nichtig, die aus ihr hervorgegangenen ehrenamtlichen Richter seien nicht gewählt und der Spruchkörper, in dem sie mitgewirkt haben, sei nicht der gesetzliche Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewesen, nur gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler besonders schwer ist oder auf Grund seiner Eigenart auf das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Prinzip des gesetzlichen Richters durchschlagen kann (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - , vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Ob die Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung, u.a. auch Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 136.82

    Geschäftsverteilungsplan - Beanstandung - Verhinderung - Geschäftsstelle -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Es darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (§ 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (BVerwGE 44, 215 [BVerwG 12.12.1973 - VI C 104/73]; Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 136.82 - ; Beschlüsse vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - , vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - sowie vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - ).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

  • BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des OVG - Befangenheit eines

  • BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses -

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

  • BVerwG, 14.06.1985 - 6 C 33.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unvollständige Berücksichtigung des

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

  • BVerwG, 12.07.1982 - 5 CB 117.81

    Verfahrensrüge der unrichtigen Besetzung des Gerichts durch Nichtmitwirkung des

  • BVerwG, 15.02.1980 - 2 CB 19.79

    Zulässigkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Entsprechende

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die

  • BVerwG, 13.05.1976 - 7 C 5.76

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters - Urlaub eines Verwaltungsrichters

  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 34.82
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2008 - 7 A 103/08

    Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?

    - 2 CB 20.87 -, JURIS-Dokumentation m.w.N.
  • VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91

    Ernennung eines Richters auf Probe zum Staatsanwalt unter Berufung in das

    Durch Beschluß vom 21. Dezember 1987 - 2 CB 20/87 - wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. Januar 1987 zurück und verwarf die Revision.

    Infolge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1987 - 2 CB 20.87 - sei die mit Erlaß des Hessischen Ministers der Justiz vom 7. Januar 1977 ausgesprochene Rücknahme der Ernennung des Ehemanns der Klägerin zum Staatsanwalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unanfechtbar geworden mit der Folge, daß nach § 16 Abs. 1 HBG die Ernennung als von Anfang an nicht zustandegekommen gelte und aus diesem Amt ein Anspruch auf Dienstbezüge nicht bestanden habe.

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