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   BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10   

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BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10 (https://dejure.org/2010,15076)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2010 - 2 B 56.10 (https://dejure.org/2010,15076)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 2 B 56.10 (https://dejure.org/2010,15076)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1a SoZahlG BW vom 01.03.2005, § 3a BesG BW vom 11.12.2007, Art 33 Abs 5 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Anspruch auf Sonderzahlung; Absenkung der Besoldung; Stichtagsregelung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sonderzahlung bei Beurlaubung des Beamten ab Begründung des Beamtenverhältnisses nach vorheriger Anerkennung des dienstlichen Interesses zur Unterrichtung in einer Privatschule; Anspruch auf Dienstbezüge allein aufgrund der Ernennnung eines Beamten; Betrieb ...

  • rewis.io

    Anspruch auf Sonderzahlung; Absenkung der Besoldung; Stichtagsregelung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Sonderzahlung; Absenkung der Besoldung; Stichtagsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sonderzahlung bei Beurlaubung des Beamten ab Begründung des Beamtenverhältnisses nach vorheriger Anerkennung des dienstlichen Interesses zur Unterrichtung in einer Privatschule; Anspruch auf Dienstbezüge allein aufgrund der Ernennnung eines Beamten; Betrieb ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 01.07.2009 - 2 B 36.09

    Anspruch eines Beamten auf Sonderzahlung bei Erhalt von Dienstbezügen am Stichtag

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10
    Zur Auslegung von § 1a SoZahlG BW bzw. § 3a BesG BW (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2009, 2 B 36/09).

    Dies hat der Senat bereits in dem Beschluss vom 1. Juli 2009 - BVerwG 2 B 36.09 - (juris) dargelegt, auf den der Verwaltungsgerichtshof in der Berufungsentscheidung Bezug genommen hat.

    Der Senat hat zur Vereinbarkeit der Stichtagsregelungen der §§ 1a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 LSZG und § 3a Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a LBesG mit Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG in dem Beschluss vom 1. Juli 2009 - BVerwG 2 B 36.09 - (juris) ausgeführt:.

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10
    Sie dürfen nur zugesprochen werden, wenn und soweit sie gesetzlich vorgesehen sind (Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1, stRspr).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10
    Der Wille des Gesetzgebers kann nur berücksichtigt werden, wenn er im Gesetzeswortlaut deutlich Ausdruck gefunden hat (Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10; vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 36 und vom 9. November 2006 - BVerwG 2 C 4.06 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 11 Rn. 17).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03

    Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10
    Der durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentationsgrundsatz enthält keine Garantie, dass die bei Begründung des Beamtenverhältnisses geltenden besoldungs- und versorgungsrechtlichen Bestimmungen nicht mit Wirkung für die Zukunft zum Nachteil der Beamten geändert werden (stRspr; Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13 S. 5 f.).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10
    Denn dem Gesetzgeber ist bei der Gestaltung des Besoldungsrechts ein weiter Spielraum politischen Ermessens eröffnet, der grundsätzlich erst durch Maßnahmen überschritten wird, die sich als evident sachwidrig erweisen (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 ; BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10
    Der Wille des Gesetzgebers kann nur berücksichtigt werden, wenn er im Gesetzeswortlaut deutlich Ausdruck gefunden hat (Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10; vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 36 und vom 9. November 2006 - BVerwG 2 C 4.06 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 11 Rn. 17).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10
    Ohne diese Entscheidung wären sie vor dem Stichtag berechtigt und verpflichtet gewesen, in Vollzeitbeschäftigung Dienst zu leisten und hätten Ansprüche auf Zahlung von Dienstbezügen erworben (vgl. Urteil vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 C 86.08 - DVBl 2010, 1161 ).
  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10
    Denn dem Gesetzgeber ist bei der Gestaltung des Besoldungsrechts ein weiter Spielraum politischen Ermessens eröffnet, der grundsätzlich erst durch Maßnahmen überschritten wird, die sich als evident sachwidrig erweisen (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 ; BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Tätigkeit als Rechtsanwalt; juristischer

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10
    Der Wille des Gesetzgebers kann nur berücksichtigt werden, wenn er im Gesetzeswortlaut deutlich Ausdruck gefunden hat (Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10; vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 36 und vom 9. November 2006 - BVerwG 2 C 4.06 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 11 Rn. 17).
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 16.06

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrer; Ausschluss der Lehrer in

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 56.10
    Allerdings verlangt der allgemeine Gleichheitssatz auch hier die folgerichtige, d.h. gleichmäßige Anwendung des gewählten Differenzierungsmerkmals (stRspr; vgl. Urteil vom 25. Oktober 2007 - BVerwG 2 C 16.06 - Buchholz 237.3 § 71b BrLBG Nr. 1 Rn. 12 und 13).
  • BVerwG, 26.05.2011 - 2 B 22.10

    Ansprüche auf Sonderzahlung und auf volle Besoldung bestehen unabhäbngig vom

    Die Bedeutung dieser Anerkennung liegt darin, dass die Beurlaubungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden kann (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BeamtVG) (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 2 B 56.10 - ZTR 2011, 194 ).

    Danach handelt es sich bei Vergütungen, die aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses bezahlt werden, nicht um Dienstbezüge (Beschluss vom 21. Dezember 2010 a.a.O.).

    Beide Gruppen haben bis zu diesem Tag keine Dienstleistung für den Dienstherrn erbracht und ihren Lebensunterhalt nicht aus Dienstbezügen bestritten (Beschluss vom 21. Dezember 2010 a.a.O. S. 196).

    Demzufolge ist die Tätigkeit an einer Privatschule keine Tätigkeit "für den Staat" (Beschluss vom 21. Dezember 2010 a.a.O. S. 196).

    Hier kommt hinzu, dass das Grundgehalt nur für die Dauer von drei Jahren um 4 % abgesenkt wird (Beschluss vom 21. Dezember 2010 a.a.O. S. 196).

  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010,

    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.12.2010 - 2 B 56.10 - wäre so nicht ergangen, wenn das Bundesverwaltungsgericht verfassungsrechtliche Bedenken gehabt hätte.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2014 - 4 S 129/14

    Zulässigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung nach BesG BW 2010 § 23 Abs 1 und

    Einen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass Bezüge von Beamten und Richtern vom Gesetzgeber nicht herabgesetzt werden dürften, gibt es nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -, DÖV 1985, 318; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010 - 2 B 56.10 -, ZTR 2011, 194).

    Von einer verfassungsrechtlich relevanten Verschlechterung seines - amtsgemäßen - Lebenszuschnitts durch Kürzung der Bezüge wiederum kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil von § 23 Abs. 1 LBesGBW nur solche Beamte betroffen sind, die erst nach Inkrafttreten der beanstandeten Regelung einen Anspruch auf Zahlung von Dienstbezügen aus einem Eingangsamt erworben haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.01.1985, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010, a.a.O.).

    Schließlich hat der Landesgesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum auch nicht deshalb überschritten, weil er bei beurlaubten, an einer Privatschule tätig gewesenen Lehrern die besoldungsrechtlichen Nachteile an den freiwilligen Verzicht auf Dienstbezüge geknüpft hat (vgl. Senatsurteil vom 16.12.2009, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010, a.a.O.).

    Dass "[z]um Zeitpunkt der Entscheidung[,] sich in den Privatschuldienst beurlauben zu lassen, ... noch keine besoldungsrechtliche Vorschrift [existierte], die eine Absenkung des Eingangsgehalts vorgesehen hätte", ist insoweit unerheblich, da ein Vertrauen darauf, dass das Grundge-halt in ungeschmälerter Höhe beibehalten wird, regelmäßig nicht schutzwürdig ist (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010, a.a.O.).

  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 368/21

    Verjährung - Unzumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den

    Der Nichtzulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 (- 2 B 56/10 -) hatte mit § 3a LBesGBW vom 12. Dezember 1999 idF vom 11. Dezember 2007 eine - auch der Höhe nach - andere Absenkungsregelung zum Gegenstand.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 19 Sa 95/20

    Bezugnahmeklausel - Verfassungswidrigkeit des in Bezug genommenen Gesetzes -

    Zu Recht hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 (-2 B 56/10-) sich nicht auf die Gehaltsabsenkung nach § 23 Abs. 1 LBesG Baden-Württemberg in Höhe von 8% bezog, sondern auf eine 4%ige Absenkung, also mit Blick auf eine Verletzung des Alimentationsprinzips nicht vergleichbar ist.
  • VG Cottbus, 28.06.2013 - 4 K 48/10

    Besoldung und Versorgung

    Soweit der Kläger meint, es müsse eine Härtefallregelung geben und auch eine korrigierende teleologische bzw. rangkonforme Auslegung des § 7 BbgSZG 2007 - 2009 gebiete die Gewährung eines höheren Aufstockungsbetrages, verhilft ihm das nicht zum Erfolg.Wegen der strengen Gesetzesbindung sind Ansprüche auf Besoldung nach Grund und Höhe durch formell zwingende Vorschriften im Einzelnen festgelegt und festzulegen; Regelungen dieser Art sind einer erweiternden Auslegung und einer Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 56.10 -, zitiert nach juris; Plog/Wiedow, BBG, Stand: August 2012, § 2 BBesG Rdn. 6 m. w. N.).
  • VG Köln, 08.03.2017 - 23 K 5218/15
    vgl. hierzu insgesamt BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 56.10 - und Beschluss vom 25. September 1991 - 2 B 30.91 - jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung.
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