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   BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11   

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BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11 (https://dejure.org/2011,1601)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2011 - 4 B 14.11 (https://dejure.org/2011,1601)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 4 B 14.11 (https://dejure.org/2011,1601)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 133 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Neubewertung des Plangebiets bei Überplanung einer bestehenden Gemengelage wegen § 50 S. 1 BImSchG und Art. 12 Abs. 1 Seveso-II-Richtlinie als Rechtsfrage

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Neubewertung des Plangebiets bei Überplanung einer bestehenden Gemengelage wegen § 50 S. 1 BImSchG und Art. 12 Abs. 1 Seveso-II-Richtlinie als Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einschränkung von Einzelhandelsbetrieben durch BauNVO?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Steuerung durch Umstellung auf BauNVO 1990? (IBR 2012, 1201)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 155
  • BauR 2012, 600
  • ZfBR 2012, 252
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11
    Auch insoweit beurteilt sich die Frage, unter welchen Umständen eine Konfliktlösung außerhalb des Planungsverfahrens hinreichend sicher ist, nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und entzieht sich einer abstrakten Klärung (Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75 S. 12).
  • BVerwG, 01.09.1989 - 4 B 99.89

    Zulässigkeit von Einkaufszentren u. Verbrauchermärkten im Mischgebiet bzw.

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11
    Es kommt daher im Wesentlichen auf eine sachkundige Analyse der Marktverhältnisse (und nicht etwa auf die subjektiven Vorstellungen oder unternehmerischen Zielsetzungen des Betreibers) an (Beschluss vom 1. September 1989 - BVerwG 4 B 99.89 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 15 S. 10).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 BN 15.04

    Abweichung einer Gemeinde von Stellungnahmen des Staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11
    Der Grundsatz lässt insbesondere dann Ausnahmen zu, wenn das Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen schon seit längerer Zeit und offenbar ohne größere Probleme bestanden hat (Beschluss vom 13. Mai 2004 - BVerwG 4 BN 15.04 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98

    Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11
    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und die Begründungspflicht angenommen werden (vgl. z.B. Beschluss vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 6.11

    Auffangtatbestand für das Bauen im Außenbereich; Obliegenheiten des

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11
    Ein noch nicht prüffähiges Vorhaben kann nicht genehmigt werden (vgl. hierzu auch Beschluss vom 12. April 2011 - BVerwG 4 B 6.11 - BauR 2011, 1299 zu einem Vorhaben im Außenbereich).
  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11
    Somit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, der Gegenstand des von der Beschwerde in Bezug genommenen Vorlagebeschlusses des Senats vom 3. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 5.09 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 209 war (vgl. hierzu inzwischen die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 14. April 2011 sowie das Urteil des EuGH vom 15. September 2011 in der Rechtssache C-53/10, BauR 2011, 1937).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die Begründungspflicht verpflichten das Gericht, in den Entscheidungsgründen für die Beteiligten und zur Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach Meinung des Gerichts dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist (Beschluss vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11
    Anders als in dem dem Beschluss des Senats vom 16. März 2010 - BVerwG 4 BN 66.09 - (Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 7 Rn. 26) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem der Bebauungsplan die Errichtung eines Kraftwerks ermöglicht hat und auch ermöglichen sollte, soll hier die Entscheidung über die besondere Art des Industriebetriebs dem bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren überlassen bleiben.
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11
    Dies erfordert in vielen Fällen das Einholen von Gutachten (Urteile vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 16 ff. und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18 Rn. 16).
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11
    Dies erfordert in vielen Fällen das Einholen von Gutachten (Urteile vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 16 ff. und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18 Rn. 16).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 4 BN 6.08

    Überlagerung von Festsetzungen für einzelne Grundstücke; Verlagerung von

  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei

  • BVerwG, 15.10.2009 - 4 BN 53.09

    Anforderungen und Kriterien an die Sicherheit der Durchführung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11

    Kein Anspruch auf Baugenehmigung für geplantes Laufhaus an der Potsdamer Straße

    Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan darf der Plangeber nur dann Abstand nehmen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Maßnahmen zur Konfliktlösung außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. u.a. Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 B 14.11 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    Dies stellt sich jedoch grundlegend anders dar, wenn ein Nebeneinander konfliktträchtiger Nutzungen bereits vorhanden ist und das vorhandene Konfliktpotential nicht vertieft wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 4 BN 17.06 - juris Rn. 5; Beschl. v. 06.03.2013 - 4 BN 39.12 - juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2018 - 8 S 647/13 - juris Rn. 77; OVG NRW, Urt. v. 13.09.2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 118) bzw. das Nebeneinander von grundsätzlich unverträglicher Raumnutzungen schon seit längerer Zeit und offenbar ohne größere Probleme bestanden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.05.2004 - 4 BN 15.04 - juris Rn. 4; Beschl. v. 21.12.2011 - 4 B 14.11 - juris Rn. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2018 - 8 C 10812.17 - juris Rn. 89).
  • VG Berlin, 18.09.2019 - 19 K 417.17
    Im Hinblick auf diesen begrenzten Regelungsgehalt unterlag der Bebauungsplan 7-37 Bi auch lediglich eingeschränkten Anforderungen an die Abwägung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. November 2012 - BVerwG 4 BN 23/12 -, juris Rn. 4, und vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 B 14/11 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Urteil vom 13. Dezember 2018 - VG 19 K 357.15 -, S. 15 f. d.amtl. Abdr.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2022 - 2 L 21/20

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einer Solarthermieanlage; Verhältnis von

    Das ist dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der entstandenen Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 B 14.11 - juris Rn. 4; Beschluss des Senats vom 13. August 2008 - 2 L 12/08 - juris Rn. 15).Der Kläger möchte geklärt wissen, "ob das Denkmalschutzinteresse so jedem anderen öffentlichen und teilweise auch Einzelinteresse überwiegt, dass praktisch keinerlei Veränderungen an irgendeinem Denkmal vorgenommen werden könnten".
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2015 - 3 S 601/14

    Normenkontrollverfahren gegen eine als Satzung beschlossene Veränderungssperre -

    Die von der Richtlinie geforderten Wertungsspielräume gehen im bauleitplanerischen Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 BauGB) auf, in dessen Rahmen der Trennungsgrundsatz (§ 50 BImSchG) als Abwägungsdirektive zu beachten ist (BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -BVerwGE 145, 290; vgl. auch Beschl. v. 16.3.2010 - 4 BN 66.09 - NVwZ 2010, 1246; Beschl. v. 21.12.2011 - 4 B 14.11 - BauR 2012, 600).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2014 - 2 L 152/13

    Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Staatsangehörigen bei erstrebtem

    Wie beim Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.12.2011 - 4 B 14.11 -, juris, RdNr. 4) enthält hingegen nicht jede Frage sachgerechter Auslegung und Anwendung einer Vorschrift gleichzeitig eine im Berufungsverfahren zu klärende Fragestellung, namentlich dann wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen obergerichtlichen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Beschl. d. Senats v. 13.02.2014 - 2 L 4/13 -, juris, RdNr. 50).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2024 - 2 L 72/23

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Erbringung der

    Im Übrigen enthält nicht jede Frage sachgerechter Auslegung und Anwendung einer Vorschrift zugleich eine grundsätzlich klärungsbedürftige Frage; lässt sich eine Frage mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten, so bedarf es der Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 B 14.11 - juris Rn. 4; Beschluss des Senats vom 17. Juli 2012 - 2 L 117/10 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2016 - 1 KN 185/15

    Abwägung; Bestimmtheit; Dosisgrenzwert; Entwicklungsgebot; nuklear; Restrisiko;

    Denn das Interesse an Erweiterung und Fortbestand des Betriebs sowie das Vertrauen auf den Erhalt der planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür hat ein hohes Gewicht in der Abwägung und darf nicht von vornherein gegenüber anderen als gewichtiger erkannten Interessen zurückgestellt werden (BVerwG, Urt. v. 5.11.1999 - 4 CN 3.99 -, BVerwGE 110, 36 = BRS 62 Nr. 50, juris Rdnr. 18; Beschl. v. 7.7.2004 - 4 BN 16.04 -, BRS 67 Nr. 33; Beschl. v. 21.12.2011 - 4 B 14.11 -, BRS 78 Nr. 22 Rdnr. 10; Urt. d. Sen. v. 13.9.2011 - 1 KN 129/09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - 2 L 4/13

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Wie beim Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.12.2011 - 4 B 14.11 -, juris, RdNr. 4) enthält hingegen nicht jede Frage sachgerechter Auslegung und Anwendung einer Vorschrift gleichzeitig eine im Berufungsverfahren zu klärende Fragestellung, namentlich dann wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen obergerichtlichen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 2 L 117/10

    Isolierte Anfechtung der Zustimmung nach § 79 Abs. 3 BBergG

    Lässt sich eine Frage mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten, so bedarf es der Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2011 - 4 B 14/11 - nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2022 - 2 L 37/20

    Gehörsverstoß durch Beweisantragsablehnung bzw. Wahrunterstellung und späterer

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