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   BVerwG, 21.12.2004 - 3 B 57.04   

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https://dejure.org/2004,12536
BVerwG, 21.12.2004 - 3 B 57.04 (https://dejure.org/2004,12536)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2004 - 3 B 57.04 (https://dejure.org/2004,12536)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 3 B 57.04 (https://dejure.org/2004,12536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Bemessungsgrundlage eines Grundstücks nach dem Entschädigungsgesetz (EntschG); Entschädigungsrechtliche Erwägungen zum Grundrecht auf Eigentum; Grenzen des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Betriebsgrundstück; Einheitswert; Ersatzwert; Rückgabe einzelner Vermögenswerte; Entschädigung für Unternehmen; Unternehmensentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2004 - 3 B 57.04
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind dem Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG für die Frage, ob und in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, für unrechtmäßige Vermögensschädigungen durch eine ausländische Staatsgewalt oder frühere deutsche Staatsgewalten einen Ausgleich zu schaffen, keine Vorgaben zu entnehmen (vgl. BVerfGE 102, 254 ).

    Gerade auf dem Gebiet der Wiedergutmachung kommt dem Gesetzgeber auch im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ein besonders weites Beurteilungsermessen zu (vgl. BVerfGE 102, 254 ).

  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 1.07

    Bemessungsgrundlage für Entschädigung; Betriebsgrundstück; Einheitswert;

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind dem Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG für die Frage, ob und in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, für unrechtmäßige Vermögensschädigungen durch eine ausländische Staatsgewalt oder frühere deutsche Staatsgewalten einen Ausgleich zu schaffen, keine Vorgaben zu entnehmen (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ; s.a. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - BVerwG 3 B 57.04 - ZOV 2005, 223).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 2.07

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Entschädigung nach dem

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind dem Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG für die Frage, ob und in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, für unrechtmäßige Vermögensschädigungen durch eine ausländische Staatsgewalt oder frühere deutsche Staatsgewalten einen Ausgleich zu schaffen, keine Vorgaben zu entnehmen (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 1 BvR 2307/94 u.a. BVerfGE 102, 254 ; s.a. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2004 BVerwG 3 B 57.04 ZOV 2005, 223).
  • BVerwG, 20.09.2012 - 5 B 47.12

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen; Bemessungsgrundlage der

    Die Klägerin hätte sich ferner mit der Ansicht befassen müssen, dass im Rahmen der Reinvermögensberechnung die von der Beklagten durchgeführte Ersetzung des bilanziellen Grundstückswerts durch den Einheitswert eindeutig von § 4 Abs. 2 Nr. 1 EntschG vorgegeben ist (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2004 - BVerwG 3 B 57.04 - ZOV 2005, 223 = juris Rn. 3).
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